Band 
Volumen primum.
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517
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ad Röslinum. 517

D. Röslin: Es soll einer des andern Gemüth vnd Sinn fassen, sonder-lich ein freund des andern, vnd darnach alles richten.

Keppler: Dise reden gehören für politicos vnd weltiche hendel, nitfür disputatores philosophicos: Ich bin vnd bleib ein gut Freund politice,vnd gestehe keinswegs, das ich hiermit D. Röslin gestuinpffiert habe: wannich schon sag: Non sequitur, et tamen verum factum est; quod valde miror.

D. Röslin: Was aber hievon mein Sinn vnd Gemüht, ist im vorigenCapitel aussgeführet worden.

Keppler: Ja jetzo ist es geschehen, Ich aber hab zuvor geschriben,bin derhalb mit dieser jetzigen erklärung nichts desto höher anklaget.

Doch will ich die jetzige erklärung vber die hievorige nicht gelobthaben. Dann so man die mir, als einem Mathematico auff'drechen vnd ein-schieben wolte, müste ich meines beruffs Ehr retten, ynnd mich eben sostarck drüber verwundern, als in meim Buch de Stella beschehen: dann eseinmal nichts mathematicum, das ist nichts necessarium ist, sondern auf!'eiteln vernünftigen conjecturis beruhet.

D. Röslin: Die Cometen, so vor dem 1556. Jahr gewesen, gehörennit zu diesem handel: haben jre Sachen bedeutet, die alle Anno 1557. zuend gelauffen.

Keppler: Est petitio principii, der Herr Doctor verzeih mir, dasIch logice rede. Dann eben das wundert mich, auss was grund es gehe,das etliche Cometen sich so weit- hinauss erstrecken, etliche aber gleichdas andere Jahr ausslauffen vnd jre würckung völlig erraichen sollen.

Zwar Ich were darmit am besten zufriden, wann man einen jeden Co-meten auff dasjenige zöge, was nechst hernach folget. Dann wann mandie Cometen erst in die annos criticos hinein weiset, vnd hierzwischen soviel andere Cometen darzu kommen: da wird man jrr, machet den gantzenhandel verdächtig, vnd streittet ein jede part für sich, die geschieht seyvon diesem, ein anderer von einem andern Cometen bedeutet worden.

Demnach aber nit on, das etliche hendel seind, die nit von dess Co-meten, sondern von jhrer eignen beschaffenheit wegen sich in viel Jahrerstrecken: also wird gewisslich nit ein jeder Comet, so vor dem 1556.Jahr erschinen, sollicher bedeutung vberhaben sein: in ansehung man nun-mehr bey hundert Jahren immer nur ein werck treibet, vnd an demselbi-gen nach dem 1556. Jahr nichts verändert worden.

Lieber, wie will der Herr Doctor mich widerlegen, wann ich sagenwolte, der Comet anno 1556. sey aigentlich zu verstehen von dem Kriegzwischen Hispania vnd Franckreich, so nechst hernach anno 1557. mit derschiacht vor S. Quintin verrichtet worden: das also nit die Cometen vordem 1556. Jahr, sonder eben dieser des 1556. Jahrs im folgenden 1557.gewürcket.

Deutet nit D. Röslin auch etliche Cometen also auff die nechstfolgendeJahr? Wann nun jetzo D. Röslin kompt vnd sagt nein, was anno 1557.geschehen, sey von den eitern Cometen bedeutet, wer wird vnder vnsrecht haben?

Zumahl in acht zu nemen, das D. Röslin alhie ein stuck von meinemvorerwehnten falschen fürbringen behauptet, derhalben Er mich wideruinbentschuldiget, das Ichs nit so letz fürgebracht, wie er besser oben geklagt.

D. Röslin: Die Cometen Anno 1556. vnd 1580. seind universalesgewest, die zwischen jnnen vnd hernach haben jre particularbedeuttungen.