roj2 Miethe Milchsaft
langen zur großen Armee in der Moldau gegen die Türken gezi-gen. Hier commandirte er unter dem Fürsten Potemkin da« Lb-servationScorps bei Ismail. Die Kaiserin Katharina ernannt,ihn zum Major der Leibwache und Chef der Garde zu PferdeAls solcher trug er sehr viel zur glücklichen Beendigung des Krieg!mit Schweden bei. Im I. rgoz stieß er als General einer DrVision zu Kutusow in Mahren, wo er an der Niederlage von Lusterlitz Theil »ahm. Im I. 1806 erhielt er als General derEavallerie den Oberbefehl über die in der Moldau, Wallachei und Bestärkdien eingerückten russischen Heere, besetzte die Festungen Eüoczyi»«nd Wender, schloß Ismail ein, und schlug die Türken bei Turbasund Csardartsm, und hielt seinen Einzug in Bukarest. Allein dt,vielen Kriegsstrapazen hatten seinen Körper geschwächt; erunterlsjder Gicht, und starb zu Ende des Jahrs 1806.
Miethe. Miethvertrag heißt im allgemeinen das Derhältniß und der Vertrag, durch welchen man den Gebrauch ein«!Sache oder gewisse Dienste-gegen Entrichtuug eines gewiss«»Preise« verspricht. Im erster« Falle heißt der Miethvertrag loc--»io, eouäucriorornni, und schließt auch den Pacht oder dasjenigeVerhältniß ein, vermöge dessen jemand Gebrauch und Nutzung einerLandgutes oder einer gewissen Art Wirthschaft für einen bestimm«ten Zins erhält. Dcr Miethmann (couckuoror), Abmiether, ist be-rechtigt, die ihm übergeüene Sache auf die bestimmte Art zu ge-brauchen, darf aber deren Gebrauch an sich nicht andern überlassen,wodurch Afterinicthe (8nsiloc»rla) entsteht. Bcrmiether oder VerPachter kann nur sehn, wer über eine Sache als Eigenthümer oderim Namen des Ekgenthümers verfügen kann; er kann vor beendig-ter Micthzeit dem Miethmann die Sache, weder weil er sie selbstbraucht, noch weil er sie verkauft Hot, entziehen. Der Kau!bricht also eigentlich und .an sich «die Miethe nicht. Der Micth-mann ist zu Entrichtung des Mieth Zinses (locarlum)verpflichtet^ wenn er auch durch persönliche Verhältnisse vcrhinderlworden ist, die Sache zu gebrauchen. Ein Nachlaß ist Sache d«Willigkeit. Der Miethvertrag über Dien ste ((locaueroiickuctio oxerariin,) heißt auch Lohnvertraq; Berdinguiigsvertrag (locario conäiictio op eris), wenn man sich zur Verfertigungeines Werks, einer Arbeit jemanden (dem Unternehmer, Besteller)verbindlich macht; Dienstvertrag, wenn Dienste bestimmterAct (z. B. häusliche Dienste) auf gewisse Zeit gegen einen Loh»(mences) versprochen werden. Der Dingende oder Miether kau»die versprochenen Dienste in Person fodern, der Gedungene dage-gen den Lohn, auch wen» der. Dingende seine .Dienste nicht mehrbedarf. Dies sind die allgemeine» Grundsätze des Rechts über die-ses Verhältniß. Die positiven Rechte bestimmen dieselben theil»näher, theils weichen sie auch zuweilen von denselben ab, wie z.in dem Grundsätze: Kau f br i eh t Mi e th e ...
Milchsaft, Cbylus, ist diejenige Flüssigkeit in der thieri-schen Ökonomie, welche während und durch die Verdauung allstemSpeisedrei abgesondert und von den einsaugenden Gefäßen oe»Darmcanals aufgesogen wird. Diese führen ihn nach den conglo-bicten Drüsen des Gekröses, wo er vollständig zu Milch umgewa -delt und in den großen Milchbehälter des Unterleibes gelwamwird. Von hier steigt er durch ein dazu bestimmtes Gefäß, »u 'rus tkqracicus, am Rückgrathe hinauf und ergießt sich in dlt "N
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