Band 
Volumen VIII. Pars I.
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371
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Judicium matris Kepleri.

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gstalt in aller Vnderthenigkeit pro relaxatione et intermissione, bevorab weil vnserVätterlich gut vnder vnser Schwiger vnd Muter Vermögen noch der Zeit begriffen,auch sonsten der mehrertheil vnserm Schwägern vnd Brüdern zu Lintz zugehörig,vnd dann weil vnser Schwiger vnd Muter keines wegs vssgewichen, sondern sich iedesmahl zustellen erbietig, welches vmb hochermelt E. I 1 '. U. wir die tag vnsers lebensin aller Vnderthänigkeit widerumb zu verschulden erbietig sein.

E. F. G.

Vnderthenige

Gehorsame

M. Georgius Binder pfarrer zu Haimaden.

Christoph Keppler Burger vnd Kanten Giesserzu Leonberg.

His adscriptum est: Johann Keppler Röm. K. Mtt. Mathematicus et M. G. BinderPfarrer in Hewmaden, item Chr. Keppler Kautengiesser intercediren für ihre wegen Ver-dächtiger Hexerey aussgewichene respective Muetter vnd Schwiger. Zihen den Vndervogt,wie auch Jacob Reinbolden vnd dessen weib hesslich au. Erbietten sich, wann sich diesach dess weges befinde, vnd ihres Theils falschen vorgeben nach sich befinden solle, alss-dann die gringste entschuldigung uit mehr einzuführen. Praes. 7. Jan. 1617.

Scriba Stuttgartiensis Joannis Kepleri nomen adjunxit nominibus Christophoriet Binderi, cum exemplum non referat prioris subscriptionem. Ipse Joannes his adiitprincipem Württembergicum literis supplicatoriis (sine die):

Durchleiichtiger Hochgeborner Gnädiger Fürst vnd Herr.

E. F. Gnaden seind mein vuderthänige arme dienste jederzeitt bevor.

Gnädiger Fürst vnd Herr, ob wol Ich ausser dem Land Würtemberg,da meine liebe Eltern in E. F. Gn. Statt Löwenberg verburgert, da auch Ichdurch Landsfürstliche Miltigkhaitt bein studiis in (flüstern vnd zu Tübingenaufferzogen bin, nu einige lange Zeitt abwesend, vnd anderwärtz mit Kayser-lichen vnd andern Diensten verhafftet: so bin vnd pleib jedoch E. F. Gn. alsmeinem Herren vnd Landsfürsten Ich mit vnderthäniger pflichtschuldiger Treuvnd devotion hold vnd beygethan, vnd wünschete mir nichts mehr, dan dasDeroselben Ich, da es mit Gott vnd Ehren sein wolte, in meinem Vatterlandmit meinen mathematicis studiis auch würcklich dienen möchte. In massenIch dan niemahlen vnderlasse, die von' E. F. Gn. Vorfordern vnd auch vonE. F. Gn. selbsten mir erwisene Landsfiirstliche hohe Gnaden mit begebenderGlegenhaitt gegen meniglichen zurühmen: auch so Ich durch Gottes Segenetwas namhaffts in meinen studiis zu Werckh gerichtet, dasselbig also für-bringe , das der dannenhero verhoffte Kulim nit weniger auff E. F. Gn. vndmein geliebtes Vatterland, als auff andere meine gebiettende Obrigkaitten er-folgen möge. Dessen Ich dan ein geringfüegige demonstration mit gegemvür-tigem allerneülichst in druckh verfertigtem Bericht von meinem HauptwerckhTabularum Uudolphi, im andern Bogen vnd dessen zwaitten Blatt Vnderdiser Zeitt etc. hiermit in gehorsamster Ehrerbiettung fiirzaige.

Wan dan Ich sonsten bey allen denen Potentaten Teütschen Landes,oder auch atissländischen, wölliche etwa meiner geringeu Person einige wis-senschafft haben, vmb meiner Mathematischen Studiorum vnd vntadelichenVerhaltens willen (ohne rhum zumelden) in sollichen Gnaden stehe, dass Ichauff begebenden Notfall zu einem Jeden Deroselben meine Zuflucht keckliclivnd getrost zunemen vnd notdürfftigen Schutzes vnzweivenlich zuerwartenhette: als will Ich der vnderthänigsten Hoffnung, geleben, das auch E. F. Gn.,als wölche in Beschütz- vnd Beförderung gutter Künsten vnd Tugenden khei-nem Potentaten nichts bevor geben, Mich als Dero Vnderthanen vnd Stipen-diarium nit weniger mit Landsfürstlichen Gnaden ansehen, Meine hiermit anE. F. Gn. langende deraütigiste flehentliche Bitt gnädiglich erhören. Nämlich

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