Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
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78s Erscheinung Escviquij >

der Ehe gemeinschaftlich erworbene Vermögen, und wird dem iäSchließung der Ehe zugebrachten entgegengesetzt, da es ander»Verfügungen der Gesetze, bei Ehescheidungen u. f. w. unkttwoofen ist.-

Erscheinung ist. alles dasjeniae, was Gegenstand der in-nern oder äußern Anschauung ikt, hat st« keine Realität, s,heißt fle Einbildung. Auch wird die Erscheinung dem Dinge »isich in der Philosophie entgegengesetzt-, und bedeutet die Vorstel-lung von den Dingen, in wie fern sie in der Natur des Subjeuigegründet ist, und von dessen Organen und Borstellungsweise abhängt. Sie ist verschieden von dem Schein, s. d. Art.

Erycina, ein Beiname der Venus, von dem Berge Eryiin Sicilien, wo sie auch einen berühmten Tempel hatte.

ErymanthoS, Gebirge in Arkadien. Daher der berührst!erymanthische Eher; s. Hercules.

Erzählung, die einfache Mittbeilung beS GeschehenerDaher Erzählungsstyl, welcher ruhiger ist, als andere Art.»(s. Epos) und die Einbildungskraft vorzüglich beschäftigt.

Erzbischc», derjenige Bischof, unter dessen Kirchenregisrun-mehrere bischöfliche Diöcesen stehen, Das erzstiftische Capitel wädllibn zu dieser Würbe, deren Entstehung in die ersten Zeiten deiEhristenthuwS fällt, wo sich, zur Berathung über kirchliche Ge-genstände die Bi chösc und andere Geistliche bei dem Bischof der-Sauptflabt versammelten, dem sie dabei den Vorsitz und ante»Ehrenrechte zugestanden. Zugleich erhielt er als Auszeichnung des jNamen Erzbischof ober von seinem Aufenthaltsorte den NM» ,Metropolit, welchen die morgenländische Kirche beibehalten hat. -Die Synode zu Lwtkochia legte ihm schon im 3. Zpt die Oberauf- ^ficht über gesammte Diöcesen, die man seine Provinz nannte, »»i 'den Rang über die Geistlichkeit derselben bei, die in wichtige» !Fällen sesn Gutachten einzuholen hatte. Nach und nach entstände» Iaus diesen Ehrenvorzügen noch andere Vorrechte und eine förmli-che Gerichtsbarkeit. Won diesen Vorrechten aber behielt sich >»>yten und den folgenden Jahrhunderten die meisten der Pabst vor,so daß noch ührig blieben: die Gerichtsbarkeit über die Suffraga»-bischöfe in erster Instanz in nicht peinlichen Fällen, und über di-ren Unterthanen in der Appellation-instanz; das Recht der Zusam-menberufüng einer Provincialsynode (welche- alldreijährkg wenig-stens einmal gescheben soll) und den Vorsitz in derselben; die Obenallisicht und den Vorrang über die Bischöfe seiner Provinz; düVisitation seiner Diöcese; die Sorge kür die Beobachtung der Kircheugt-setze und Abstellung eingeschlichener Mißbräuche; dieMrtheilung derI»-dulgenz; das Devolutionsrecht, d. h. das Recht, erledigte Psru«-den zu vergeben, wenn es vom Bischof und Capitel binnen dervorgeschriebenen Zeit nicht geschieht; die Vortragung des Kreuze»in allen Theilen der Provinz'(es wäre denn der Pabst selbst oderein Oox-rrna » ioccre gegenwärtig), und daS erzbischöfliche Pol-lium (s. d. Art.)

Escoiquiz, CanonicuS, ein Mann, der in der neuer»Geschichte Spaniens sehr merkwürdig geworden. Er war als keh-re? der schönen Wissenschaften vorn Friedensfürsten beim Prinzenvon Asturien (jetzigem König Ferdinand VII.) angestellt wor-den, als der Prinz kaum ig Jahr alt war. Escoiquiz tz"»nun bei Ferdinanden nach und nach den größten Einfluß-