Brüdergemeinde
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schwitzende und sie wieder verbindende Knochensaft (csllus) ver.Härtet iA. r H' ^
Brüdergemeinde (evangelische) oder Bruderunität läßtsich die unter dem Namen der Herrnhuter bekannte Religionsge-sellschalt am liebsten nennen. Sie entstand aus Nachkommen derin ihrem Vaterland« verfolgten böhmischen vder mähriichcl, Bru-d-r fs. d. Art. böhmische Bruder), welch« sich im Jahre 1722unter Begünstigung des Grafen Zinzendorf auf dem Ge-biete feines Rittergutes Berthclsdorf in der Oberlausitz, an derMittagsseite des Hutbcrges, anbauten, und ihre Eolonie Herrn-huk nannten. Erst als mehrere nackgekommene böhmi'che undmährische Exulanten den Ort vergrößerten, und die Vcrichieden-heit der Colonisten in ihren Religionsbegriffen das Bedürfniß ei-ner gemeinschaftlichen 'Übereinkunft über feste Regeln des Glau-bens und Lebens fühlbar machten, wurden, unter Leitung desschon früher von der Idee einer Gemeinde nach dem Muster derlisten apostolischen eingenommenen Grafen Zinzendorf, gewisseLereinigunaspunkte festgesetzt, in denen man die Unterscheidungs-lehren der verschiedenen "protestantischen Eonfessionen, deren Ver-wandte sich hier versammelt hatten, unberührt ließ, nur dieGrundwahrheiten des Christenthums als Glaubensartikel annahm,und eine nach den Satzungen der alten mährischen Brüderkirchegeregelte Verfassung und Kirchenzucht einführte. Unter dem Na-men eines freiwilligen Einverständnisses nahmen alleEinwohner Herrnbuts 1227 diese Statuten an, und bildeten soden ersten Stamm der Brüdergemeinde, als deren Stifter dervon nun an ganz für sie lebsnde Zinzendorf (s. d. Art.) an-zusehen ist. Die Nachkommen jener Erulantcn, denen bald durchlandesherrliche Verbote untersagt wurde, noch mehrere ihres Glei-chen aus Böhmen und Mähren aufzunehmen, machen, wie leichtbegreiflich, nur den kleinsten Theil dieser jetzt so zahlreichen Ge-meinde aus. Um daher den verschiedenen protestantischen Glau-bensverwandten den Zutritt zu erleichtern, und die Einigkeit zu«rhaltcn, finden bei den Herrnhutern drei Tropen oder Artendes Lehrbegriffs Statt, der mährische, zu dem die von jenenExulanten abstammenden, und alle, weder aus der lutherischenNoch aus der reformirten Kirche beigetretcnen Mitglieder gehören,der lutherische und der rcformirte. Kinder folgen jederzeitd>m Tropus ihrer Ältern, und der Übertritt von einem zum an-dern ist weder erlaubt noch nöthig, da die Verschiedenheit dieserTropen im Innern der Gemeinde verschwindet, und alle Gliederden LieblingevorsteUunaen und Ausdrücken ihres religiösen Ge«m.ls, die ai» ein Ervlheil der eigenthümlichen Sinnesart des^'^ds aus die Gemeinde übergegangen lind, und in der Unler-Wur.igkett gegen ehre Verfassung und .üirrhenzucht mit einanderÜbereinstimmen: Doch wollen sie keineswegs für eine besondereaseligionspartei gehalten seyn, sondern setzen ihr Eigenthümliches"ne genauere Verbindung zUr Gottseligkeit, und habpn,° wohl zinzen>o-js und Spangenbergs (s. d. Akt.) Schriften bei^n n ru großem Anlehn stehen, kein n eig.nen, durch besonderenuoiuche Bücher firicten Lehrbegr.ff. Vielmehr erklärten sieLegierungen darnach fragten, ausdrücklich für Ver«augsburaischen Eonfessisn, und wurden auch in meh-»n Staaten dafür anerkannt. Weil indeß jene bekannten, oft
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