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Bericht über die Vornahme einer allgemeinen Parzellar-Vermessung und über die Einführung der Grundbücher an die Direktion der öffentlichen Arbeiten des Kantons Zürich und die Kommission für Reorganisation des Kataster- und Vermessungswesens, erstattet von der Subkommission derselben
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soll, vorborathen zu lassen. Diese Katasterkommission hätteauch die Anträge über Vergebung der Vermessungen an denRegierungsrath zu stellen und überhaupt als Experten-Kom-mission im Kataster- und Vermessungswesen zu funktioniren.

Wie der Titel andcutet, soll sich die Thätigkeit des Ka-tasterdirektors auch auf das mit der Vermessung im Zusammen-hang stehende Hypothekarwesen erstrecken.

Zur Durchführung dieser Aufgabe namentlich für die Ge-meindetriangulationen ist dem Katasterdirektor das nöthigePersonal beizugeben. Säinmtliche Vermessungen sollen nurdurch Konkordatsgeometer ausgeführt werden; die Bezahlungenin der Regel pro Hektare und Parzellenzahl und überhauptnach einem bestimmten Akkordpreiso erfolgen, weil man dabeierfahrungsgemäss bei gleichen Leistungen wesentlich billigerzu stehen kommt, als bei Ausrichtung von Tagesgeldern. DieSchattenseiten, welche das Akkordsystem mit sich führt, nament-lich bei der bisherigen Praxis, verkennen wir nicht, und es istuns wol bekannt, wie durch die allzufreie Konkurrenz die Ver-messungspreise so reduzirt worden sind, dass die Uobcrnehmerihr Auskommen nicht mehr finden konnten, und daher oft mittel-mässige, unvollkommene oder gar eigentliche Pfuscharbeitenlieferten, oder dass tüchtige bewährte Geometer mit ihren durchgemachte Leistungen motivirten höheren Eingaben faktisch vonder Uebernahme ausgeschlossen wurden. Auch das Konkordats-patent, welches nur auf genügende Ausweise in Theorie undPraxis hin ertheilt wird, kann ebenso wenig wie Diplomeanderer wissenschaftlicher Berufsarten gegen flüchtige Arbeitschützen, und auch durch eine noch so einlässliche Verifikationkann eine mittelmässige Arbeit nicht zu einer guten gestempeltwerden.

Um diesen Uebelständen zu begegnen, schlagen wir dieVergebung der Vermessungen durch den Staat vor. Dadurcherhält man die Möglichkeit, die Leistungen angehender Geo-meter, denen man zuerst kleinere und leichtere Arbeiten zu-weisen wird, zu erproben; die schwierigeren und ausgedehntenGebiete nur durch erprobte Geometer vermessen zu hissen, sodannanerkannt tüchtige Kräfte dem Berufe zu erhalten, und endlichunzuverlässigem Arbeitern sofort für ein und alle Mal dasHandwerk zu legen.