Band 
Volumen VIII. Pars I.
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Judicium matris Kepleri.

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stainlen an einem Wochemnarckht alhie zue Leonberg erkhaufft, were aber nichtschwartz, sondern gelb vnd etwas löcherigs gewesst. aber sie hette weder mit dissemnoch in anderweg, auch mitt bestreichung der gezeiigin schenckhel oder sonsten, Ironichts loidts, oder hinderlittigs zugefüegt.

Die gezeugin hierüber nochmahlen repliciert vnd widerumb mitt Gott bezeugt,das an ihren sckenckheln ehe vnd dann die Kepplerin sie angeriiehrtt, Iro nichtsgemanglet, were auch ein ganntz erspenttisiert wesen, das die Verhafftin vermessentlichvorwenden dörffe, alss hette sie die Zeugin verletzt in dem Bad gesehen, darzue weilselbige bloss zuvor vnd alss sie eben von der Verhafftin reverenter in dem Bad ge-sehen worden sein solle, grosses schwängern Leibs gewesst, worumb dann die Kepp-lerin sagen derffte, das sie die Zeugin für ein Dennstmagt angesehen. Das aberwolte sie Ihro nicht nur anvertrauett, sondern hiemitt ins gehör hinein geredt haben,das daferr es Gott nicht gnedig abgewendet, sie Kepplerin nicht allain Ihr Zeugensonder auch Ihrer Leibsfrucht nach leib vnd leben gesteht vnd getrachtet hette,darumb sie auch allerhandt mehr dann yberflüssigen disser an Ihr, vnd anderer mehrhösslich erwisenen sträflichen thatteu, auch ihres allgemainen grösslich vff sich ge-ladenen Verdachts willen, sie Verhafftin sowol anietzo allss zuvor allwegen, annderstennicht verdenckhen kenndte, dann das sie Ihro Ihren schmertzlichen Zustandt zuge-fügt, vnd da sie Kepplerin nicht wer, sie Zeügin nicht so ellendt vnd Armuthseeligsein dörffte.

7) Michael Mayer (v. s. p. 406) des Baders zue Renningen, weil er nichtzur Handt gebracht werden megen, vermittelst gelaister Aidts Pflichten, gethanedeposition ist verstrickhter Kepplerin mitt allen Vmbstenden auch vor- vnd abgelessenworden. Die bekhendt, dass sie in articulierten Zeitten, alss selbiger Iro schrepffensolte, sie Ihme in einem glässlin, aber nicht schoppen kendtlin, das ers biss sie dasWasser ferttig machen thette, ausstrinckhen solte, dargebotten, das ers aber, indemer im trinckhgeschirr etwas oben auff schwemmen gesehen, zum thail vssgeschitt,vnd thails getrunckhen, auch darüber kranckh worden, das hette sie biss anheronicht gewusst, aber das were wahr, das wann sie zue Zeitten Wein in Irem Kenndtlin,so sie gemainlich mit Kreutter eingemacht gehabt, nur ybernacht oder etwas lengerstehen lassen, das es gleich obenvff ein heuttlin gewonnen, vnd dahero auch dissergezeug vmb was vngleiches sie verdächtlich gehaltten haben mechte; aber sie hettebey Verliehrung Ihrer Seelen Seeligkhaitt Ihme dardurch kein solches bösses spihl,wie ihro anvertrauet werden mechte, zuzurichten begehrt, dann sie Gottlob aller ohn-thatten gesichert vnd disser bössen stuckh gantz frey.

8) Michel Stahl (v. s. p. 407): lasse es nicht allain bei aller seiner gethanerAnzaig bewenden vnd verbleiben, sondern es w r ere seines erachtens vngläublich, dasdie Käpplerin in der Nacht vergangenen Tumultuirens vnd vngestimmen WesensVngelegenhaitt Res geligen vnd der Cammer halben solt bey nächtlicher Weyl, darzuein Mitternacht vernommen haben, wass sich in seinem Kiiestall mit dem Vieh begebenvnd zugetragen. Wolte sie aigentlich nichts bösses bezichtigen, aber ihro dagegenauch nicht verhehlen, das sie wider seiner Muetter vnd sein Zeugen W'illen mehr inihr scheuren, darinnen das Vieh gestannden, kommen, alss ihnen lieb gewesst, danndoch mitt einem Wortt wieder er Zeug noch die seinige, weder ihrer freundt- nochNachbarschafft, allerhandt bösen gedanckhen halber, gantz vnd gar nicht begehrt, vil-weniger zue ihnen zue khommen, jemalen erfordert.

Kepplerin bekhandtlich gewesst, das sie am Morgens vor sein vnd seiner Muet-ter scheuer kommen, were aber allernechst an Ihrer gehabten vnd anietzo verkhaufftenaigenthumblichen behaussung gewesst, darumb weil sie keinen neliern Nachparn vnddarzue in der scheuren früchten ligen gehabt, allso nicht ausser Ihrem Hauss, siewere dann für dess Zeugen scheuern gangen, kommen kenden, vndt weil sie auchFrucht vmb einen Zinss darinnen ligen gehabt, nicht vnbillich zu dem Irigen gesehen.Weil aber sie dissfahls von dem Gezeugen nichts besses bezichtiget werde, vnd IrVnschuldt wolbekhandt, alss woltte sie verhoffen, disses beschehen Anbringen soltevsser Acht gelassen werden.

9) Agnesa Martin Wernnern Haussfraw (v. p. 410) deponirt voriger ihrerVssag ganntz ehnlich vnd gleich. Kepplerin hieruff zur Anttwortt geben, es megewol sein, das sie dergleichen Wortt geredt, aber es were darumb gantz vnd gar wedervss argem noch bössem Vorsatz nicht geschehen.

10) Anna Maria, M. Johann Maisterlinss Tochter (ib.). Was sie de-ponirt, ist der Verhafftin (sintemahlen die gezeugin vnbewusster Ohrten vsserhalbAmpts in dennsten, alsso das mann nit aigentlich gewusst, wa selbige anzutreffen)