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Ueber das Cataster [2] : zweites Buch. Verfertigung des Catasters / von Benzenberg
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239
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was Recht ist; kann immerhin nur eine ungleich gc-rinzcrc Verschiedenheit der Meinungen und der An-sichten Stakt finden, als über das, was nützlich undzweckmäßig ist. So vermag jetzt der Staat, sich derFortsetzung des Carastcrs schon deswegen nicht zuentziehen — weil er es nicht über sich erhaltenkann, die Gemeinden, die so sehr überbürdet sind,noch länger zu überbürden, und weil er es nichtvermag, den Soeretatscontract der Gemeinden zubrechen, in welchem die Gemeinden, die bereits ca-tasnirt sind, mit denen, die es noch nicht sind,oder die, welche seit 10 Zähren das Geld zumKataster in jährlichen Quoten eben so gut beigetra-gen haben, wie jene, die catastrirt worden. InFrankreich hingegen macht man sich weniger daraus,so eine Sache kurzwcg durchzuschneiden — und vondem Grundsätze auszugehen: — Was verloren, istverloren, und wer den Schaden hat, der tragt ihn.So gab man auch den Departements das Geldnicht zurück, das diese für Canalardeiten auf Befehlder Regierung beibringen mußten, so in ihnen un-ternommen wurden, auch wenn die Regierung, in-dem sie spättw ihre Plane änderte, für gut fand,diese Arbeiten liegen zu lassen. Man sagte dann,das Departement härte das schon verschmerzt, waSes vor drei Jahren für einen Canal beigebracht —"t>ch sey das Geld, was wirklich bereits verbautworden, ja in, Departement geblieben. Als derbinanzmi,ustcr im vorigen Jahre in der Äam-">cr auf die Fortsetzung des Catastcrs antrug- da er-