Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
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8ro Fonds

Capitals der Nationalschuld bestimmt sind. Als man väMIich denAusweg ergriff, für den öffentlichen Dienst beträchtliche Summenzu erborgen, wies man dem Darleiher den Ertrag irgend einesZweigs der Staatseinkünfte an, den man als ausreichend zur Le-zahlung der Zinsen oder des Capitals, oder beider, nach Maßgabedes Contracts, ansehen konnte. So hatte jede Anleihe ihre Fonds.Um aber die Unbequemlichkeiten wegzuräumen, die daraus entstan-den, daß ein einzelner Fonds einmal nicht zureichte, während ei»anderer Überschuß hatte , und ein andermal wieder der umgekehrteFall eintrat, schlug man mehrere Fonds zusammen, und bestritlaus ihrem gemeinschaftlichem Ertrage die Zahlungen, für welches»bestimmt waren. So entstanden der Gesammtfonds (^Kgrcgste5 u,l< 1 ) 1715, der EüdseefondS 1716, der allgemeine Fonds 1716;der Amortisationsfonds (sinkinx kirnä), in welchen die Überschüsseder genannten drsi Fonds fließen, und welcher, ursprünglich zurVerminderung der Nationalschuld bestimmt, in den letzten Jahre«aber auch für die Staatsbedürfniffe verwendet wurde; endlich derconsolidjrte Fonds, unter welcher Benennung man im I. 178b,in dem man die genannten Fonds aufhob, die Gesammtheit deröffentlichen Einkünfte (mit Ausschluß der jährlichen Bewilligungen)vereinigte. Aus diesem Fonds werden die Zinsen und fälligen Ca-pitale des ganzen Staatsschuldwescns, die Zinsen der Schatzkam-merscheine, die Civilliste, alle Pensionen, Gehalte und einige an-dere jährliche Ausgaben bezahlt. Der Überschuß wird jährlich vondem Parlament für die Bedürfnisse des laufenden Jahrs angewie-sen. Da nun jeder Staatsschulblchein für Interessen oder Ca-pital auf einen gewissen Fonds angewiesen ist, so hat man, indemman ihn selbst als einen Theil dieses Fonds ansah, auch diqse Be-nennung darauf übergetragen, und der Ausdruck „loao Pfund iuden öffentlichen Fonds" bedeutet jetzt so viel, als ein Capital von1000 Pfund, das nach Maßgabe der ursprünglichen Bedingungender Anleihe gewisse jährliche, vom Staate zu bezahlende Interessenträgt. Die Staatsschulden, welche bis zur Abzahlung des Capi-tals Interessen tragen, werden in der Finanzsprache fortwährende !»der einlösliche (porpetunl oi- reäcornsblo) Annuitäten, im ge-meinen Leben aber Fonds oder Stocks genannt; ein kleiner Thu-der öffentlichen Schulden besteht aus Annuitäten für eine gewisseReihe von Jahren. Diese heißen gemeinhin lange oder kurze An-nuitäten; den bei weitem grdßern Theil machen die fortwährendenAnnuitäten aus, welche nach den Interessen verschieben sind, weMsie tragen. So oft aber die Regierung eine neue Anleihe macht,schlägt sie dieselbe zu dem Theil der öffentlichen Schuld, der gleichtZinsen trägt, die zur Bezahlung derLinsen der neuen Anleihe ange-wiesenen Auflagenaber zu dem Fonds, der zur Bezahlung der Zinse»des ältern Capitals vorhanden war. So werden die alten und neue»Schulden consolidirt und die ganzen Zinsen aus dem Gesammtertragdes. Fonds bezahlt. Die Geschäfte, welche täglich in diesen verschi-de-

nenFonds, aber hauptsächlich in den consolidirten drei Prokcnten,

worin der hei weitem größte Theil der Staatsschuld besteht, ge-macht werden, sind außerordentlich groß, und werden durch eine ^a rt Handel noch vermehrt, welcher in England stock - jobbn-Sbeißt, und darin besteht, daß zwei Theile nach dem gegenwamgs» ^Stande der Stocks einen Cvntract auf eine gewisse Summe schu -hn . meicler nach einer bestimmten Zeit erfüllt werden soll, " '