Band 
Volumen VIII. Pars I.
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Judicium matris Kepleri.

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zu behelligen, auch Zeitt vnd Vncosten auffzuwenden, vil weniger eine solcheferne raise auffwärtz zur Vnzeitt vnd mit Leibsvnglegenhaitt, allain sie zuklagen, fürzunemen.

Wan dan es mit meiner Mutter abraisen zu mir, vnd langem ausspleibenkhains wegs nach Ires Gegenthails böser Deiittung, sondern jetzerzelilter massenbeschaffen, vnd Sie Ir Bürgerrecht zu Löwenberg khainswegs auffsaget, vilweniger in willens ist, Irer Gegenparth Ire Güetter auss den äugen zu zuekhen,vnd Zeitt werenden rechtens ausser lands zubringen: als gelangt an E. F. Gn.mein vndcrthänige bitt, E. F. Gn. geruhen gnädig zu gestatten, das entzwischendise rechtführung zu end gebracht, meine Mutter so wol bey mir rechtmässigabwesend, als hievor droben anwesend, Ire aigentumbliche güetter, vnverhindertJemandes, doch diser Zeitt mit meinem vnd Irer zu Löwenberg habenderKriegsvögte Rath vnd Gutachten administriren, vor abgang vnd schmelerungbewahren, vnd darvon sovil als zu vnvermeidlicher Leibs vnd Ires Rechtensnotdurfft, auch abzahlung Irer schulden gehörig, gebrauchen möge.

Hingegen bin Ich des gehorsamen erbiettens, an Irer statt vmb allesjeder Zeitt red vnd antwort zu geben, vnd vmb dasselbig, so wider verhoffenvon Ir hinweg gethan werden möchte, will Ich hiermit mein haab vnd gütter,sovil hierzu von nöthen, vnder anderem auch mein Altvätterlich, Brüderlichvnd Vatterliche Erbportion, so noch vnder meiner Mutter Habschafft einge-mengt, auch was sie mir sonsten schuldig verpleibt, so im Statbuch anno 1609eingeschriben worden, alles verhypothecirn.

Mitt weitter angehengter vnderthäniger bitt, das E. F. Gn. geruhenwollen, dero Löblichem Hoffgericht genediglich zu befehlen, das obgedachtermassen daselbst anghengige rechtführung ehist vertagt vnd zu rechtmessigemend gebracht werde.

Des vnderthänigen Versehens, E. F. Gn. werden diss Orts mir, als derogehorsamem Landkind, der Ich auch die Tag meines lebens E. F. Gn. mitallen treüen zugethan vnd verpflicht pleiben will, eine willfährige resolutionin Gnaden crthailen.

E. F. Gn. mich in vnderthenigkhaitt empfehlend. Lintz den 1. Sep-tembris Anno 1617.

E. F. Gn.

Vnderthäniger vnd gehorsamer

der Röm. Kay. Mt. vnd Landt:in Oest: ob der Ens

Mathematicus.

Johann Keppler.

Adscripta Resolutio:

Es solle dem Vndervogt zu Löwenberggeschriben werden Vermög ConceptsNo. 19. Actum Stuetgardten den 22. Sep-tembris Anno 1617.

Lemplin. Scbnepff.

Janowiz. D. Beiz.

Mendissliofer.

Inscr. An den durchleiicktigen Hoch-gepornen Fürsten vnd Herren, HerrnJohan Friderichen Ilörtzogen zu Wür-temberg vnd Teckk, Graven zu Müm-pelgart, Herrn zu Haidenhaim etc.

Johan Kepplers Mathematici an jetzo zuLintz vnderthäniges suppliciren vnd Be-richt

seiner Mutter Catbarina Käpplerin ab-raisen ausser dem Land Würtemberg,hinterlassene vnd beim Lob. Hoffgerichtanhangende Rechtssachen, vnd Gütterzu Löwenberg.