204
Des dritten Theils achtes Lapitel
§.4. Mir der Anzahl,Stärcke,Recrou-tirung und Nemoncirung derer Compa-gnien wird es nach denen Capitulationenund Ordonanzm gehalten. DiejenigenOfflcier, die dieRecrouten-Gelder nichtanwenden,oder öieKemonten nicht distri-Luiren, verlieren, nebst Bettitution solcherempfangnen und innenbehaltnen Gelder,ihre enarZe und Ehre. An einigen Or-ten muß,nebst denen Zahlungs-Listen, eineDesignation auf gleiche Weise, wie die jZahlungs-Lift unterschrieben, eingeschicktwerden, in welcher benennt wird, wer undwenn derselbrge dciercitet und abgangen,was er an der Montirung, Ober-und Un-ter-Gewehr mitgenommen, auch wer andessenStelle wieder angeworb e sey; Es ist jdieses gar eine löbliche und gute Ord -1nung.
| einen besondern Ruhm, daß sie sich beydes^ nen gefährlichsten Adioncu,wo ein andrer^ nicht gerne hin will,mit gebrauchen lasiern; bloß damit sie ihre Courage erweisen, ub&sich zu besondern Avancemens etwan denWeg bahnen. Je höher sie vonGeburth,desto mehr werden sie von der Ehrbegre^de angestammt, sich vor andern hrrvorzU'thun, und ihre Bravour zu bezeugen'Vielmahls geben auch diejenigen voiu»'tairs ab, die weder Lust, noch Geschickliü/keit,noch Hertzhafftigkeit zum Soldaten'Wesen besitzen, sondern nur einige Cam-pagnen mit herum ziehen wollen, damit jttGelegenheit haben, ihr Geld zu vettMund sich mit denen Herrn Offrciers durchSpielen,vebauLllen und auf andere Art,so wohl in Städten, als auf dem Lande,und im Felde,zu diverriren.
Das achte Kapitel.
Von denen Yoluntairs.
§.
auch bey denen alten RömernCgu? und Griechen sihon bereits frey-v 5 x* willige Soldaten gewesen, diezu der ordentlichen Milice nicht gehörig,erhellet aus denen Gestl)ichtschretbern.Doch kau man nicht recht gewiß wissen,ob sie sich nicht vorhero durch einen Eydverpstichten müssen. Es ist aber auchhieran nicht gar viel gelegen, gnung daßsie nicht von eben der Beschaffenheit ge-wesen, als unsere heutigen,von denen ichmdiesen Capitul eines und das andere ge-dencken will. Unsere Voluntairs sind jun-ge Leute, die sich zuKrieges-Diensten gu»-llüciren wollen, und sich eine Zeitlangbey der Armee aufhalten, damit sie et-was,so zuKrieges-Handwerck gehörig,se-hen, lernen u.erfahren mögen. Es sind die-ses mehrentheils entweder Standes-Per-jonen,oder doch sonstwohlhabender LeuteKinder, die etwas von ihren Mitteln zu-zubüssen haben.
' §. 2, Man kan diejenigen , die um einesandern Gewerbes willen sich bey der Ar-mee aufhalten, als Kaufleute u.s.w. undnicht aus der Intention s(d) zum Krieges-Metier geschickt zu machen, oder sich beyallerhand Qecaüonen auf Befehl des Ge-nerals nicht wollen commandiretl lassen,denen Voluntairen nicht beyzehlcn. Denndiese letztern suchen bißweilen darimien
8 .3. Weil eine und andere vesorörs
ne Unterscheid erlaubet, daß sie Volantsbey sich haben dürfen, sondern bloßHöchsten; Es wird auch bey mancherMlen ihre Anzahl de terminirt, und diesEbey manchen Umständen eingeschrän'Aund diejenige,so mehr schädlich, alssind, wieder nach Hause gefthickt.
§. 4. Wann man die Beschaffen^dieser fteywilligen Milice etwas gcnEbetrachtet, so scheinet sie von der AnzEderjenigen Dinge mit zu seyn, die ersMvon freyer und eigner Wahl depend-Ehernach aber zu einiger Nothwendiggedeyen, denn sie müssen offters, ob stschon nicht zur Fahne geschwohreli,Mdennoch der Ordre amd dem Cowwmmdes Officiers, unter dem sie stehen, unodessen Proteclion sie sich begeben, bort junterwerffen,unddenenKrieges-Artt^^'die sie sich so wohl als die andern Soloten bekandt machen müssen, nackM -Der Autor, der die Belagerung derb"Ofen, so Anno IÜ86 vorgenommen E.
beschrieben, gedenckt, daß die FrE"gen, so damahls bey der Armeeden, sich in dem Mittel der anderndatesque befunden, und hatte manfeste eingebunden, sich nichtaus dem^ Ltheil zu lassen,und denenjenigenssonen gestanden, vorzulaufen.
$. 5. In dem 15. Articul derstallung ist djsponirt,daß die FreyuN ^nicht angenommen werden sotten, es ^