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Emden Emphyteuse 745
Aus diesem unendlichen und absoluten Feuer, daß fich selbst undalle andern Dinge belebt, seien alle materiellen und immateriellenDinge wie aus einem Urquell ausgefloffen, und aus ihm strömealle Wärme und Bewegung; unter ihm stehen die zwei untergeord-neten Principe, welche zuerst aus demselben ausgefloffen und sichgegenseitig bekämpften, Licht oder Geist, Oromasdcs, und Finster-niß oder Materie, Ariman. Aus jener seyen die Geister, aus die-sem die Materie ausgefloffen. Je näher der Geist seinem Urquellsey, ein desto reineres Feuer sey derselbe. Die Lehre hat großenEinfluß auf die Philvsopheme der ältern griechischen Philosophen,welches man auch an Pythagoras bemerkt^ In der Geschichte derDogmaiik ist Emanationslehre die Vorstellung und Lehrevon der Dreieinigkeit, vermöge welcher Sohn und heiliger Geistals Ausflüsse der Gottheit angesehen werden.
Emdcn, die Hauptstadt im Fürstenthume Ostfriesland amMuffe Eins, ist befestigt, groß und reich, und hat ungefähr 12,000Einwohner. Alle drei christlichen Reiigionsparieien haben hierfreie Übung. Außer dem Handel, welchen man hier zu Wassertreibt, und der Hcrinqsstscherei insbesondere, für welche^ sich eineeigene Gesellschaft gebildet hak, gibt es auch Zwirn-, Strumpf-,Baumwollen > und Lederfabriken. Unter Napoleons Regierung warsie die Hauptstadt des Departements der Ost - Ems. Der Seehun-de! dieses Platzes war zur Zeit und so lange Pleußen seine Neu-tralität behauptete, von der höchsten Wichtigkeit. Seit dem JuuilillZ gehört Emd.n mit ganz Ostfriesland zu dem Königreich Han-fr^il'd)*" es von Preußen abgetreten wurde. (E. Ost-
*Empfindung wird oft gleichbedeutend mit Gefühl gebraucht,Er bez ichnet ein dunkles Gefühl; von dem Gefühl unterschie-den, bedeutet es die Wahrnehmung einer Veränderung in denOrganen unsers Körpers, Bewußtseyn eines äußern Eindructs."" Empfindungen tbeilen sich in G ein«in e m p find un g e n,buch Gcmnngefühl und Organenempstndungen, Sinnenempfindun-
Emphyteuse (Lmxl^teneiis) , Nutzergelithl oder
„_)t an einer fremden unbcweqlcchen S«che, waches ^ nde»unter der Bedingung der Verbesserung (Melioration) u d^-^enEntrichtung einer jährlichen Abgabe (Canon , Erb, s) .der Anerkennung (Rrevgnitivn) des Oberngwtbums ubertreg^worden ist; 2. auch das Grundstück, daS unter dies. ( p/ ^ticarischen) Bedingungen Jemanden i»r Benutzung uber affe^ l.Z- und der Cvntrart hierüber. Der deutsche Name dieselich römischkn Instituts ist Erbjinsrecht, Erb,"UeSUt (doqdieser Ausdruck noch eine andere Bedeutung, welche s^r
Recht vorgebt, s. Erbsehen) und Erbzinscontract. D ^
»der Rutzeigrnthümer eine» solchen Gutes hnßtEmphy , ,
riksmann; der Obereiqenthümer Zinsherr. -^>e Emphy ».«rchsteht nicht bloß durch Bewilligung dctz letztery, spndern auch our -,Verjährung. Ersterer kann sein Nutzeigentkum «üch ««s ANErübertragen, jedoch ist nach der richtigen Mernang «er, ^ lhiezu immer die Einwilligung des Obercigenthpmeps nöth g, l?.hat ex noch mehrere andere Rechte, , „ , .
. Empörung, der Aufstand gegen bestehende . Z.k . S»m Staat,. Sie ^at den Zweck, die Herrschaft derselben auszuye.