Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
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Englische Literatur und Wissenschaft

Jacob I. ließ von 47 Gelehrten die sogenannte König sbib,elausarbeiten. An Dogmatik, als Darstellung dcs höher» christ-lichen Lebens, in wie fern der Einzelne durch das unter der Formdes Christenthums gegebene Ganze bestimmt wird, kam es um soweniger, da dies eben die theoretische Seite oder das Wissenum das christliche Gefühl nach allen Seiten hin war. Vielmehrwar früh schon durch Hobbes und Cherburg der Deismusausgebreitet, dem sich John Templer, Eduard Gr. vonClarendon, William Howel widersetzten. Im achtzehnte»Jahrhundert waren Lindal, Lojlland, Collins, Wool-ston, Morgan, Chubb, Süaftesbury, BolingbrokeDeisten, und fanden an Ed. Chandler, John BÜttler,Lardner ihr« Gegner, die sich des Christenthums annahmen,So fortdauernd ist die Schwankung nach beiden Seiten bis aufdie neueste Zeit gewesen, daß noch immer die Streitigkeiten derDissenters und die Beweis« für die christliche Religion die merk-würdigsten theologischen Phänomene sind. Da Stolz der Medes Christenthums so fremd ist, daß er vielmehr ihr Feind undgerader Gegensatz wird, auch der Nationalstolz unsittlich ist, soist diese Erscheinung, die Sprödigkeit gegen das Christenthum, i»England zwar nicht befremdlich, aber ein Zug, welcher beweis'l,daß die eigentliche Höhe der Bildung bei manchen Lugenden die-sem Volke dock fremd sey. Trotz der Bemühungen Sim. Pa-tricks, Lowths, Clarks, HammandS, Pylc's, Whit-by's, D-oddridge's, Locke's u. A. war die Wissenschaft derAuslegung nicht gründlich ausgebildet. Im achtzehnten Jahrhun-dert sammelte John Mill, mit Widerspruch Whitby's, erstVarianten, nach ihm Kcnnicot, Letzterer aus masorcthische"Handschriften. Grabe war bei Herausgabe der siebzig Dolmet-scher, Robert Holmes bei seinem kritischen Apparat dazu un-terstützt. Dennoch leuchteten die Engländer hervor, ba sich dieDeutschen noch nicht dieser Wissenschaft angenommen halten, dieaber auch hier, wie in allem Wissenschaftlichen, rasch, tief undkühn eindringend sie allmählig verdrängten. — v) Jurispru-denz. Gleich auffall.nd zeigte sich der englische Nationalzug desStolzes mid des republikanischen Egoismus in Hinsicht a">Rechtswissenschaft. Denn nie erhob sie sich bei ihnen zueiner allseitigen Anschauung der Staatsbildung und ihrer Formen,wie die Weltgeschichte sie darstellt. Nur das eigene Leben ihre»Staats zu bilden und zu leben war ihr Drang und Bestreben,und so sehr waren sie von je in das öffentliche Leben verschlungen,daß sie weniger dazu gelangen konnten, das, was real vorhan-den, als Ergebniß ihrer Geschichte, im Geiste und auf die vonihm gefederte Weise nachzubilden und zu erklären. So ward da»römische Recht nur von den Geistlichen geschützt und aufrecht ge-halten, als Pfeiler ibrer Oberherrschaft, indeß die Nation vor 01-lem ihr einheimisches behauptete und lehren ließ. Diesdurch die beiden Inus ok aii-eiiLere- , Lehr-ale für Anfänger im g'meinen Rechte, und ok coiirr, für höhere Bildung. Tuch t»Hing Alles auf da« für das Leben Brauchbare hinaus, und Therie war nur dem Privatileiß vorbehalten, der in demNation eben nicht viel Nahrung und UnterstüHung^fand.«owiinon galt einzig, und zwar schon von ö

tescue 1440 einzig erhoben iq einer oft übersetzten und her