Band 
Volumen VIII. Pars I.
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Judicium matris Kepleri.

Decretum (Nro. 19) haec habet:

Johann Friderich etc.

Lieber getrewer. Vnss hatt Johann Keppler Kayserlicher Mathematicus zu LenzIn Namen seiner Muetter Catharina weylund Hainrich Kepplers hinderlassne Wittib(so sich an Jezo hey Ime enthüllten thuet) In einer vbergebenen Supplication mder-thenig gebetten, ermellter seiner Muetter rechtferttigung zu förderlichem Vsstrap rich-ten: vnd Ihr Inmittelst von Ihrem Vermögen notwendige Vnderhaltung widerfahrenzulassen.

Nun lassen wir es zwar der von Jacob Reinholden, Burgern zu Löwenberg, inter-ponirten appeliation halben, ob dieselb von Ime frivoli fürgenommen worden, he? demim Aprili Jüngsthin ergangenen beschaid nochmahlen verpleiben, damit aber gedachteWittib biss zu erörtterung der Sachen Ihr Vnnderhaltung haben möge, allss is; vnnsnicht zuwider, dass Ihre güetter durch Ihre verordnete Kriegsvügt vndt Kinder gebür-lieh verwalltet, vnnd hestelt, wie auch ernannter Wittib zu Ihrer alimentation, md zuVssfüehrung dieser Rechtssachen, die notturfft darvon gevolgt werde. Du solles; aberdem Richter die andeüttung thun, da sich in den Zeugen wegen eben gedachte: Wit-tib hienechst Ichtwas Malefizisch befinden wurde, allssdann solliches forderist zu nmserCanzley berüchtlich gelangen zu lassen, hieran geschieht vnsser zuverlässige meinung.

Datum Stuettgarten den 23. Septembris Anno 1617.

(An Vndervogt zu Löwenberg.)

De Joannis Kepleri intercessione pro matre sua haec adjungit commissariusNördlingerus conscriptioni suae quaestionis juridicae, quae infra sequitur:den 8. Novembris anno 1617.

Johann Keppler, Kaiss. Mathematicus, wegen seiner Mueter vnderschidlicheSachen vorgebracht. 1) Auss was Ursachen sein Mueter zue ihme khommen. 2j War-umb sie sich so lang vffgehalten. 3) Wie sie auch widerumb herauff geraisst. Des-gleichen fernere begert: 1) Das seiner Mueter Hauss verkliaufft werde. 2) Was sieihme bekhantlich vff ein guet geschlagen. 3) Seiner Mueter Vnderhalt vnd die not-turfft zum Rechten gevolgt werde.

Beschaidt. Vff begeren Herrn Johann Kepplers, Kays. Mathematici vndseines Bruders Christoph Kepplers Burgers zue Leonberg, Ihr Muetter ligenden güetterhalben, ist der gerichtliche Beschaidt erthailt, das gedachter Keppler Muetter ver-ordnete KriegsVögt die Behaussung verkkauffen vnd das erlöste gelt den Fürstlichenbevelch gemess zu ihr Kepplerin vnderhalt vnd aussfierung der Rechtferttigung an-wenden vnd ordenlich verrechnen sollen. Was sonsten Herr Keppler seiner Muetterdargelühen, oder sie ihme am Costgelt schuldig, werden sie geschwisterige insgemeingegen einander zue liquidieren wissen.

Interim rediit Kepleria Lincio in Württembergiam, quam brevi post secutusest filius Joannes (die 30. Oct. „ad Nicrum“ advenit et usque ad diem 7. Decembris,matris causam gerens, in Württembergs versabatur). Brevi post adventum suum hisprincipem adiit literis supplicatoriis:

Durchleiichtiger Hoehgeporner Gnädiger Fürst vnd Herr.

E. F. Gn. seind mein vnderthänige armeDienste höchstes Vleiss bevor.

Gnädiger Fürst vnd Herr. Demnach Ich nacher Lintz berichtet worden,das E. F. Gn. Hoffgericht zu Tübingen nach den Hundstagen wider zusammenkomme, dahero Ich hoffnung geschöpfft, es werde meiner Mutter KatharinaKepplerin Wittib Appellirendem Gegenthail zu Löwenberg ein gerichtlicherBeschaid erthailt werden, hab Ich nit allain sie selber vor dreyen Monatenmit fürfallender gutter glegenhaitt voran vnd ins land herauff geschickt, son-dern als Ich fernere vernommen, das ein Beschaid ergangen vnd GegenthailsAppellation nit angenommen, dahero Ich mir die rechnung gemacht, so dievon meiner Mutter begerte Zeügenverhör, vermüg der Landsfürstlichen Be-felche auch in Irem abwesen fürgehen möge, werde nunmehr Ir recht vmbsovil desto mehr, weil sie selber wider zugegen, zu end, vnd sie hernachdermalen eines zu ruhe gebracht werden könden, bin Ich zwar mit grosserverderblicher Vnglegenhaitt vnd Vncosten disen weitten weg von Lintz auss