Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
585
JPEG-Download
 

ib«m

' Zeit.,ßuest,!junzj>ck»>,r!m/sisirs!!!!>!»SeribMüiedtz! »a»Htt-haW

railn

M

tliatj

tbkü,

dies«

mtir

>ßs«>

K«d.

>« i«

! b<.^ü. ^hrt«.iZÄch-Uttü.sie..b»«

.kdkk

odn

de«

Iw

uud

ai»

ariS

urtz

leg-

'chtt

st-

er-

bet

ein-

nß,

!ge>

etzt

giil

grfürideein

Continentalsystem S85

ziemlich starkes Heft kleiner poetischer und prosaischer Aufsätze,weil darin einige persönliche Satiren ihrer Feder entschlüpft wa-ren. Sie ist den zten März izrZ gestorben.

* Co n tinen ta lsyst ein. In der Geschichtet unserer Lage-oder vielmehr in der Geschichte der Unterdrückung^ Europa'S durchden Despotismus Napoleons, behauptet das berüchtigte von ihmausgeführte Continentalsystem einen merkwürdigen Platz. DaSWesen dieser Ausgeburt tyrannischen Unsinns, der mau zu vielEhre angethan hat, indem man ihr den Namen eines Systemsgab, bestand, wie auch der Name schvn zum Theil angibt, inNichts Andern,, als dem Plane, England von aller Verbindungmit dem Kontinente auszuschließen, d. h. mit andern Worten, dengesammtcn Scehandel von Europa zu zerstören. Aller Handel undVerkehr mit England und englischen Waaren und Producten wardvermöge dieses Systems unter dem Verwände für verboten erklärt,England auf diese Weise zum Frieden und zur Anerkennung desvon Frankreich aufgestellten Geercchts zu zwingen, zugleich aberauch in der unverkennbaren Absicht, alle Staaten des Kontinentsdurch diese gänzliche Vernichtung ihres Handels so sehr zu schwä-chen, daß von ihnen kein wirksamer Widerstand gegen FrankreichsAnmaßungen ferner zu erwarten sey. Ehe wir jedoch zu der Ge-schichte dieses Systems selbst übergehen, müssen wir nothwendig ei-nige Bemerkungen über das Seerecht und das Verhältniß der Neu«traten zu den kriegführenden Seemächten, d. h. hier vorzüglichzu England, vorausschicken. Schon seit längerer Zeit war zwischenden seefahrenden Nationen über die Rechte der neutralen Flagge einHeftiger Streit geführt worden, der vornehmlich) folgende sechsStreitpunkte betraf, i. macht frei Schiff frei Gut oder nicht? 2.:macht unfrei Schiff unfrei Gut oder nicht? Z. wie weit erstrecktsich das Recht der kriegführenden Mächte, neutrale Schiffe zu v,si-tlren, wenn sie ohne oder wenn sie unter Convoy segeln? 4. waSrst Kriegscontrebande zur See und wozu berechtigt sie? 5. wie««t «streckt sich die Befugniß, Örter in Llokadezustand zu erklärren? und endlich 6. ist ein Handel, der den Neutralen in Friesdenszeiten verboten war, ihnen in Kriegszeiten erlaubt, oder dur-Neutralen den Handel mit den Kolonien der kriegführender,-Rächte betreiben oder nicht? In der Beantwortung jeder dieser«erschlednen Fragen, die, wie man leicht einsieht, für den See-?E«l ur>i> den Handel der Neutrale» insbesondere von der Hoch-sien Wichtigkeit sind, wichen in neuern Zeiten die Engländer nichtE von den Neutralen, sondern auch gewöhnlich von den min-°«r mächtigen Seestaaten, mit denen sie im Kriege verwickelt wa-rm, durchaus ab. Doch nicht nur England war es, das darf hierreuieswegs vergessen werden, welches sich in eine solche Opposition. Grundsätze der Neutralen letzte, sondern auch Frankreich >-«... A"«dern Seemächte thaten dasselbe, sobald sie sich stark ge.°N/Kten, ihre Prätensionen durchführen zu können. So war»,«umählig von der überwiegenden Seemacht der Grundsatz bestrrt.->re- Schiff mache frei Gut, das neutrale Gut ward imm«Reckr" feindlichen Schiffen respettirtz man hatte sich daslbnb7^°"^'rwßt, nickt nur einzeln segelnde neutrale Schiff-,-", 7 " auch Mst solche, die in Flolteu unrer Konvoy des Staats«ckt d,l:^"r°sskn wurden, zu visitiren, ohne sich mit der Erp-lM verSeepapiere oder gar der bloß mündlichen Versicherung des öm