Beglerbeg Begriff 215
geist'krung möglich, und in so fern ist sie Quelle des Kunst-werkes, und Princip der Kunst. Über die Künstlekdegelsterunghat der Abt Bettmelli ein besonderes Werk äoll' currisi-mir,»nel!« belle airi, (zuerst 1769, Ei-i-o); und in seinen vjiere;(deutsch von Werthes, Bern 1778, 8.), und Fernow (m seinenrüm. Studien) eine besondere Abhandlung hinterlassen. 1 .
Beglerbeg ist der Titel eines türkischen hohen Beamten,der als Statthalter über eine Provinz, welche alsdann Begier«beglie heißt, gesetzt ist. Diejenigen Statthalter, welche zu So-phia, Kiutahya und Damaskus ihren Sitz haben, bekommen vor-züglich diese Benennung. S. Beg.
Begnadigungsrecht, ein in dem Rechte der Gesetzgebungenthaltenes Majestätsrecht, vermöge dessen dem Staatsoberhauptezusteht, Strafen, die durch die Gesetze bestimmt sind, in einzel-nen Fällen zu mindern oder gänzlich 'aufzuheben. Der Grund da-von ist, weil der Gesetzgeber am besten beurtheilen kann, ob derZweck eines Strafgesetzes, dessen authentischer Ausleger er ist, ineinem vorkommenden Falle eine Ausnahme erleidet; er ist mithinnicht subjektiv (aus der Person des Gesetzgebers hergenommen),sondern objectiv (auf die Person des zu Strafenden sich bezie-hend).
Begreifen, im moralischen Sinne genommen, heißt, vonder innern Verbindung und dem vorhandenen Zusammenhang einerSache in ihrer Wirkung nach außen hin deutlich überzeugt seyn.Da wir nun, um zu einer solchen Überzeugung zu gelangen, dengegebenen Gegenstand bis in die unterste Tiefe zu ergründen su-chen müssen: so ist dazu erfoderlich, daß wir uns bemühen, stetsden letzten Grund von der gegebenen Sache aufzufinden und zudurchschauen; denn nur in diesem Falle können wir sagen, daßwir die Sache begriffen haben.
^Begriff, Vorstellung, Gedanke, Idee können rmAllgemeinen als gleichbedeutende Ausdrücke angenommen werden,ob sie gleich, streng geprüft, von einander zu unterscheiden seynwachten. Wir haben einen Begriff von einer Sache, wenn wrrhiese wahrgenommen haben und uns dessen mit Bewußtseyn zu er-innern rm Stande sind, das heißt, wenn wir die Merkmale ernerSache (dasjenige, welches eine Sache dergestalt von der ander»unterscheidet, daß der Verstand diese nicht mit einander verwech-seln kann) aufgefunden und uns gehörig versinnlicht haben. Eserhellt aus sich selbst, daß, um Begriffe bekommen zu können,wir des Bewußtseyns bedürfen, weil ohne ein solches durchaus keinBegriff möglich ist. In Ansehung ihres Ursprungs sind die Be-griffe entweder ursprüngliche oder abgeleitete. Ein ur-sprünglicher Begriff ist die bloße Ankündigung volst dem ver-änderten Zustande eines Organs, unabhängig von jeder Wirkungnnes Geistes, ein abgeleiteter Begriff ist ein solcher, wel-durch irgend eine Wirkung des Geistes, durch Reflexion und^bltraction, hervorgebracht wir». Zu den abgeleiteten Begriffe»gehören auch die analogen Begriffe, die wir weder durch"''"e, noch durch äußere Anschauung bekommen, sondern nach ge-men Ähnlichkeiten bilden, die sie mit andern Vorstellungen ge-,7?" .haben. Sinnliche Begriffe sind in demjenigen Resul-Ad begründet, welches durch die Wirkung der Objecte auf die'"L hervorgebracht wird. Sie zerfallen wiederum, je nach dem