Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
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Deutsche Bundeeversammiuttg 667

können also die Könige stets ein Veto ausüben. — Was nun dieArbeiten des Bundestages selbst betrifft, so sind in demersten Vortrage der kais. königl. österreichischen VorsitzendenGesandt-chaft folgende B era th u n g sp un k te' enkhaltcn: i) dieEntwersung einer Bundcstagsvrdnung; 2) die vollkomm-»ere organische Gesetzgebung des deutschen Bundes in Hin-sicht seiner auswärtigen, militärischen und innern Verhältnisse.In dieser Hinsicht ist der Schluß der Eröffnungsrede des Vorsitzen-den Gesandten merkwürdig. „Die Zeit, sagte er, die Cultur derMenschheit kennt keinen absoluten Gränzpnnkt: so wollen auch wirdas Gebäude unseres deutschen Bundes für heilig, aber nie fürgeschloffen und ganz vollendet halten." — Dem zufolge ist bereitsDänemark für das seit dem Abschluß der Dundesact« erworben;Herzogthum Sach sen-Lau enb u rg dem deutschen Bunde beige-srtten. Die Nation darf von dieser Ausbildung der Äundesfor-men um so mehr erwarten, da Deutschland von fremden Mäch-'ten ungehindert an seiner Verfassung und Einrichtung arbeite»kann. Der russische Monarch hat ausdrücklich erklärt, daß er sichin die innern Angelegenheiten nicht mischen werde. Heeren aber(in seiner Schrift: Der deutsche Bund in seinen Verhältnissen zurdem europäische» Staatensystem. ELtt. -1816.) zeigt, daß es fürdie Feststellung der äußern Verhältnisse, welche durch Art. irr.der Bundesacte der Bundesversammlung gleich anfangs vorzugs-weise zur Pflicht gemacht wird, so wie für das ganz« Staatensy-stem von Europa, nur eine feste Basis gebe: „Die Heiligkeitdes als rechtmäßig anerkannten Besitzes." übrigens ent-wickelt er auch die Gründe, wapum es wünschenswerth sey, daßstch die Königreiche Dänemark, Preußen und die Niederlande, sowie die Eidgenossenschaft der Schweiz dem deutschen Bunde an-schließen möchten. — Die Ausbildung der innern Verhältnissekann nicht auf einmal erfolgen; denn sie steht unter dem Einflüssevon Zeit unh Umständen. Heeren äußert die Hoffnung, daß sichder deutsche Staatenbund in einen deutschen Reichsbund und wahrenBundesstaat umbilden werde, obgleich die Vorsitzende Gesandtschaft denputschen Bund ausdrücklich einen Staatenbund — der also keinBundesstaat sey — genannt hat. Man vcrgl., was schon früher«der diesen Gegenstand unter Art. Föderativsystem (E. L. 7 II.S,054—658) bemerkt worden ist- Erhalten die Mediatisirtcn, wie^hosten, Cupiatstimmen bei dem Bundestage, so würden diesemehr zu dem Begriffe eines BundesstaateS, als eines Staatenbun-passen. — S. Fries: Vorn deutschen Bunde und deutscher«raatsverfaffung. Heidelberg igtü. — Unter den Gegenständen,?..me die Ausbildung der i n n e r n Verhältnisse in Hinsicht auf-drsestigung des NationalbandeL betreffen, nennt der erste Prä-g?'E°Nrag folgende: a) die Feststellung einer la n dstä n disch e er» ^Eung in den Bundesstaaten, wobei zuvörderst die zweckmäßig-Grundsätze aufgestellt werden sollen, welche in dieser HinsichtnblclchförNIig anzunehmen seyen, dann aber die i» dnaiv"»«.«!/" Bestimmungen, welche nach örtlichen und Werfe-',s.Eryait»iffen den einzelnen deutschen Wundesstaaren zum we<b-n >"-e trennbaren Nutzen der Fürsten und Völker porb.ber-i.s ".müssen. Der Großher-sg von Sachsen - Weimar b:-dem ««»?*./"* Mnen Staat gegebene landständische Grrmdsi,'.--m Bundestage in der Absicht vorgelegt, daß der Bund Nä-»