3Y2 Tuchhandel
dadurch auch um die Cultur sehr verdient, wenn sie dem Schrift-steller sein Recht aus den Ehrenlohn des veräußerten GeistcSwerkhjo wie des Verlegers Recht auf'die Mittheilung durch den Dreifester bestimmen (z. B. in Hinsicht der Auflage) und wie jedes an-dere Eigenthum im Staate durch eine den Rachdruckcr nicht imbeschimpfende, sondern auch allen Gewinn seines wirklich enteh-renden Geschäfts vernichtende Strafe garantiren. So werden siemehr als durch Gedote und Verbots im Gebiete der geistigen M-tur ausrichten. Sollen aber Veranstaltungen in dieser Hinsichtvollkommene Wirkung haben, so müßten sich die Regierungen allerdurch gl iche Cultur,. Sprache und Nationalität verbundenen Stu-ten zu dem edlen Zwecke der Förderung gemeinsamer Bild»»-,auch wechselseitig ge^en allen Nachdruck der in ihrer Sprache ge-druckten Geisteswrrke verbinden. Der Unfug indeß, welcher durchunwesentliche Veränderungen mit Schriften vorgenommen wird,,um von ihrem Wiederabdruck die brandmarkende Benennung BNachdrucks, die auch noch nie ein Nachdrucket schamlos genug ge-wesen ist, seiner Auflage vorzusetzen, abzuwenden, ferner auch diewesentlichere Veränderung eines in dem Buchhandel noch nicht »er-griffenen Werks, sollen von den gelehrten Tribunalen stets gebüh-rend gerügt, und mit strenger Mißbilligung bemerkt werden.
Buchhandel, Buchhändler. Vor Erfindung der Buch-druckerkunst trieben die Abschreiber der Bücher zugleich Handel dumit. So bei den Griechen und Römern, wo diejenigen, welcheAbschriften der Werke der Gelehrten in offenen Läden verkaufte»,viele Schreiber für ihre Rechnung hielten. Die alexandrinW»Griechen hatten einen besondern Platz in Alexandrien, wo Buch"verkauft wurden. Auch in Rom und dessen Pflanzstädten gab«-Buchhändler, welche Abschreiber und Schdnschreiber hielten.Errichtung der hohen Schulen in Bologna-und Paris sredelftn sichan beiden Orten Buchhändler an, welche 8 tationsrii hießen. DNWerke, womit sie handelten, waren in Hefte zertheilt, von nm-chen sie jedesmal nur vier zum Lesen oder Abschreiben für MPreise überließen. Die Benutzung großer Werke war daher »r-mcrn nicht leicht möglich. In Paris durfte seit 1Z42 Niemand imBüchern handeln, wer nicht von der Universität Erlaubn-S dar"erhall.-» hatte, und es wurden von besonders hazu verordnen»Beamten die Abschriften durchgesehen und' die Verkaufspreffe dfi-mmt. Nach der Erfindung der Bnchdruckerkunst war der -öm» -Handel ursprünglich, was man jetzt Verlagshandel nennt.Buchdrucker waren zugleich Buchhändler. Faust, der erste,wmyHändler, brachte die von.ihm gedruckten Bibeln zum Verkauf ^Frankreich'. Nach der weiter» Ausbildung und Verbreitung -
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sie die Verlags-
Ntzuen Krfüidung traten andere betriebsame Leute hinzu
den Verkehr der" Buchdrucker erleichterten, indembücher verschiedener Druckereien in die Stifter brach«
Klosterschule",rse brach«welche jetzt
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ihre Nahruna besonders die Abschreiber, ..
Hunderts ^^on gegen Ende des iZten Zahr-
lcördkingrn solche Buchhändler, z. -B. in Ulm,
-er, welch/den entstanden die Verlagsbuchb-knd-
«uf ihre Kosten Handschriften abkauften, und dic,c!ben
Händler dieser Art bis fetzt bekannte Buch-
Art war ^ohann Otto in Nürnberg, der nn 3-