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Der für die Arbeiten der Geometer persönlich verantwort-liche Inßsnieur-vsrikcnteur hat selbst das größte Interesse, jenezu beaufsichtigen. Er muß sich daher durch öftere Rundreisendavon zu überzeugen suchen, daß sie ihre Arbeiten pünktlichnach der gegebenen Instruktion vornehmen, fleißig sind und sichdie Achtung und das Vertrauen des Maires und der Einwoh-ner der Gemeinde erwerben. Sobald er von der Vollendung derDreiecksmessung in einer Gemeinde unterrichtet ist, untersuchter dieselbe und laßt vorgefallene Fehler verbessern. Zugleichsieht er nach, wie der Geometer das Geschäft der Detailauf-nahme angreift, wobei er ihm, sowie bei der Anlage desMeß-registers, mit seinem Rathe an die Hand gehen kann. SeinBericht hierüber wird dutch den Steuerdirektor dem Präfeklenzugeschickt. Wenn die Arbeiten in der Gemeinde vollendet sind,so geht er wieder zur Verifikation der Aufnahme hin. Zuerstuntersucht er die Maßstäbe und die Ketten. Sodann mißt erauf dem Felde große Linien unmittelbar oder mittelst Dreiecken,die dann auf den Karten abgestochen und verglichen werden.Hierauf mißt er auf dieselbe Weise hin und her kleine Linienund vergleicht sie; auch mißt er mehrere Parzellen in jederSektion nach, zum wenigsten drei. Ferner sieht er nach der rich-tigen Erhebung der Eigenthümer, indem er in jeder Sektion mitwenigstens 20 Grundstücken die Probe macht. Ueber seine Ve-rifikation nimmt er ein Protokoll auf, das mit dem bestimmtenUrtheil schließt, ob der Plan anzunehmen oder zu verwerfen sey.
Das Prokotoll muß folgende Punkte enthalten:
Untersuchung der Maßstäbe,
— — — Numerirung,
— — — Orientirung,
— — — großen Ausspannungen, (Diagonalen)
— — — kleinen Ausspannungen,
— — ob die Wege und Bäche richtig aufgetra-
gen sind.
Dabei wird jedes einzelne Stück angegeben, das auf dem Feldegemessen wurde, sowie jede Nummer, von welcher der Namedes Eigenthümers untersucht worden ist. Müssen Verbesserun-gen gemacht werden, so zeigt sie der Ingenieur in seinem Pro-tokoll an, und bemerkt am Ende desselben, wann sie gemacht