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Die Landesvermessung.
-^urch die in neuerer Zeit in mehreren Landern und auch inWürttemberg stattgefundene allgemeine Landesvermessung hatsich ein neuer Zweig öffentlicher Geschäfte gebildet, welcher Be-amte und Staatsangehörige manmchfach berührt; daher einenähere Darstellung des Verfahrens bei der Vermessung und derin ihrem Gefolge befindlichen Arbeiten von allgemeinem In-teresse ist.
Die gegenwärtige Darstellung zerfällt in drei Haupttheile:
I. in den trigonometrischen Theil
iste und 2te Abtheilung;
II. in den geometrischen Theil;während der
III. die Anlage der öffentlichen Meßdocumente und de-ren Fortführung umfaßt.
I. Das Meßsyftem.
Die im Jahr 1818 bald nach dem Regierungsantritt desKönigs Wilhelm in Württemberg begonnene und jetzt been-digte Landesvermessung stellt die Fläche des Königreichs in zu-sammenhängenden Quadratblättern, jedoch mit genauer Angabeder Distrikts-, Markungs- und Eigenthumsgrenzen dar, derenSeiten im theiligen Maßstabe eine Ausdehnung von 4000Fuß haben, und ihrem Quadratinhalte nach eine Fläche voni6ooooO.uadratruthen oder 4>6'/z W. Morgen umfassen. Umdiese Eintheilung zu erhalten, ist der Meridian der TübingerSternwarte (des Normalpunktes) nördlich und südlich bis an