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ist entweder in jeder, oder nur in gewisser Hinsicht ein solches,P>e° je nach dem es ohne Ausnahme die Zwecke zerstört, oder nur theil-
weise. Und da der Zweck theils ein wesentlicher, theils ein ;u-Mg fälliger oder wlllkührlicher seyn kann, so ist das Böse entweder
lid > «in wesentliches oder zufälliges. Das wesentliche Böse ist in allercm- Hinsicht böse, das zufällige aber nur unter gewissen Beziehungen,
sich Außerdem gibt es nun aber Bestrebungen, die weder böse noch gut
>u»z geheißen werden können; man nennt sie gleichgültige Handlungen.
>u»z Wenn man z. B. fragt, ob Tanzen, Spielen rc. gute oder böse
Handlungen seyen, so kann man darauf weder ja »och nein «nt-du Worten: denn sie können, je nach dem die Umstände beschaffen sind,M unter welchen sie geschehen, gut oder böse seyn. Diese Umstände
aich! sind Zeit, Ort, die Person und die Art und Weise, wie die
sir«! Handlung unternommen wird. Erwägt man nun bei derselben
na«. jene Umstände nicht; so kann der Handlung weder das eine noch
heiu das andere jener beiden Prädicate kategorisch beigelegt werden.
Nimmt man aber diese Umstände zum Bcstimmungsgrunhe des Ur-, ss theils an, so laßt sich von jenen beiden Prädicaten der Handlung
lU» jederzeit eins beilegen. Es ist z. B. gefragt worden, ob Spielen
und etwas Gutes oder Böses sey? Nehmen wir nun an, daß ein Ge>st-
sind licher, und zwar am Sonntage, in der Schenke und unter Zank
und und Fluch spielt: so ist das Spiel allerdings eine böse Handlung,
inm Übrigens heißt im bürgerlichen Stande eine gleichgültige Hand-
, s» lung eine solche, die durch die bürgerlichen Gesetze weder geboten,
twa noch verboten ist. Die Zwecke der Menschen sind ferner entweder
ze erlaubte oder verbotene, bedingte oder unbedingte. Alle Handlun-
iw gen, welche den Menschen an der Erreichung dieser Zwecke hin-ab» der», sind böse, und zwar mehr oder weniger, je nach dem die
mit Zwecke selbst beschaffen und verschieden von einander sind. Dage-
d-c gen sind alle Handlungen, durch welche der Mensch von der Wirk-
vor- lichmachung unerlaubter Zwecke entfernt wird, gut. Da nun dre
den- praktische Vernunft dem Menschen keine andere als erlaubte und
ami! gebotene Zwecke verstatten kann, wenn sie nicht mit sich selbst m
ine», Widerspruch gerathen will: so steht in Hinsicht der bösen Hand-
abk» lungen das Prinzip fest, daß der Mensch sich bestreben soll, zu ,e.
gu! der Zeit alles und jedes Böse zu unterlassen. Die Möglichkeit
chiij dieses Bestrebens ist daraus klar, weil das Gesetz nicht Unmög.
ptel, lichkeiten gebieten kann. Wenn es sich übrigens ein Mensch zum
ftv. Zwecke macht, trotz des erkannten Gesetzes den Gehorsam gegen
dir» dasselbe seiner unsittlichen Handelsmaxime aufzuopfern: s» heißt
och dieses Bosheit, vorsetzlichcs Vergehen (äolns inalus), auch wohl
olzß Verbrechen, wenn nämlich damit solche Verletzungen von Rech-
M>b ten verbunden sind, die der Staat als gänzlich unerlaubt ansteht
„irj und also mit dem Verluste aller Rechte begleitet. So ganz ver-
jten, worftn kann man sich aber ein Vernunftwcsen wohl nicht denken,dcn» daß ein Mensch den Zweck haben sollte, geradezu und ohne allellrwch dem Sirtengesetz entgegen zu handeln. Es liegt daher derhrr) boshaften Handlungen stillschweigend ein anderes, dem Sittenge-setze entgegenstehendes Gesetz bei ihm zum Grunde, nämlich dasI'od Gesetz seiner Neigungen. Diesen Neigungen nicht Gehör zu ge--al? den, und dieselben dem Sittengesctze aufzuopfern, wird ihm schwer.D .Er zieht also die Neigung dem Gesetze vor, und zwar vorsätzlich.
M, uorigenß gibt es Erscheinungen in gewissen Menschen, denen man,
Bell «« etwas leichtsinnigem Urtheile, sehr bereit seyn könnte, das