Theil in seinem Gute habe, der dem Staate gvhöre, und den er für diesen verwalte, wovon er demStaate dann die Rente unter dem Namen derGrundsteuer bezahlt. Der Minister könnte d-chrrfüglichcr Weise die ganze Steuclverwalcung znr De/mänenvei Wallung ziehen — denn jeder SteuerMtige sey doch im Grunde nur ein DomäneiiMer,und zwar von einem Domän, welches etwa ciaViertel, ein Achtel, ein Zwölftel oder cin ZwaiWnldes ganzen Gutes betrage.
Indeß habe diese allerdings einfache Idee docheinige Schwierigkeiten. Man könnte fragen:
„Wenn hat der Staat diese Domäne er-worben?"
Natürlich im Jahr 1791, als er die jWSteuervertheilung ausschrieb.
„Welches war damals sein Ncchtstitcl, mit deiner in dem einen Gute das Viertel als Domän er-warb, in dem andern das Achtel, in dem driitc»das Zwölftel?"
Freilich muß man sagen t damals war die V ^gleiche Verthcilung unrecht — allein bekanntlichaus cineni alten Unrecht endlich ein Recht,es so tief in das Gewebe der bürgerlichenschaft eingedrungen, daß man es nicht mehr äM"kann, ohne eine Menge der bestehenden DeM