Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
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832 Bourbvn

lich wird künftig dieselbe Weisheit bei der Frage über den Besitz «»1eines großen Landes eben so zu Gericht setzen, wie hier, wo ei lohnur den Besitz eines kleinen Gebietes galt; denn was weise und Phgerecht ist, hängt niSit von der Quadratmeilenzahl, sondern ve« derder Vernunft ab. Der zweite Punkt ist der, daß man in die, bisser Sache den L.ndes-- vom Staatsbesitz, das Eigenthums- von DiRegierungsrecht getrennt bat. Staatsbesitz unk Regierungsrecht rwsind nach kem allgemeinen Staatsrechte, wo offenbar Völkerrecht Wcund Vöikerwohl die Entscheidungsregel geben, Landesbefftz und Ei Wgenthumsrecht hing-gen sind nach dem Privatrechte, wo Haus- und dieErbverkrage die Regel für die Erbfolge in den Familien gebe», «aentschieden worden. Folglich hat der Congreß, indem er die So»-verainetät über Bouillon dem Großherzog von Luxemburg, so weit st"es in dessen Gebiet liegt, zusprach, anerkannt, daß die Regierung^ HHoheit, oder die höchste Staatsgewalt nicht in die Kategorie det EiPrivateigenthüms gesetzt, noch als Familien - Erbgut betrachtet brwerden darf, das man verschenken, vertauschen, verkaufen, oder »eüber das man durch Testamente, Substitutionen und ähnliche Ver- katräge verfügen könne. - ^

*Bourbon (Haus). Am Listen Mai 037 starb Ludwig V-, s?König von Frankreich, genannt ,, gut iiilril feoir,'' und mit ihm ^erlosch der Stamm der Karolinger; denn sein Oheim Carl, Her- ^zog von Nieder-Lothringen, der eigentliche rechtmäßige Erbe derKrone, ward durch eine mächtige Gegenpartei, unter dem Bor- u>

wände, daß er um Lothringens willen Vasall des Kaisers LUt« 11

geworden sey, vom Throne verdrängt, welchen nun Hugo Ca- "

pet bestieg, Herzog von der nachmaligen Jsle de France und Gras I«

von Paris, Enkel Roberts des Starken (dessen zweiter Sohn, Ro-bert, im I. Y22 als König gekrönt worden war) und Sohn Hu- v>go's des Großen, Herzogs von Frankreich, Burgund und Lquita- osnien, Grafen von PariS und Orleans. Durch diese Erhebung warddie Pairschaft des Herzogthums Frankreich mit der Krone vcm- ^nigt, und eine Dynastiechegründet, deren Hauptstamm acht Jap' .Hunderte hindurch den französischen Königsthron besaß, wahremeine der Seitenlinien über hundert Jahre lang Spanien beherrsch-te, und zugleich das Königreich beider Sicilien und Errurien mBesitze der Capetinger sich befanden. Aber der tosende Sturm »e ^

Zeit riß die Krone von ihren Häuptern, und der unter °e>» ^

Schutze der Britten aufrecht erhaltene Thron Ferdinands IV. i ^Palermo war endlich nur noch die einzige Ruine vormaligen Gla - ^

zes der allerchristlichcn Majestät, und ihren übrigen Lbkonimn ^

gen theils bloß eine Zuflucht auf britannischem oder russischem » ru

den geblieben, theils ein trauriges Daseyn in Frankreichs ivll > - n-,

als die Revolution dieses Staates das Königthum vecnrchte» w ^

te. endlich eine Zwiichen - Dynastie durch Napoleon Bonaparre Sstiftet worden war und seiner List auch die spanischen Boucl-o K

unterlegen hatten. Spät erst schien das Schicksal mit emem g>

schlecht sich versöhnen zu wolle», dessen Geschichte ">rt sc p

ganzen Europa wundersam verkettet ist. —

(oder Breitkopfs) Familie nannte sich nach dem i,

Stammhause, der Stadt Boucbon l'Archambaud rn «ram- „

das Haus Bourbon. Aus diesem entsprossen zwei W ^ ä

nien, hie von Valvis und die von Bourbon; beide > -abwechselnst auf dem Throne Frankreichs, so wie eS die u i