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Judicium matris Kepleri.
artieul widerlioltt, fcrners wass in solchem absonderlichen Rotulo Martin Widmannder erste Zotige yber den ersten vnd andern prohatorial deponendo vssgeschlagen,fidissime extrahieren vnd hiebei dem Examini inserieren. 2. Ob Zeugin des articu-lierten Schitzenbastians Lochter Selbsten seye, welche die Worth von der Keppleringeredt habe?
Beim 19. Prohatorial: 1. Ob Zeug die Person khenne, von deren sie Kepplerinden articulierten Khopff begert? 2. Was Kepplerin für wort gebraucht? 3. Ob es guetteroder besser Meinung geschehen sey?
Beim 20— 22. prohatorial: 1. Ob Zeügin den artieul bey verlust ihrer seelig-khait wahrsagen khende? 2. Womit Kepplerin sie Zieglerin vnd andere noch articu-li erte Personen verletzt, vnd wann solches geschehen? 3. Warumben Zeügin solchesder Obrigkhait nicht angezaigt? 4. Ob Zeugin nicht vilmehr 1 Ihren Zuestandt ihrenvilfelttigen schweren Sünden, vnd Gottes gerechtem Zorn, alss ihr der Kepplerin vr-sprenglich zueschreibe? 5. Ob nicht insonderhait der Medlins Schulmaister alhie vordissem vssgeschlagen, sein Zuestandt seye ihme von einem Kreben mit Holtz, mitwelchem er yber einen graben springen wollen, herkhommen? 6. Ob Zeüge, so liebihme Leib vnd Seel, sagen khennde, die vorbeclagte Kepplerin habe ihme den Articu-lierten schaden zuegefiegt?
Beim 23. prohatorial: 1. Ob Clegerin sagen khöne, sie habe die Kalbei selbstsehen angreiffen? 2. Zue welcher Zeit es geschehen? 3. Wamit Kepplerin dieselbeangriffen? 4. Ob Zeiig bey gelaistem aidt sagen khende, das solche Kalbel vss ver-ursachen der Kepplerin gestorben ?
Beim 24. prohatorial: 1. Ob Zeug zuegesehen, das Kepplerin die articulierteKueh geritten vnd ob nicht Michel Stahl vielmehr solche reden im schertz geredthaben mechte? 2. Ob nicht Michel Stahl Sattler sonnsten dem gemeinen Rueff nachein solcher Gesell, vff dessen reden nicht ieder Zeit zuegehen? 3. Ob es auch glaublich,wann sein Stahlen Kueh also were geritten, das sie gleich durch einen eingeschittentrunckh widerumb were gesundt worden? 4. Ob Zeüg bei seiner Seelen sagen khende,das Hannss Nestler solche Wort geredt?
Beim 23. vnd 26. prob.: 1. An welchem tag vnd wie solches geschehen?2. Ob Zeüg beede artieul mit vmbständen bey Verliernng seiner seeligkhait wahrsagenkhende? 3. Lurch welches mittel, an welchem orth vnd zue welcher Zeit Jhme Metz-ger Stoffel seye widerumb geholffen worden? 4. Ob Stoffel Frickh eben gewiss seinenversptierten Zuestandt der Kepplerin zueschreiben khende, dergestalten, das er druffleben vnd sterben wolle?
Beim 27. vnd 28. prob : 1. Ob Zeüg gewiss vnd ohnfehlbar sagen khende, dasder Kepplerin ihr Guldinmännin zuegestelttes Krautt den articulirten zuestandt ver-vrsacht? 2. Ob nicht die Guldenmänniu vilfelttig vssgeschlagen, ihr Vieh habe diealbekhannte Kranckhait den Koller gehabt? 3. Ob solches Vieh widerumb gesundtworden, vnd was mann demselben für Artzneyen gebraucht habe?
Beim 29. prob.: 1. Wie lang es her, das sich der Articulierte Inhalt begeben?2. Ob Zeüg den artieul gewiss wahr beschaffen wisse? 3. Ob Zetig den Angriffgelbsten gesehen, vnd vmbständlich davon zuesagen wisse?
Beim 39—37. prohatorial: 1. Ob es nicht stattkhindig vnd meniglichen bewust,das Jerg Haller sambt seiner Frawen in leichtfertig, diebisch vnd Gottloss gesindl,welchen khein Heller oder Ilellerswerth zuvertrawen? 2. Ob er nicht der verstorbenenWassenmaisterin leiblicher Sohn gewest? 3. Ob nicht solche leichtfertige Personenvor vihl Jaren bey Herrn Mattliiae Bltiderheissers Ambtung an enden vnd ortenfelschlich vnd betritgliche practicten gebraucht, gelt vffgenommen, falsche brieff ge-macht, vnd allerhandt verbottene Mittel gelt zue bekhommen vor die Handt genommen?4. Ob nicht Jerg Haller vor dissem sonderlichen dem ferber Hanssen alhie Haber,Ilew vnd imbt gestohlen? 5. Ob er nicht desswegen vssreissen miessen, aber dannochcndtlichen abgestrafft worden? 6. Ob nicht sein Hallers Fraw ein leichtfertig Mensch,vnd den Leithen den Kopff zuemessen vnderstehe? 7. Ob nicht beede solche Per-sonen all ihr haab vnd guett verthan, das (ohnangeselien ein ehrliche narung vor-handen gewest) nichtz mehr vorhanden? 8. Ob nicht solche Personen mit vorclagendemtheil in guetter Correspondenz stehen? 9. Ob nicht vor langer Zeit, alss eben denandern Tag zwischen beeden Partheyen in der ersten sach, so alberaitz vff der Urthelstehet, ein productionstag (welchen Vorclegere omnibus modis, auch yber Fürstl. er-gangene Bevelch, zuverhindern begert) hat sollen angestelt werden, Gerg Haller vndsein Weib vor Herrn Vogt alhie, Abendtz zuvor Clagsweiss vffgezogen, die Kepplerinhabe ihnen ihr khindt angriffen? 10. Ob nicht solches alles zu Verhinderung des an-