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Nationalökonomie
Pflichten, den Wohlstand der Bürger durch Gesetze zu befördern,zustehe. Das Resultat davon ist: alle diejenigen Rechte, welchesich mit dem Begriffe des allgemeinen Willens im Bürgervereinvertragen, müff.n auch drin Staate zukommen; der allgemein!Wille aber ist, daß kein Stand durch gesetzliche Unterdrückung betandern reich werden solle, daß folglich auch kein Verhältniß derPersonen und des Eigenthums als rechtsbestandig geduldet werde»muffe, was diesem Willen widerspricht; Z. auf p h y fisch e n undpsychologischen, indem theils die Elemente des Rationalreich-thums bestimmt, theils die Ursachen desselben, welche sowohl i»der Natur und dem Menschen eis in den geselligen Verhältnisse«liegen, entwickelt werden. Gleichzeitig mit dem Grafen von Se-hen hat Jacob die Aufführung eines wissenschaftlichen Gebäu-des unter dem Namen ^Nationalökonomie oder Nationalwirth-schaftslckre. (Halle, igoz.) versucht. Auch dieser Schriftsteller ver-steht darunter gleichsam eine Physik des Nationalreichthums, ein«Untersuchung über die Elemente und die Ursachen desselben, nurglaubt er die ethischen und juridiscken Grundsätze in das Gebietdes Staatsrechts und der Politik der Gesetzgebung verweisen zumüff.n, läugnet indessen nicht, daß die Nationalökonomie durchWerbindung mit jener Theorie noch mehr Interesse gewinnen müsse.Was die Gegenstände betrifft, welche in der Rationalökonomieabgehandelt werden, so sind es vorzüglich folgende: I. Entwick-lung der Grundbegriffe; Güter, Vermögen, Reichthum,Werth, Preis, Stoff, Capital, productive Kraft,Bevölkerung. II. Untersuchung über die Art und Weise, >vüdie productive Kraft verwandt wird: i. auf den Urstoff, Ur-produktion (Landbau, Fischerei, Bergbau), 2. auf Verarbei-tung und Veredlung der Urproducte; industrielle Produk-tion (Künste, Manufakturen, Fabriken und Handwerke); Z. aufden Umsatz und Vcriri b der Ur- und industriellen Products; com-merciell? Produktion (Handel, Schifffahrt, Canäle, Heer-straßen). III. Darstellung und Prüfung der Bcwegmittel der ge>fammten productiven Kraft der Ration, (Gold, Münze, Credit-institute, Banken). IV. Erörterung der productiven Kraft derNalionckgesammtheit (nationalökonvmistische Verfassung, Gesetzge-bung und Verwaltung, hinsichtlich 0) der Justiz, b) der Polizei,a) der Finanzen — öffentlicher Credit). Höchst erfreulich, ist ei,wahrzunehmen, mit welchem regen Eifer und zugleich glückliche»Erfolge in unsern Tagen mehrere der wichtigsten und rutcrefst»-testen Zweige der Nationalökonomie in Deutschland bearbeitet wer-den und wie sich die Zahl ihrer Verehrer mit jedem Tage vermehrt;man möchte beinahe behaupten, dieses wissenschaftliche Feld st?ein Lieblingsgegenstaud unserer wissenschaftlichen Kös»fe geworde»-Jnsbesondere haben in der neuesten Zeit die eigenthümlichen Ele-mente dieser Wissenschaft, die Lehren von der Natur und dem-bsen der Güter, vom Werth und Preis rc. einer sorgfältigen Pflegsich zu erfreuen gehabt, und groß sind die Verdienste, welche Min dieser Hinsicht Hufeland, Loh und Adam Müller «wo-ben haben. Aber das Feld ist groß, ja unermeßlich, und »mI-Ieibt noch zu leisten übrig, ehe ein durchaus befriedigendes SMfür diesen Zweig der Staatswissenschaftcn aufgeführt werden ran -Dagegen hat man auf der andern Seite täglich Gelegenheit,schmerzliche und mederschlagende Erfahrung zu machen, daß rn 0
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