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Judicium matris Kepleri.
jemanden widerfehrt, vnd zuegefiegt würdt, das selbige allen schaden vni Costen(Crafft der Rechten) abzuelegcn schuldig vnd verbunden, 3 . Vnd dann zun drittenwahr, das die Kepplerin wider obige allegirte Rechten mit sein l'einhokbn Weibvorzuenemmen, nicht allein vnderstannden, sondern effectuirt vnd in das wcrckh ge-setzt (doch will man sich hiebey per expressum protestiert haben, das clagenler thailniemanden an ehren anzuetasten gemeint seye, sonder alles zue Rechtlicher zuege-lassener notturfft angebracht haben welle), -’l. ]>ann zum viertten wahr, das dielvepplerin anno 1613 seine Ilausfraw zue sich in ihr Behaussung erfordert vnd der-selben einen trunckh geben; 3 . dass gleich in fuess stapffen darauff sie JagendeVrsula kranckh worden, 6. vnd biss dato desswegen grossen vnausssprfchlichenschmertzen aussstehn vnd leiden müssen. 7. Wahr, das selbige allerhand oidenlichemittel gebraucht, darauff grosser Cost gegangen, aber nichtz helffen wollen. 8. Wahr,das vor Herrn Vogt, einen trunckh ihr principal Clegerin gegeben zuehaben Sie Be-clagtiu beckhendt vnd gestannden, 9. wahr, das Kepleriu gegen einer Perstn auss-geschlagen, wie sie das vnrecht Kendtlein erwischt, vnd ihr Glasserin zuet'inckhengeben hab, 10 . wahr, das sie Vrsula einen leiblichen Aidt, mit einem guetten gewissenzue Gott thun khendte, das solcher trunckh ihr gegenwerttige beschwerliche vnauss-sprecliliche Kranckhait verursacht. 11 . Welches dann vss folgenden, der Kepplorinhexischen vnthatten abzunemmen vnd gleichsam gründtlicli zuvernemmen: vahr dassie Kepplerin bey ihrer Bassen zue Weyl der Statt (so ein Hexe gewesen, vnd da-selbsten verbrendt) vfferzogen worden. 12 . Wahr, das ihr Kepplerin leiblich? Mueter(nachdem obige Vnhold verbrent, vnd sie widerumb nach Ölttingen zue ihrei Altternkhommen) aussgesclilagen, sie woltte ihr Dochter gehrn das buebenleben ylerschen,wann sie nur nicht dass Vnholden Werckh zue Weyl erlernt hette. 13 . Fernerswahr, das ihr Kepplerin aigener Sohn Heinrich geclagt, sein Mueter fieher nicit rechteSachen, mit vermelden, selbige hab ein Kalb zue todt geritten, vnd sie lab Ihmedarvon einen brathen zueriebten lassen wellen, 11. vnd dass eben disser Heinrichvssgeschlagen, Er weltte sein aigene Muettcr angeben, vnnd Ilexerey halben bey derObrigkhait verclagen. 13 . Wahr, das sie auch das Schitzenbastians Döchtrrlin ver-fiehren vnd sie das Hexenwerckh zuetreiben bereden wollen, wie auch 16 . vahr, dassie gegen disem gesagt, es sey weder Hell noch Himmel, sonder wann einer sterb,sey es alless wie mit dem vnvernünfftigen Vieh auss. 17 . Gestalten dann au:h wahr,das Keplerin gesagt, wann eines das Vnholden Werckh treib, hab es guat Lebenvnd sach;. 18 . wann die Vnholden zuesamen khommen, heften selbige de hibsteBuchen, wie auch zue essen vnd zuetrinckhen, wie nicht weniger ein solchen Wollust,davon khein Mensch gnuegsam sagen vnd riemen lebende. 19 . Wahr, das Beclagtinihres verstorbenen Vatters Todtenkhopff von dem Todtengräber begert, mi; anzaig,Sie wolte ein Trinckhgescbirr darauss machen, auch selbigen in Silber einfassei lassen;alss aber der Todtengräber ihr zuverstehen geben, er derffe es für sich selbsten nichtthun, sonndern er miiesse diss der Obrigkhait anbringen, daryber solches Kepplerinpleiben zuelassen bevohlen. 20 . Wahr das Kepplerin die Zieglerin alhier ui ciuemschenckhel dermassen verletzt, das selbige vff diese stundt ein arbaitseelige Menschist vnd verpleibt. 21 . Wahr, das sie dem Medtliu Schuelmaistcr, auch eine? andernPerson noch weiters in einem Zihnern Becher einen trunckh geben. das die ein dar-durch lam vnd arbaitseelig worden, ein ander gar vssgesocht vnd daryber grstorben.22 . Wie uit weniger wahr, das vilbesagte Kepplerin einem Barbierers geselen, soihr geschrepfft, einen solchen trunckh zuegestelt. das er darvon gleich bescrwerlichkranckh worden 23 . 'Wahr das sie dem Haussbeckhen ein Zwey järige Kilbcl an-griffen, das sie sterben müessen. 21 . Wie nit weniger wahr, das sie dem MichaelStahl Sattlern alhier vmb Mitternacht auch ein Kue geritten, dass sie geschielt vndgetobet, nit annderst, alss wann sie vnsinnig vnd wiettig, alsso da mann ihr nt gleichzuehilff khommen vnd ihr eingossen, were sie selbige nacht auch gestorben. 23 Wahr,das sie dem Metzger Stoffel vnderm Rathauss, da er flaisch vssgehawen, illso aneinem Fuess beschedigt, das er darvon grossen schmertzen ein Zeitlang auisstehenmüssen, vnd 26 . sie ihrne auch widerumb geliolffen. 27 . Wahr, das sie der Guldin-männin ein Zeinen voll Kraut zuegestelt, welches, alss sie es ihrem Vieh gebet, habensie die wendt hiuauffspringen wollen; 28 . Weiters wahr, das angedeittes Vieh hienachangefangen zueschleglen, auch selbigen der Hals vffgeloffen. 29 . Wahr, das ne- demalten Ziegler Görge Bretzern zwey Schwein angriffen, also das selbige gleichemasseugeschlegelt vnd an Wenden vffgesprungen, biss selbige endtlich sterben vnd verderbenmüessen. 30 . Wahr, das sie Jerg Hallers Medtlen in wehrender disser Rechtftrtigungdermassen am Arm beschediget, das es desshalber grossen Schmertzen erleiden nüessen.