Buch 
Der vollkommene teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschafft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt, und in sechs besondern Theilen die einem Soldaten nöthige Vorbereitungs-Wissenschafften, Künste und Exercitia, die Chargen und Verrichtungen aller Kriegs-Bedienten, von dem Mousquetier an bis auf den General; ... nebst einem Anhange von gelehrten Soldaten, Adel und Ritter-Stande, von Duellen, Turnier- und Ritter-Spielen, auch Ritter-Orden ec... / von Hannsz Friedrich von Fleming
Entstehung
JPEG-Download
 

Derer vornehmsten Sachen.

Grund-Gesetzen zu handhaben besohlen 5 z j.fe.

%! :

Land-Charten, was dabey zu ohierviren ? Zs. ^,kleine von einer Gegend zu machen. 4^ »../wie- ^sie zu iilumiliiren. ibid. a. eines Orteschen manbelagern will. ^ 599-b.;

Landes-Delenllollsr f. ^iitib^Milice.

Landes - Herr , ob er. selbst mit zu Felde ziehmsoll? 26r. a. sq. wie er sein Land soll Nekencji. ren. - 267.0,

Land-^ilice , darf an einigen Orten nicht ohneErlaubnüß heyräthen. 104. M4*.tv wenn sie: zu Felde stehet, hat sie ihre Krieges- Gerichte.sO4.g. davon kan sich kein Bürger und Unter-than ausschließen. 535. b. wie sie auszulebensey. s?6.a. ob die Unterthanen vor ihre Pcr-fohn Geld geben, oder fremde Soldaten stellendürffen4zs.a.tst. im Magdeburgischen wird sienicht nur von AmtS-Unterthanen, sondern auchvon Unterthanen der Edelleute genommen.

5 z6.b. was vorOfficier darüber zusetzen » undst. wie sie selbige twdiren sollen? 5 37. * muß,wiereguiaire Miliz,mit dem, was zu ihrerUnterhal-.

. tung dient, versehen werden, 5 Z 7- b. wie siebe-.

, ständig zu ecwsecviren eZ7.b.lg> was vor Genc-.rale über sie zufetzen.sZ7.?>.iq hat ihre Krieger»

. ^rkiLul, wie andere Soldaten 5Z8.b. darjs ihrGewehr nicht bey sich im Hause haben, odernach Gefallen brauchen, ibid unterschiedeneEinwendungen wieder denGcbrauch derselben.

. s?8. b lq. Beantwortung solcher Einwendun-gen. ^9.». der grvsse Nutzen, so ein Landes-.. Herr davon hat.si'-..ulg. wird nicht inGuZmi- ton gelegt,oder unter andre ^z rouppen gesteckt. 140.a. das Reglement,so vor sie im Bareythl-sichen pniNicirt worden. ^40. g.Nq. was der> schwäbische Ereyß desfalls verordnet. 540.3,die Hmilegia und Freyheiten,so sie im Chrirfür-. stenthum Bayern haL 54 r. n.ih. umersthied-. lichc KriegeS- Rrttcu! derselben im Wurten--. bergischen. 442b.

Hmdcs-Railsäen/ was essind,und woher sie benen-net? uz.».

Landes-Verweisung. 516. a.

^»acliigellgllen s Landes-kassallen.

Lantzen. . 197 b.

Lateinische Sprache, wie sie bequem zu erlernen.!

, 2M, j

I.»tefN« wggiear «Murcknng. ^ Z4.3.4'

LavettenanStücken.wiesiesölley beschaffen seyn? j. 61.3. ist. wie sie altgestrichen werden. 6l. b, |wenn dieStücke darausliegen/sind sie mitDa- l. chern zu verwahren. 452.3.

Lauff-Gräben f. Approchem-L.auff-Zcddul. . ,488<b.

Leben der Menschen, warum es jeßo kürtzerals ehedeffen. 3 a. durchlaufft gewiffeAlter und

beiioNo^. ibid,

Lebens-Straffen, darin wird bey der Teutschen. Miiicenach der peinlichen Hais-Ordmmg Ga-roiiv. verfahren- , 5'6.a.

