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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
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kann dann bestimmen, um wie viel ein anderes Mit-tel, das auf So andern Jahren beruht, von diesemim Maxime abweichen könne, und man wird finden,daß dieses z. B. kci^e 5 x. 6. sind. Man sagt dann:dieses Mittel ist bis auf 5 x.6. genau,unddaßes dieses ist, dafür kann man, ge-mäß der Wahrscheinlichkeitsrechnung, z.B. 8ooo gegen i wetten. Man sagt dann Etwas,was mathematisch richtig ausgedrückt ist,und über das unter verständigen Men-schen, welche w isscn, wovon die Rede ist,keine Verschiedenheit der Meinungenweiter möglich ist.

2 >., >Wenn von einer Abgabe die Rede ist/ die den ^ganzen Ertrag trifft, wie z. B. der Zehnte, s° be-darf es weiter nichts, als diesen mittlern Ertrag z"kennen, wenn man etwa Fcldzchntcn in einen Kern- !zehnten umändern will. Ist aber von einer Wabedie Rede, die den reinen Ertrag besteuern soll,so muß man noch vorher die Kosten der Cultur berech-nen. Der Haber, den die Pferde bei der Bcackcrunggefressen, und das Korn, was die Knechte beiderBestellung verzehrt, muß abgezogen werden. Eben-falls der Gcsindclohn der Pfcrdebcschlag dirUnterhaltung der Ackcrgcräthe u. s. w. UnsereGrundsteuer ist eine solche Abgabe, die den reine"Ertrag trifft, und zwar den reinen Ertrag mber, da der Staat keine Naturallicfcrimgen indc" s

Steuern annimmt. Der reine Ertrag in Silber >