45
An den Kosten sollen der Staat, die Gemeinden und dieGrundeigentümer partizipiren, weil alle diese Faktoren Nutzenaus den Vermessungen ziehen. Wir schlagen für dieselbeneine gleichmässige Verteilung vor, so dass der Staat, die Ge-meinden und Grundeigentümer mit je ein Drittheil, also imGanzen mit 870 000 Fr., oder per Jahr mit je zirka 43 500 Fr.sich zu beteiligen hätten.
Zu der Beteiligung des Staates sollen die Vorschüsse derKantonalhank und Notariate herbeigezogen werden, und zwarjährlich mit je 20 000 Fr. für die Dauer der Vermessung; zu-
sammen . 40 000 Fr.
der Staatskasse sind dann noch zu überbinden . 3 500 „
Summa 43 500 Fr.
Diese Art der Verwendung dürfte sich hinlänglich da-durch rechtfertigen, dass die genannten, dem Immobilienverkehrdienenden Institute aus den Iiesultaten der Parzellarver-messungen und den Grundbüchern den grössten Vorteil ziehenwerden.
Die Ausgaben, welche den Gemeinden zugemuthet werden,sind ebenfalls nicht stark fühlbar, weil
42 Gemeinden in einem Jahr mit einer Steuer von' 1 %o,
49
fl
„ zwei
Jahren ,,
a
ii
* 1 %o,
47
fl
„ drei
r> n
n
fl
d 1 %o,
37
fl
„ vier
n
n
fl
„ 1 °/oo,
die Vermessungskosten zu decken im Stande wären und nurbei 24 von 200 Gemeinden sich eine höhere Belastung ergebenwürde. Diesen Gemeinden könnte man aber, ähnlich wie beimSchul- und Armenwesen, ausserordentliche Staatsbeiträgo fürdie genannten Zwecke verabfolgen.
Bei der Berechnung des Kostenantheiles für die Grund-besitzer sind die Anzahl der Parzellen, die Grösse und dieKulturart der Grundstücke, ferner die Assekuranz der Gebäudemassgebend. Im Speziellen schlagen wir vor, die Kosten inder Weise zu decken, dass zunächst für jede Parzelle eineNormaltaxe von 50 Pp. erhoben werde, weil eine Vermessungs-arbeit bei gleicher Fläche mit der Zahl der Parzellen wächstund weil für jede Grundstücknummer in den Büchern beson-derer Baum geöffnet werden muss. Sodann sollen die Gebäulich-keiten mit X U °/oo ihres Assekuranzwerthes, keinenfalls aber mit