39 $ Jndicium matris Kepleri.
seinem thetiren Aidt sagen khennde, dasselbe ancli gesehen vnd gehört, das Kepplerinsolche Khinder angriffen?
Beim 48. probatorial: 1. Sollen die beim 5. 6. vnd 7. probatorial hirob gesetzteInterrog. ordenlich gebraucht werden. 2. Ob nicht im claren gegenspilil alhie zuLewenberg, nicht nur allein ein gemeine, sondern ein ohnfehlbare, vss selbst aigenererfahrung gewisse Saag, das Clegere vor diesem ein öffentliche reverenter pecc vndBetz gewessen, vnd desswegen gefenckhlichen eingezogen worden, dergestalten, dases desswegen weder kundtschafft noch andere Documenten bedtirffe? 3. Ob nichtBeclagte erest in diser wehrenden Handlung in diss geschray khommen?
Interrogatoria super Additionales. Beim 1 . 2 . vnd 3 .: 1. Die Fraw sambt demKnecht in specie anzuezaigen. 2. Zeüg solle auch den tag, stundt, vnd ort orden-lichen anzaigen. 3. Darnehen vermelden, ob er die articulierte actus Selbsten gesehen?4. Item den modum, wie Kepplerin solches verrichtet, zue referieren.
Salvis Salvandis.
Sonnsten ihr der vorbeclagten nothwendig gesetzte defensionales et respectiveprobatoriales in reconventione betreffendt, ist dieselb noch der Zeit nicht gesinnet,daryber Zeugen zuestellen, sonnder behalte ihr hiemit protestando bevohr, dieselbe
zue seiner Zeit propria Reconventi Confessione .. weniger vsser hievorigen
Actis vnd Actitatis, rechtlicher notturfft nach wahr zuemachen, so Herr Commissariuszur nachrichtung wissen solle. Vorbehaltlich etc.
So volgt hierauf! die Zeiigen benamssung mit angehengtem Directorio.
Nachdem hiehevor Jacob Reinholdt nomine uxoris, etliche vnderschidtlichewahrhafte Clag-Puncten contra die gar wolbekhante Kepplerin zu Leönherg yber-geben, auch darbey verhofft, sie solte die wahrhait bekhent, vnd weitere bemiehungnicht verursacht haben, wann aber selbige der Sachen durchauss nicht gestendig,sonndern an geclagter ybelthatt gantz vnschuldig sein will, alss muess mann diesser-seiten die Khundtschafft nothwendig gebrauchen, wie dann in eum finem verschinenRechtztag Herr Stattschreiber alhie pro Commissario fürgeschlagen worden, mit an-gehenckhter resolution, das clagender Reinholdt ohnverzogenlich, zue besteiffung seinereingegebenen Clagpuncten, die Zeiigen namhafft machen, auch sonnsten die Rechtlichenotturfft verhandlen wolle, zue Volg nu dessen auch was den ersten vnd andern Articulberieren thnet, sein selbige juris, welche kheiner Persönlicher Zeögnuss bedürfftig.
Der dritt articul würdt ins khünfftig in deductione probationis genuegsam be-stritten werden. 1. Herr Ynder Vogt alhie Lutherus Einhorn solle yber den4.—8. 31.—39. Articul verhört, wie auch zu mehrer besteiffung dess gemeldten 37.vnd 39. articul von ihm hegert werden, das selbiger den bericht, welchen er zurCanntzley dessthalben gethan, vnd daruff ervolgten Fürstlichen Bevelch, dem Com-missario zuestellen wolle, damit angeregte documenta dem Examini auch möchteninseriert werden.
2 . Donatus Gülttlinger solle yber den Art. 4—9 vnd 46 gehört werden.3 . 4 . Benedict Beittelspachern vnd seinem Weib ist der 6. 7 . 20. 21 . 46. Art.vorzuehaltten. 3 . Christophen vff dem Sandt Haussfraw vff den 6. 7. 22. 29.46. probat. 6 . 7 . Ludwig Keppler vnd sein Weib von Weyl der Statt, denensoll der 11. 45. vnd 46. probat, vorgehaltten werden. 8. Victor Hecht provisorizue Lewenberg, würdt der 6. 7. 22. art. fürzuehalten sein. 9 . Daurlins Anna vffden 6. 7. 12. articul. 10 . Gertruta Osswaldt Zahnen, dess Haussbeckhen Hauss-fraw, wirdt vff den 6. 7. 13. 14. 19. 23. 45. 46. prob, zue examinieren sein. 11 .Jacob Koch vff den 6. 7. 13. 14. 24. vnd 46. art. 12 . Dorothea Hannss Kleb-lins Waldtschiitzen Haussfraw soll vff den 6. 7. 15.—18. vnd 46. prob. Kundtschafftgeben. 13 . 14 . Schreiners Chatarina vnd Schützenbastians Dochter vff den6. 7. 15. —18. vnd 46 prob. 13 . 16 . 17 . Hanns Gültlingern, Martin Hallernvnd Hannss Heimhöfern solle der 6. 7. 19. 46. prob.vorgehalten werden. 18 . Mar-garetta Ennderiss Leitbrand Zieglers weib, hat Khundtschaft zuegeben vff den20. vnd 30. Articul. 19 . Michel Mayer Bader zue Renningen vff den 22. prob.20 . 21 . Michel Stahl vnd Hannssen Reinholden weib vff den 6. 7. 24. art.22 . 23 . Stoffel Frückh neben seiner Haussfrawen sollen vff den 6. 7. 25. 26. prob,examiniert werden. 2 - 4 . Michel Kieffer. 23 . Lienhart Hegelin Glasser,26 . Anna, Hannss Guldinmanns weib, vff den 6. 7. 27. 28. 46. prob. 27 . Bar-bara, Severin Stahlen, Sattlers Haussfraw vff den 6. 7. 29. art. 28 . JergHallers weib vff den 6. 7. 30. 31. 46. probat. 29 . Agnes, Martin WernernHaussfraw vff den 6. 7. 46. art.