Leg3tns, was er bey den Römern gewesen?

. iju.b. was er vor Offieier unter sich gehabt. ;

ibiü.

.begioy wie Mrck sie gewesen^ und wstsie rmgx-theilt worden? .. ch...,' V s. sh-ch.Lchnen,wicsie entstanden sind? 77S. i1. Edenmeist.mit Fahnen gegchen.. 78?-.sIa!Mu-Lehn- wenn sie dem Lehn-Herrn heWsallen.' 785. b. wenn sie denen Lehns-Erbeu aüheim. fallen- 78 ' 5 - b.sq. wie es mitdenen Früchten sindNutzbarkeiten gehalten wird, wenn es apert. wird? 786 . 3 . ob und wenn die darauf gewen-deten Verbefferungs - Kosten müssen, ersetzetwerden? 786. h. kq. ob es ohne Cottfeas desdes Lehnherrn unter bte VaJallen getheilt könne. werden? 788 b. aus wasklrsachen der Vasalldesselben verlustig wird? 789. t>. wird bißwei-len mib .jure , bisweilen erst nach richterlicherErkentnkß verwürckt. 790.».

Lehnen deslobanmterOrdens,was es vor Be-wandnißdamithabe. 7(9.1-.

Lehn-Briefflehretdie Obligation eines Lehnherrnund VqitMen. 784 a. ist an statt der sonst ge-wöhnlichen Zeugen bey der.Belehnung 4789- a.kan viel Streitigkeiten beylegen. 789, b. rx^i-miret die Ritterdienste. 792.3.

Lehn-Eyd, wie er zu leisten. 789.3.

Lehn-Herr,wozu er semen v^^Ucit verbunden ist.784. b. aus was vor Machen er sein Eigen-thum verwürcken kan? 785.3. muß nach bc-schehener Belehnung den Lehnmann in dir er-ledigte Lehne einsetzen. 787-^ iN welchenFällener bic Jurisdiction ttnb Erkäntmß hat. 790, b.kan das Lehn nicht ändern ohne Omstem desLehnmannes. ?9l ». ihm müssen die Ritter-^ dienstegeleistd werden. h9r.d. kan sowohl ein^ Niedriger als ein Höherer.denn d'er VME istseyn. 79z a'. vb er verbunden, seinen VaislieU zuranzionireu? ' - -- 796.3.

Lchn-Leute, item '

Lehn-Manu s. Vasallen. -

Lchns-Pstichk, wie sie von der Erb-Pflicht undErbhuldigung unterschieden. ^ ' 79t- a.

Lehnung,was der Obriste dabey überlegen stll?-

lüz.b.

Lehr-Siand, was seine Verrichtung? ^ 7.3.

Leichen ^Begängnisse, wie sie bey den Römem tze-halten worden? z69.a.lq. vornchmerOfficiers,wie sie anzuordnen. 376-3. des SchwedischenGeneral - Majors, Grafens von Wrangel-Z 76. b. des berühmten Marcllal de Tautenne.

377 .a]sq.

Lerm-Plähe in einer Guamiloo.474. b. ,'m Felde.

ibill.

Lesen, wie man es soll denen Kindern lernen. 14.

sq.b.

Leucht-Kugeln, wie sie zu machen. 71. s. wenn siezu schiessen. 556. b. sind ehe vor Belagerte, alsvor Belagerer. 629.3.

Lieutenant, wer also genennet wird? 116.3. vonwelcher Gapacimt er seyn muß ? 152.2. wie ersich aufzu führen hat vor seine Persohn.i5r.b.soll sich nicht auf seine^lnter- Offieier verlas-sen,sondern solche gewöhnen, daß sie nichts oh-ne seine Ordre thun. if 1. b. muß sonderlich aufdie Mondirung und Gewehr der Soldattp.se-hen. K?-?-

Mmmmm r Lim-