DErn Diusltches Recht'
^A^kirt wie ihre -Räume. z. Körper, welche ungleiche -Wassruv?Skc>che Räume haben, verhallen sich in ihrer Dichtigkeit^yÄ ^^^vcte au§ den Müsset! in die verkehrten Räume.; oder/viel ist, wie die Producte der Gewichte und der ver-
»sdruckc, der Sthl im engern Sinn aber auf ihrer l,wischen"grammatischen Bexbindun-g.
^.Didaktik, der Theil der Pädagogik oder Erziehungswiffen-tvelcher^von den Regeln handelt, nach welchem man durchÜchir^rich t die geistige Kraft des Menschen zur Freiheit und mäa^^neir Vollkommenheit entwickeln soll. An sie schließt sich dred,z ,,hvdik an, welche von'der Anwe
endung und. Beschaffenheit
ssh.^v^rrichtS, als Erziehungsmittel oder dem zweckmäßigen Ver-Äki "ei demselben , nach Verschiedenheit der Schrgegenstände undPr^^cte Handeltz,' Die Fertigkeit l» Ausübung die>er Theile derNa^sivgik wird oft im wettern Sinne Didaktik, Lehrku n-st,
Ujtz ^^cbstahl, vom Raube unterschieden, ist die heimliche undeh,-? Wissen u»d Willen ihres Besitzers geschehene EntwendungAh/, fremden beweglichen Sache aus ihrem Gewahrsam,-in derMet ^ damit zu bereichern. Dem Diebstahle wird gleich gc-ßelu jemand einem Ändern durch/betrügerische Bor-spie-
eines für ihn vorthcilhastcn Zwecks diesen
tha!° "vtzieht, oder wenn jemand gefundene Sachen, deren Eigen,'Lietzss.bekannt worden ist, nicht herausgibt. Bei Bestrafung de-»d«? ^dls kommt es auch auf Werth und Wichtigkeit der Dingeja andere Umstände (z. B. in welchem Verhältniß der DiebA Gestohlenen steht, ob der Dieb bewaffnet war u. s. w.) qn;»oa b, seHt übrigens stets «in Eigenthum, Begriffe
Niaü^'Senthum und «in fremdes Recht darauf'voraus, welche-^hnt, ober-absichtlich nicht respectirt.djr^7 tffamatio n skl-a I e (von Diffamation, und dieses vondah??Mrei,, es« Gerücht verbreiten, !« üblen Ruf bringen, —"Ukh di ffama torisch e Schrilt, Schmähschrift), die Klag«der»? "ue Person, die über den Kläger ein nachtheiliges Gerücht"'tet hat.
§! de, s. AstrLa und Hören.
i>> d. j. Ziruinuencko, dieser italienische Ausdruck zeigt
vebw.^vvkunst an, daß die Stärke der Tone nach und nach ab-'">«>! soll.
Loches Recht (jus in rein oder in rs und fu» reale),ist x ""cht, Realrecht, dem persönlichen Rechte entgegengesetzt,chr,, >?lcheS Recht, dessen Gegenstand unmittelbar in einer Sa-gegen '^?Estischer Bedeutung) besteht; — ein Recht mithin, daS»vch Dritte» auSZeübt werden darf, welchem daher
°ie allgemeine Verbindlichkeit, dies Recht nicht zuMonk ^spricht; dahingegen das sershulich« Recht auf einerill ? Verbindlichkeit gewisser Personen, z. B. etwas
?vte« ?fvuht, und nur eine persönliche Klage erzeugt. LlS
N ^?b"ichen Rechte werden betrachtet das Eigenthumsrecht,der Vienstbarkeit (j>w sorriruris), das Pfandrecht; »sn