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Bericht über die Vornahme einer allgemeinen Parzellar-Vermessung und über die Einführung der Grundbücher an die Direktion der öffentlichen Arbeiten des Kantons Zürich und die Kommission für Reorganisation des Kataster- und Vermessungswesens, erstattet von der Subkommission derselben
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mentes geübter Feldmesser auch dann, wenn dieses ein unvoll-kommenes ist, dennoch oft gute Resultate erzielt, indem erdurch lange Erfahrung und durch Gewandtheit die Mängel derMethode ausgleicht, so darf dem in Rede stehenden Uebelstandeein zu grosses Gewicht nicht beigelegt werden. Uebrigens hatman beim Gebrauch der Boussole stets Kontrolen angewender,z. B. mit der Boussole gemessene Züge möglichst oft mit demDreiecksnetz in Verbindung gebracht, und das Aneinanderreihenvieler Stationen ohne Kontrole stets vermieden.

Der Theodolit zur Messung der Winkel von Polygon-zügen, welche an ein Dreiecksnetz angelehnt, und bei welcherMethode die Lage der Dreiecks- und Polygonpunkte nachrechtwinkeligen Koordinaten berechnet und kartirt wurde, istvielfach in Anwendung gekommen. Ueber die zu vermessendeFläche legte man ein Netz von Aufnahmelinien, welche in Po-lygon- oder Dreiecksseiten oder auch in einander eingebundenwurden. Diese jedenfalls vollkommene Methode, welche vielfachauch dahin modifizirt worden ist, dass man die fraglichenLinien lediglich, von den Seiten eines guten, ebenfalls durchWinkelmessung bestimmten Dreiecksnetzes aus konstruire, hatzu sehr guten Resultaten geführt.

Auch mit der reinen Linearmethode ohne Benutzung jeg-lichen Winkelinstruments hat man — selbstverständlich unterZugrundelegung von Dreiecken mit direkt gemessenen Seiten —in ebenen Gegenden und wo es sich um die Vermessung kleiner(flächen handelte, gute Erfolge erzielt.

Der Messtisch ward nur von einem Feldmesser benutztwie denn überhaupt dieses Instrument, durch welches die Lageder erforderlichen Hauptpunkte oder nach dem älteren Ver-fahren oft das ganze Detail auf graphischem Wege bestimmtwird, bei den geometrischen Arbeiten im preussischen Staatkeine Aufnahme gefunden hat, beziehungsweise aus demselbenfast völlig verschwunden ist.

Eine allgemeine und dauerhafte Versicherung der Feld-marks- und Eigenthumsgrenzen hat nicht stattgefunden. Zwarist dies in Gegenden mit werthvollem Grund und Boden nicht