Braunschwcig. Einleitung. 329
zernes Geschirr), auch Krapp, Obst; Rinder, Schafe, Wild.Ackerbau, Viehzucht, Garnspinnerei und Leincwcbereistnd allgemein verbreitet. Bienenzucht wird nicht bedeutend getrie-ben. Wichtig sind die Mineralien; man gewinnt (großtentheils ausdem mit Hannover gemeinschaftlichen Communionharze) Gold —2 Mark, Eisen — 120,000 Ztr., Blei — 3800 Ztr., Zink — 2200Atr., Silber etwa 1500 Mark, Kupfer — 1000Ztr., Vitriol —1000 Ztr., Schwefel — 1000 Ztr., Pottasche --- 80 Ztr., Sand-stein besonders im Solling, bei Königslutter und Velpke, Marmorbei Rübeland, viele Braunkohlen bei Helmstcdt und Schöningen,wenig Steinkohlen bei Helmstedt, Salz — 22,000 Ztr. Manzählt 65 Kalk- und Gipsöfen und 23 Ziegelbrenncreien. Torf findetsich nur wenig. Sonst sind zu bemerken die Strumpfstrickerei inder Wescrgegend, Ölbereitung (169 Ölmühlen liefern etwa 18,000Ztr. Lein- und Rüböl), P ap i erm ü h l en (l 6), Glas- und Spie-gelhütten. Industrie ist hier wenig bedeutender als in den benach-barten Hannoverschcn Provinzen; der wichtigste Fabrikorl ist Braun-schweig; die übrigen Städte haben eben keine bedeutende Fabriken; zubemerken sind die Woll-, Tabacks-, Zichorien-, Hut-, La-ckir-, Leder- und Seifenfabriken. Handel und Spedi-tion sind sehr bedeutend. Wichtige Messen in Vraunschweig. DieE. — gegen 260,000 sind bis auf 1400 Juden und die Nachkom-men der Wenden, die längst ihre eigenthümliche Sprache und Sittenabgelegt haben, Deutsche, der bei weitem größten AM nach Lu-theraner; außer diesen etwa 2500 Katholiken, 1300 Refor-mirte und 100 Herrnhuter. In Bildung stehen die Braunschwci-ger mit den Hannoveranern auf gleicher Stufe; Landesuniversität istjetzt Göttingen, sonst war es Helmstedt. Das Herzogthum gehört zumalten Guelfenlande (vergl. die Einleitung zu Hannover). Nach demAussterben des mittleren Braunschweigischen Hauses, erhielt 1634 Her-zog August in Hi Hacker das Land. Von ihm stammt der jetzigeLandesherr Herzog Wilhelm geb. 1806, der, nachdem dessen Bru-der, der vorige Herzog Karl, am 7. Septbr. 1830 aus dem Landefloh, in Folge des Beschlusses des Bundestags vom 2. Dccbr. 1830am 20. April 1831 die Regierung übernahm. Die ständische Verfas-sung, die bereits 1820 neu organisirt war, ist durch das neue Grund-gesetz zeitgemäßer eingerichtet worden (vergl. darüber die Nachträge amEnde dieses Bandes). Die höchsten Landesbehörden waren bisher das Miinisterium, die oberste Verwaltungsbehörde die Kammer, das Fi-nanzcollegium, das Oberappcllationsgericht, Eonsisto-rium, Steueccollegium, Kriegscollcgium; untere Behör-den: das Landesgericht, die 6 Distriktsgerichte, 23 Krcis-ämter und 2 Stadtgerichte. Das ganze Land wird in 5 Di-strikte getheilt, und steht in Rücksicht auf Verwaltung und Polizeiunter 6 Öberhauptleuten, denen jedoch die Städte Vraunschweigund Wolfenbüttel nicht untergeordnet sind.
1) Der Wolfcubüttelsche Distrikt -- 25z Q. M. 112,000E. mit 3 Städten, 2 Distciktsgerichten, 5 Krcisämtcrn.