Band 
Volumen VIII. Pars I.
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409
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Judicium matris Kepleri.

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Ad 46. der Kepplerin Mann were hinweggezogen, ob aber sie denselben ver-triben, das were Zeugen verborgen.

Der Fünfzehendt Zeüg, Lienhardt Ilägelin, Glasser,' (vngevar 63 Jaralt, vff 30 Jor lang beysitzer des Gerichts alhie): Ad 6 . Wahr, das die Clagende Vrsulabiss dato grossen schmertzen erlitten hat, was aber solchen Schmertzen verursache,Zotigen nit bokhannt, allein das er von hören sagen hette die Kepplerin ihren einsolchen trunckh geben. Vff die Interrogatoria. 1. Nein, were nit darbey gewest.2. Woher der Clegerin der schmertzen khommen, were Zeiigen verborgen, allein hetteZeüg von der Glasserin gehört, das sie vor Bastian Ilauss vff dem Bcnckhlen sitzendtgesagt, sie wollte das nachtmal darauf! empfahen, vnd sterben khenden, das die Kepplerindurch ein trunckh ihr Kranckhait zuegericht, vml wa sie gegenwürttig were, sie ihrenein Messer in leib stechen wolle. 3. Das khendt Zeüg nit sagen, dann er nie nichtzmit ihren zuethun gehabt. 4. Zeiigen wissens halt sie nie khein Khindt geboren,warumb aber? Zeiigen verborgen. 5. der Beschuldigung halber were sie in gefenckhnusgelegen, ob aber solches sich wahr befunden, Zeügen ohnbewusst. 6. Wie die Saggangen, wer sie desswegen in die gefengnus khomen, ob es sich aber wahr erfunden,wisse Zeiige nicht. 7. Hette darvon hören reden, wisste aber khein grundt. 8. Habgleichwol annfangs wenig zuhauss gebracht, vnd sitze doch ietziger Zeit etwas wohlinnen, wie er aber sein vermegen yberkhommen, trag Zeiig darvon khein wissenschafft.9. Zeüg befehle es vnnserm Herrn vnd Gott.

Ad 7. Sovil Zeiig jedesmales gehört, wahr sein.

Ad 27. Es werde nun mehr im vierten Jahr sein, alss der Guldinmännin (welcheder Kepplerin rechten Brueder zur Ehe gehabt) ein Kueh kranckh worden, vnd sieihren beeden Nachbaren gerueffen, hätten sie gefragt, was der Kueh geschehen were,dann selbige gar abscheylich vssgesehen, die wänndt hinuff vnndt zum Stall hinaussbegert, die Guldinmännin anzaigt, sie wisse anderst nichtz, dann das ihr gescbweydie Kepplerin ihren ein tragendt oder Zainin vol Kraut gnschickht, sobaldt sie solchesder Kueh dargelegt, vnd die Kueh gossen, hette sich solches zuetragcn.

Ad 28. Wahr sein, das der Hals vffgeloffen vnd krom gewessen, wisste abernichtz vom schleglen. Vff die Interrogatoria: 1. die Guldinmännin habe solchs ver-muetmasset. 2. Habe nichtz darvon gehört. 3. Das Vieh were gleichwol widerumbgesundt worden, die Artzney aber were ihm verborgen.

Ad 46. Es were Keppler in Krieg gezogen, Zeüg wüste aber nit vss was Vr-sachen.

Der Sechszehendt Zeüg, Hans Guldinmanss seeligen hinderlassenewittib, Anna (vngevar 50 Jor alt) der Beclagtin Kepplerin leiblichen Brueder hetteZeügin zue der Ehe gehabt, wolle aber ohnangesehen der Freündtschafft die warhaitan tag thun.

Ad 6 . Sie Zeügin hette wohl darvon hören sagen, wisse aber nit wie oderwann. Vff die Interrogatoria: Wisse khein Antwurtt zuegeben.

Ad 7. Es möge sein oder nit, Zeügin trage dessen khein AVissenschafft.

Ad 27. Der Beclagtin Kepplerin Medtlin hette ihr Zeügin ein wenig Krautgebracht, wisse aber ein grundt nit zuesagen, ob ihr Vieh von solchem Kraut oderwoher es kranckh were worden, mechte vielleicht Vnzifcr vnder solchem Kraut ge-wessen sein, dahero ihr Vieh kranckh worden.

Ad 28. Wahr das ein Rindt geschlegelt, dahero man vermeint, es sey derZahler, wie auch demselbigen der Hals vfgeloffen gewest. Vff die Interrogatoria:1. Sey oben verantwurt. 2. Diejenige Leith so das Vieh gesehen, haben vermeint,das ein stuckh darunter habe den Zahler. 3. Ja das Vieh were widerumb gesundtworden, wüste es aber nit mehr specifice anzuezaigen, wass sie für artzeneyen ge-braucht habe, habe sonnsten demselbigen Suppen vnd Frichten zuessen geben.

Ad 46. Nit obn sein, das der Beclagtin Hausswürth were von ihren hinausszogen, wer denselben aber hinauss getriben, das were ihr der Zeügin noch der Zeitverborgen.

Der Sibenzehcndt Zeug, Barbara Severini Stahlen Sattlers Hauss-fraw (30 Jar vngevarlich alt). Ad 6 . Zeügin darvon nichtz bekhundtschafften wollen,was sie von hören sagen hab, das gelte nicht.

Ad 7. Habe wohl gehört, das ein grosser Cost vffgangen. Vff die Interrogatoria:1. Wisse darauf! nichtz zueantwurtten, allein sovil ihr bewust, khende die Clegerinnit in die Kürchen khommen.

Ad 29. Zur Zeit, alss mann das new Vorsthauss alhie gepawen, were dieKepplerin ihr Zeügin Vatter seligen Jerg Böltzern, so dazuemal vff der Ziegelhittin