Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
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Bückmttristik

ding» weniger streng, als sie auch in neuer« Zeiten in den cathe-lischen Ländern gewesen ist, einzuführen, oder vielmehr beizube-halten. Sie war besonders am Ende des löten Jabrdunderrs indenselben ziemlich allgemein, übrigens nach Z-itumst-ndcn undnach den individuellen Grundsätzen der Regierungen verschieden.Jetzt sind wir sowohl durch Errahrung als durch fester. Grund-sätze des Staatsrechte belehrt, daß der Preßzwang, uiner Umstän-den, der Geistesfreiheit eben so gefährlich w.reen könne, als eineungezügelte Preßfreiheit den heiligsten Zwecken d.r Gcs.-ll'chÄhHnd daß mithin die Büchercensur an sich so wenig Preßzwang undUnterdrückung der Freiheit, oder Geistesfessel als eine durchausuneingeschränkte Preßfreibcit ein G u t zu nennen ist. JEim Grunde ist jede wahre Freiheit, die Macht der Regierung,wie das Recht des Bürgers, beschränkt durch den Zweck und das

Wohl des Ganzen; nur daß man in der Wirklichkeit g-nau lesiiui-was diese in den individuellen W e rh L ltniftei, gr-

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-ieren, darin liegt die größte Schwierigkeit. . Im Allgemein.»aber läßt sich bestimmen, daß das Ansehen des Staats seine R-ttzis»,Recht und Sittlichkeit die Hauptrücksichten jeder Bücherc«niur s»»Müssen. Das erstere gebietet z. B>, denjenigen Bachern oderAU-ken derselben den Druck zu versagen, in welchen sich Angriff, eufhie Landesregierung finden, bei welchen der schuldige Respect gr-gen dieselbe leidet, oder politische Äußerungen, welche mit dem p«-UNschen Systeme des Staats im Widers ruche stehen, und da'url-.«ein Interesse des ganzen gefährlich werden können: dies kannßch -aber nicht auf allgemeine wiss-nschaftliche Grundsätze erstrecken, de-rkeu Prüfung nur der wissenschaftlichen Kritik obligjüSchwerer ist die Gränze in Hinsicht -er Religion des Staats»»bestimmen, von welcher sich die Wissenschaft in ihrem Fortschreite»großtenthcilS entfernt, eben so in Hinsicht der Sittlichkeit, welch!rmt den Werken der Kunst häufig im Streite liegt. Hier kanndie Censur nur hindernd seyn, wo eine offenbare Verletzung dirGrundsätze der Religion und öffentlichen Sittlichkeit «"tritt,nicht da, wo nur von Verschiedenheit der Ansichten die Rede i->daher, wenigstens in neuerer Zeit, das Politische die Hauptru«-sichk, und die Censur großr-mtheils eine politische ist. DieAnsicht wird jedoch hier limmer etwas individuell bleiben; daherwird aber auch zu dem Geschäfte des Censors nickt nur Überhang»in Mann erfodort, der den Schriftsteller zu beurtheilen verM,mithin ei'nk Gelehrter im wahren Sinne des Wortes ist, sendn»derselbe muß als p oli t i sch er Censo r mit dem innern und ä«-Der» Wesen des Staat« genau bekannt seyn, als Censor wiss^schsafNiche'r und poetischer Werke, Gcistesfrcibeit unddefangenheit- in der Beurtheilung derselben mit Kenntniß"»Stagtsrelkdiot»' und der- Grundsätze der Sittenpolizei verbind!»-Darhm wird a«ch die eigentliche politische Censur mit R-»üdem ge-klbeten Staatsmann, dle Censur wrffenschastllcher»»poetischer Werke dem öffentlich angestellten Gelehrten üb»»»zen; dem' Rechtskundigen insbesondere diejenigen Schriften, w.

Ai" dem Rechlsgange in Vervindnng stehen, damit nicht die " 'eich« Behörde dc« Staats unaebührend umgangen werde. Rle ,soll hie Beschränkung der Preßfreiheit die öffentliche 'E>u»g zu unterdrücken versuchen: auch ist letzteres dem«- ,-ssitzklzchtzr geworden,, als di« unbeschränkteste Preßfrechslt. -

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