Band 
Volumen VIII. Pars I.
Seite
368
JPEG-Download
 

368

Judicium matris Kepleri.

dieweil es, neben vnserer Mutter vnd Schwiger ohnschuld, gantz ohnglaublich ge-schinen, das ein solcher Trunck ererst nach drejeu jaren operiren vnd würckhensollte, wie daun vberflüssig zubeweisen vnd beizubringen, das sie Vrsula in mittlerZeitt deren drej jaren bei gastungen, hochzeitten vnnd anderen Kirchweihen gantzgesundt vnd fertig gesehen worden. Gesetzt aber es möchte sich die becklagte Vr-sula ein Zeit lang vmb ettwas Vbels in ihrem Leib befundenn haben, so haben wirvns obvermelten beziigs auch diser Vrsachen das erste mahl desto weniger vnderfan-gen vnd angenommenn, dieweil wir wohl ermessen könden, es möchte derselbe ihrvorgewandte Zustandt vihlmehr ausser ihrem ohnordenlichen vnzichtigen vnd laster-haften leben vnd wesen, als vnser Lieben Schwiger vnd Mutter verursachen herkom-men, bevorab dieweil abermahlen mitt Sonnenhellen Zetignussen darzuthun, das die-selbige niemahlen einigen rechten verstendigen Doctorem oder Artzet, sondern alleinallerhandt verbotteue Teüffelische mittell zu ihrem Zustandt gebraucht, vnnd beynebenbey dem Bettel Vogt von Stuttgarten, bey Marckt Schreyern, wie sie dann erst vordreyen tagen einen solchen verloffenen gesellen in ihr haus gefordert, seines Rathsgepflegt, vnd dessen Artzneyen eingenommen, der aber an ietzo seiner verbottenenKunst wegen allhie in der gefängnuss verwahret wirdt, insonderheit aber bey einemMann, so sich zu Stuttgarten vnd anderst wo wider die Warheit vermessen, er köndedie Bückhell vnnd kröpffer vertreiben, der aber damit ettliche personen vmb das Lebengebracht, Raths gepflogen, wie dann der Becklagten, Vrsula Bruder vor E. F. G. Vogteallhie Selbsten rund ohn allen scheii bekent, diser Mann hab ihr ein pulver gegeben,welches sie allein hab eingenommen, aber nicht anderst vermeint, dann es werde ihrdas Hertz abstossen, ja es were auch allem ansehen nach beschehen, so er Ihr alsein Barbierer mit andern mittein nicht widerumb geholffen hette, disem vnnd der-gleichen ohnzehlichen warhafften Vmbstiinden nach, haben wir vns mit vnser Schwigervnd Mutter Ihr Ursulae vssgegossener Schmachreden nicht höher angenommen, alsdas wir E. F. G. Vogt allhie dieselbige Clagsweiss entdeckt, mit begeren, derselbenein Stillschweigen vfzulegen, vnd vns ferner ohnangefochten zulassen, wie wir auchdamahlen nicht anderst vermeint, dan sie Vrsula werde sich zu Rhuew begeben, vndvf des II. Vogts allhie befehlen vns mit dergleichen schelt vnd nachteiligen Worttenohnbeleidiget lassen. Disem aber allem entgegen hatt es sich vor ohngefahr fünft'Vierteil jaren, vnd also bald nach obgedachten verlofenen schmachreden begeben, dasE. F. G. geliebter Herr Bruder Achilles Friderich, vnser gnediger Fürst vnnd Herr,vmb mittag Zeit allhero kommen, auch damahlen den mittag Imbiss in dem Vorst-haus eingenommen, da sich dann neben E. F. G. Vogt allhie sie beclagte Vrsula (sodem Vorst Maister allhie nahendt verwandt) sampt ihrem Mann vnnd Bruder VrbanKreütlin, Ihr F. G. Leib-Barbier, auch befunden. Nachdem nuhn die mallzeit aller-dings fiirvber, haben sich ermelte drei personen, nämlich sie Vrsula, Ihr Mann, vnndBruder, welcher mit E. F. G. Vogt allhie mit Bruderschafft sonders woll vermeint, mitIhme Vogt zimlich bezecht, in die Amptsbehausung begeben, vnd vnser Schwiger vndMutter einig vnnd allein ohne vns vnd Ihre zugeordnete Kriegs Vogt vor sich gefor-dert, vnd derselben mit höchstem Ernst vorgehalten, sie sey einmahl ein Hex, habeihr Vrsulae ein Hexentrunckh zugerichtet, derentwegen so solle sie ihr widerumb alsobald helffen, wa nicht, wolle er Kreütlin sein bey Hand habend halbheraussgezogenWehr vnser Schwiger vnnd Mutter durch den leib stossen, wie er gleich der inei-nung vf sie zugangen. Dieweil nuhn solche mit hefftigem Zittern vnd Zagen (inmas-sen dann constantissimus quisque hierdurch hette mögen geschreckt werden) vor ge-walt gebetten, mit Vermelden sie habe niemandts bei sich, seye ein alte hocherlebteWeibsperson, wisse von solchen sacken am wenigsten nichts, Gott solle sie darvorgnediglich behüten, item sie bab Ihr Vrsulae (so zugegengestanden) nicht endtholffen,vihl weniger könde sie ihr helffen, Gott sey der rechte Artzet, dises mittel aber seynicht Göttlich, sondern Teüfelisch, wann iemandt ettwas an sie zusprechen, mögemann solches vor Gericht thun. Darauf dann er Vogt ihne Kreütlin vor gewalt ge-warnet, aber damit nichts aussrichten könden. sondern es lauft derselbe nochmahlenhinzu, vnd nimpt sein Schwester, stost dieselbe zu ihr vnd widerholet mit vilen an-dern Vmbstenden, (sonderlich wie sie auch drey mahlen vmb Gottes willen, ihr zuhelffen, wie dan auch geschehen, petten solle) priora, darüber vnser Mutter gleich-fals Ihre wenige Wortte repetiret, vnd vf des Vogts Zureden nacher Haus gangen.

Was dann erstlich disen ietz verlofnen wahrhaften Actum et Processum, so invnser Injuri Clag mit fernem Vmbständen ercklärt worden, an ihm Selbsten betrifft,ob er nämlich Legitimus oder Illegitimus, dasselbig setzen E. F. G. wir in aller Vn-derthenigkeit zubedenckhen heimb. Dieweiln aber am andern dises alles, so wohl