Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
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7« Allianz

Schuld zuerst angreift» will, hängt van seiner Wahl ab, und eiist gleichgültig, ob sein Raine zuerst oder zuletzt unter dem Do-cumcnte steht.

*Allranz, ein Bündniß zwischen zwei oder mehrerN Staa-ten. Man theilt die Allianzen in zwei große Classen, in Offensiv-und Defeiistvalllaiizen, oder Schutz- und TrUtzbündniffe. DerName selbst gibt schon den wesentlichen Charakter beider an; diierster» sind zum Angriffe eines gemeinschaftlichen Feindes, die zwei-ten zur Vertheidigung gegen die Angriffe desselben bestimmt!nicht selten vereinigen aber auch Allianzen beide Eigenschaften. Direkstcrn pflegen gewöhnlich nur gegen einen bestimmten Feind, die Dr-fensivallianz dagegen unbestimmt gegen jeden Angreifer gerichtet;»seyn. Überhaupt zerfallen die Allianzen, was die Rechte und Ver-pflichtungen sowohl der Allürten unter sich, als auch das Ver-hältniß derselben zu dem Feinde betrifft, in drei Hauptclaffen:nämlich in sogenannte Kricgsgemeinschaft — sooietä äu Auerre,nlli-nao pc»ir faire In Aiierro en vommun — wenn beide Theil«sich verpflichten, mit gemeinschaftlichen Kräften, Mit ihrer gan-zen Macht, den Krieg gegen den gemeinschaftlichen Feind zu füh-ren, wodurch alsdann jede der allürten Mächte als hauptkrieg-führcnde Macht angesehen wird; oder in Auriliarallianzen im en-gern Sinne, wenn die Allürten sich wechselseitig nur zu einer be-stimmten Hülfe verpflichten, wo also eintretenden Falls nur dieeine der verbündeten Mächte als Hauptmacht, die andre aber nurals hülfslcistende Nebenmacht erscheint, wobei noch bemerkt wer-den muß, daß sich bei dieser Art von Allianzen beide contrahi-rende Theile in der Regel nur zu einer bestimmten Hülfe verpflich-ten, Und nur bann dieselbe gewöhnlich ins Unbestimmte auszudeh-nen sich wechselseitig versprechen, wenn der eine «der der ar.d«eTheil von einer dritten Macht, aus keinem andern Grunde, «ISwegen dieses Bündnlffcs angegriffen werden, oder Falls vielleichtdie erste stipulirte Hülfe als vollkommen unzulänglich gesund«»wurde; drittens endlich in bloße Substdicntractate, wenn die eineMacht sich nur gegen ihr gezahlte Subfldien anheischig macht,Truppen zu stehlen, oder sie der andern Macht in Sold zu gebe»,vhne selbst irgend einen direkten Antheil «m dem Kriege «»nehmen. Diese letztere Art von Verbindungen, wenn sie nichtzugleich mit einer Auriliarallianz, wie dies häufig der Fall ist,verschmolzen ist, verdient eigentlich den Namen einer Allianz nicht,da diese immer Gleichheit der Absicht und des Zwecks voraussetzt.Wenden wir diese angeführten Bestimmungen auf den Begriff v»"Off- und Deftnsivallignzcn an, so folgt daraus, daß jede Kricgs-giw.cinschast den Feind berechtige, die durch eine solche Allia»!verbündeten Mächte, jede insbesondere, als seinen direkten Feindanzusehen und zu behandeln, gleichviel ob einer Offensiv- oderDefensivkrieg führt, indem ja durch diese Verbindung jeder dcrVerbündeten sich zugleich als hauptkricgführendcn Theil darstellt.Was dagegen die Allianzen im engern Sinne, oder die sogenannt!»Auriliarallianzen betrifft, so muß man, wenn sie in die Clan«der Defensivallianzen gehören, zwei Fälle sorgfältig von einanderuntericheidcn. War nämlich die Allianz vor dem Kriege oder vordessen wahrscheinlichem Ausbruche geschloffen, so galt hisher allge-mein die Regel: sobald ein Staat vermöge eines früher geschloffnnen Allianz iractats einem andern eine bestimmte, das in dm

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