Band 
Supplementbald zum Conversations-Lexicon.
Seite
968
JPEG-Download
 

<--^8 Legitimität

dieser ebenfalls ein legitimer Beherrscher von Frankreich geworben >

wäre, m-lhin es zu gleicher Zeit zwei legitime Dynastien in «

Frankreich gegeben hätte, eine bourbonsche und eine napoleonschc. >

Es ist jedoch überhaupt nicht abzusehen, wie die bloße Vererbung I

die Kraft hab-i-, sollte, das Illegitime legitim zu machen. Ali >

Verjährung (praescrixno) kann dieselbe nicht angesehen wer- <

den. Denn Verjährung findet nur Statt, wenn in Ansehung der >

Rechte von Privatpersonen das positive Gesetz einen Zeitraum be- i

stimmt hat, innerhalb dessen etyras verjähren soll. Es exisiirt >

aber weder in staatsrechtlicher noch in völkerrechtlicher Beziehung l

irgend ein positives Gesetz, wodurch in Ansehung des Regierung- l

rechtes eine Art von Verjährung bestimmt wäre. Ein Regent j

w-rd also legitim seyn, wenn das Volk sich ihm unterworfen. z

und dadurch, wo nicht förmlich, so doch faktisch jenen Vertrag l

y>!t ihm geschloffen hat, wodurch ihm die staatsoberhauptliche !

Würde und Macht verlieben wurde. Die» war aber der Fall in >

Ansehung Napoleons. Denn das französische Volk erkannte ihn l

sowvhl anfangs unter dem Titel eines Obcrconsuls als nachher '

unter dem Titel eines Kaisers als seinen Regenten an, und diedadurch in Frankreich bestehende Ordnung der Dinge war so ge- !

setzl.ch geworden, daß sie selbst von auswärtigen Machten anet- !

kannt wurde. Es mag seyn, daß das französische Volk sich die- ^

sim neuen Herrscher unssern unterwarf — wiewohl sich dies i

schwer möchte beweisen lassen, da hqs Volk vielmehr froh war,aus dem Zustande der Anarchie endlich einmal ^auszukommen, l

und nur späterhin, eben so wie manches andere Volk mit seinem -

unbezwsifclt legitimen Regenten, unzufrieden mit Napoleon we-gen des Mißbrauchs wurde, den er mit seiner Gewalt trieb — ^

aber gezwungen war es offenbar nicht worden, konnte auchNichts da Napoleon vor dem Antritte seiner Regierung als ei»aus Ägypten flüchtiger General ohne Heer viel zu wenig Macht !

hatte, um das ganze französische Volk zwingen zu können, und l

da er späterhin als Kaiser mit einer fast ungeheuern Macht m«kteinmal das viel kleinere spanische Volk zur Annahme eines Re-genten aus seiner Familie zyvingen konnte. Es mag ferner seyn, -

daß das französische Volk ein Unrecht begangen hatte, als es >

kudwäg XVI. hinrichtete, und seine Familie für verlustig des !

französischen Throys erklärte, odey vielmehr durch eine anarchischePartei dies geschehen ließ. eAbey das Unrecht an Ludwig XIIwar nun einmal geschehen, und die französischen Prinzen hatte»durch ihre Flucht aus Frankreich sich selbst gewissermaßen exiluk, -und lhpe Anspräche auf den Thron aufgegeben. Denn solche An-sprüche müssen nicht bloß wörtlich behauptet, sondern thätig gel-tend gemacht werden. Sie durften alsö den König, an dessenPerson ja alle ihre Rechte geknüpft^waren, nicht verlassen; Istmußten yielmehr dessen Perlon und, Herrscherrecht selbst mit Ge-fahr des'eignen Lebens vertheidigen. Indem sie aber nur amRettung dieses Lebens bedacht waren, und Frankreich mit sammtdem Throne im Stiche ließen, gaben sie ihre Ansprüche faktn«aus, und beförderten selbst die Anarchie, aus welcher, nun bic?eine kraftvolle Hand Frankreich retten konnte. ' Wenn nun Frank-reich seinen Retter — denn dies war Napoleon unstreitig in st-ner Zeit — als seinen Herrscher anerkannte, weil d»e alte Dyna-stie theils physisch, theils polittsch todt war, was fehlte jenem z