Judicium matris Kepleri.
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gesteltten productions tag (welcher auch damalen verhindert worden) angesehen ge-wessen? 11. Ob nicht Yndcrvogt alhie solchen leichtferttigen leuthen, gleich ohnemittel, gehör vnd glauben zuegesteltt, auch den angesteltten Productions tag mit derKepplerin grossem nachtail abstellen lassen? 12. Ob nicht Haller, allein damit erGellt bekommen mögen, solche Clag gefiert? 13. Ob Er nicht hierauff den Obrig-khaittern nachgeloffen, vnd begert man solle ihme von der Kepplerin guet gelt geben,damit er sein kkindt widerumb möge curieren lassen? 14. Ob nicht, weil Keppleringesehen, das auch so leichtferttigen Personen in so hochwichtigen sacken geglaubtwerdt, dieselbe billich vff mittel vnd wege, wie sie zue befürderuug vnd vssfieruugder sacken kkommen kkendte, bat bedacht sein sollen? 15. Derowegen vnd ob manngleich ihme Vndervogten (so (loch sonnsten gegen andere Beambten von vihlen Per-sonen mehrfeltig mit ehren geschehen) vff seit der Kepleriscken einen Becher anner-botteu kette, ob Zeiige bey Verlust seines öwigen ITailss sagen kbennde, das solchesder Vrsachen ins werckh gerichtet worden, damit derselbe mechte verliert werden?16. Ob nicht vihlmehr das der Kepplerin anbringen gewest, Vndervogt solle die Sachenbefördern vnd zuvor die Zeiigen verhören lassen, vnd die wahrkait erkhundigen, eheer berichte? Zeüg solle die Wort, wie mann ikne zue corrumpieren begertt, in specieanzaigen. vnd darbey vermelden, wie der Becher gesehen oder was er mechte werthgewessen sein. 17. Gleicher gestaltten solle auch Zeüg bei angedeitter straff höchstesErnstes erinnert werden, wann, wie, wamit vnd zue welcher Zeit die Ivepplerischekhünden denselben mit Geschenckhen zue verleiten begehrt haben? 18. Ob Zeügoder die seinige nichtz von vörclagendem thail in wehrender handlung verehrungsweissempfangen, beim höchsten Aidt zu erfragen. 19. Mit ganzem ernst zu erinnern, obZeiige alle eingenommene geschenckh vnd gaaben zue ihro F. G. Cantzley berichtet,vnd damit den donatorem in solche Vngelegenhait gebracht habe? 20. Ob nichtHallers Döchterlein vff dem heittigen tag so gesundt als ein Mensch sein mag, vnddannenhero nicht glaublich, das demselbigen jemahlen mit Ilexenwerck seye zuegesetztworden?
Beim 38 — 43 . probatorial: 1 . Oh nicht Zeüg bey seinem gelaisten Aidt sagenmiesse, die Fiirstl. Bevelch seyen vss des Vndervogts alhie vngleiches zuvil ernnst-liches berichten ervolgt? 2. Ob Zeüg bey Verlust seiner Seelen sagen khende, Kepp-lerin seye vss forclit bössen gewissens vssgetretten? 3. Ob sie nicht erstlichen widerdie schuldigkhait die Bechtstäg besucht? 4. Ob sie nicht noch heitt zue tage zullewmaden Stuetgartter Ambtz, vnd stundtlich zue betretten? 5. Ob sie nicht, wannsie ein böss gewissen, in Österreich geblieben, vndt nicht mehr alhero khommenwere? 6. Ob nicht Kepplerin, indem sie weder in ihrer Recktferttigung, noch andernSachen vss Verhinderung stridtfertiger Personen einigen fortgang sehen vnd spührenkhenden, sich nacher Lennz zue ihrem selbst aigenen Sohn Johann Kepplern Kais.Mathematico (demselben ihr notli zueklagen) begeben? 7. Ob dannenhero einige Fluchtbössen gewissens halber zuvermuthen? 8. Ob nicht hierauff erstgedachter ihr dervorbeclagten Sohn Johann Keppler, dieselbe von allem gefährlichen Argwohn zu-erledigen, sich selbst persönlich alhero begeben, vor Gericht ersekinen vnd seinMueter selbst vertretten? 9. Ob nicht Er Johann Keppler vor einem gesessenenGericht defensive vssgeschlagen, welcher sein Muetter etwas vngleiches oder vss Forchtbössen gewissens vssgetretten, beztichtige, der sei (reverenter) ein ehren Dieb. 10. Obnicht meniglich daryber still geschwiegen, biss er Keppler hinweggezogen, vnd erstnachmalen, sonderlichen Vndervogt alhie widerumben vssgeschlagen, die Kepplerinseye vssgerissen? 11. Ob nicht in abwessenhait der Kepplerin Ihre Kriegssvögt vor-handen gewest, vnd dieselb iedes mals gebiirlich vertretten? 12. Es sollen auch dieSchreiben, so mehrgedachter Herr Johann Keppler an ein ganntz Gericht seinerMuetter halber ergehen lassen, so bey den Gerichtz Acten lügen, vom Gericht gefor-dert, vnd hiebei dem Examini incorporirt werden. 13. Ob vss dissem allem ein Fluchtoder that bey der Kepplerin abzunemmen? 14. Ob nicht vss disen vnd dergleichenvssgesprengten reden vorbeclagte Kepplerin in solchen vngleichen verdacht khommen?
Beim 44. probatorial: 1. Das articulierte Mädtlin in specic zue benamssen.2. Ob solch Mädtlin noch kranckh? 3. Ob Zeüg darbey gewest, den articuliertenVerlauff gesehen, vnd gehört?
Beim 43. probatorial: 1. Wer solche Freiindt seyen? 2. Wie nahe sie derKepplerin verwandt? 3. Die Ilexenstuckh in specie zuebenambsen.
Beim 47. probatorial: 1. Die Person namhafft zuemachen. 2. In gleichem auchdie zway Khiinder. 3. An was Zuestandt die Kkinder gestorben? 4. Ob Zeüg bey