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Judicium matris Kepleri.
kendte, vnd ob er wohl gern solches clagt, vnd seine nott an gehörigen orthen an-gebracht, hette er doch besorgen miessen, das er in vnertrrglichen Costen vnd schaden,alss wie der Vorbeclagte vnd Nacheiagende J. Reinholdt im gewertten Rechten widersie Kepplerin auch gefierth, vnd vmb das seinig gar gebracht werden möchte, vnddoch nichts desto weniger dissen kleglichen Zuestandt ahn seinem Leib haben vndtragen miesste.
3) Gertraude Osswaldt Zahnen Ilaussfraw (v. s. p. 403) hat vif newseonfirmiert vnd bestettigt, das sie von der VerhafTtin Sohn gehördt, das sein Muetterkhein recht Weib. Nicht weniger hat sie ihr Vsssag vom todtenkopff widerhoit, dochnit vernommen, warzue es eben guet sein sollte. So were auch wahr, das sich dieKepplerin ohne Milch von Ihr Zeügin nicht abwendig wollen machen lassen, daryberihr gleich dess andern Morgens ein schöne junge Kalbei kranckh worden vnd ge-storben, desswegen sie Zeugin alldieweil die Kepplerin an solchem tag, alss man demkranckhen Rindt mittel gebraucht, vnd mitt selbigem vmbgangen, zum drittenmahl,doch liederlicher \ v nd haillosser Vrsachen wegen, das sie erstlich geltt zuewexlen be-gehrt, das andermahl bräthlin zubrathen gebracht, vnnd letstlich solches alleswiderumb Selbsten abgeholtt, da sie doch solches alles eintweder in gelegenem ohrten,oder Irem selbst aigenen Hauss verrichten vnd brathen kenden, so offt vnd mehrdann Ir vnd Ihrem Hausswürth lib gewesst, in das Bachhauss kommen, das sie dar-durch einen so starckhen, wie auch nicht geringen ohnwidertreiblichen Argwon gegenselbiger gefasst.
Der Kepplerin Veranttworttung vber dissen punkten, wass ihr Sohn widerselbige vssgesagt, ist bey dess Gezeügen Jacob Kochen deposition, wie auch der anderarticul des Todtenkopffs halber bey M. Hallers Wissenschaft zufinden. Sovil aberden Puncten wegen der verstorbenen Kalbenen beriiert, ist gleichwol Kepplerin nichtabredig, das sie zue zerschidenen mahlen in das Bachhauss, vsser erhöblichen Vr-sachen, zue Abwechsslung geltts vnd Zuerichtung eines Brattens khommen, aber eswere darumb der Kalbin durch sie oder ihr Anstifften gantz vnd gar nichts laidtsoder tödtliclis begegnet, wurde auch im grundt der Warhaitt vff sie nimmermehrbeygebracht werden.
4) Jacob Koch (V. s. p. 404) hat gleichfalls der Kepplerin seine hievorigegethane Aussag vnder Augen geredt. Kepplerin hat hierüber vorgewendt, das ihrSohn Heinrich ein Gottlosser gesell gewesst were, vnd ohne allen Zweiffel solches indem Kriegswessen, darzue er sich 20 Jahr streng gebrauchen lassen, erlernt, auchkendte sie darauss abnemmen, das er Ihre nicht vihl guetts nachgeredt haben möchte,weyl sie selbigem starckh verwissen, vnd darumb ybel vssgangen, das die reineevangelische lehr er widersprochen vnd verleugnet, vnd die Katholische Religiondargegen angenommen, darumben ihr hierinnen zuvihl gewaltt vnd Vnrecht beschehen.
5) Martin Haller (v. s. p. 405). Käpplerin ist gestenndig vnndt bekhandtlichgewest, das des Zeiigen angeben gemess sie von ernantem Todtengräber Ihres Vatterseeligen Kopff vff dem Kürchhoff vsszuegraben begerth, der Meinung, weyl sie zuvorvihlfelttig gehördt, das er zue vihlen Sachen guet sein solle, Ihrem sohn nacher Pragzue machung eines Trünckhgeschiirrs, dann sie auch bey einem provisor zue Leon-berg vor Jahren zwey, vnnd bey einem Manu zue Tüwingen dergleichen Trünckhgeschirreines gesehen, zueschickhen. Allss aber Iliro der todtengräber disses, vnd das erein solches ohne der obrigkheit vorwissen nicht thun dörffte, abgeschlagen, hete sieauch darüber khein ferrere bitt ahn selbigen gelegt. Wie ihr dann verborgen, (obsie schon ihme todtengräbern Ihres Vatter seeligen grab gewissen) ob darüber erselbigen kopff vssgegraben oder nicht. Bey disser Ihrer endtschuldigung dann siees allso bewenden vnd verbleiben lassen.
G) Margaretha Leibbrandt (v. s. p. 405) hat ebenmässig in Confrontationeangezaigt, was sie früher angeben, vnd die Kepplerin für die rechte thäterin halte,auch daruff sterben wurde, dass die Verhafftin sie so presthafft hingericht. —Kepplerin zue Ihrer, doch haillossen vnnd liederlichen endtschuldigung dem er-achten nach, weil die Zeugin (deren sonnsten vnnssers Wissens glauben zuzustellen)so hoch darwider geredt, das Ihren vor der Kepplerin betastung niemalen nichts ge-mangelt, salvo honore zuschreiben, gantz vnwarhafft vorgeben, alss sie in dem Bad(doch die Zeitt nicht anzuzeigen gewusst) sampt Ihrer Dochter der Pfarrerin zueHewmaden nicht weitt von der Zeügin gesessen, aber selbige für ein Dennstmagtgeachtet, mitt Iren Augen gesehen, vnd wahrgenommen, dass sie an dem einen ihrerschenckhel etwas presthaffts, hette aber nit gewusst, das sie Zeugin dess ZieglersWeib were. Zaigt darbey an, sie hette das der Zeügin für ein Artzney zugestellte