Band 
Erster Theil.
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351
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Einleitung. 351

terhin durch Erbschaft oder Kauf dem..Hause Burgund und nachdessen Aussterben 1477 dem Hause Österreich zu. Schon Maxi-milian I. erklärte sein Hcrzogthum Burgund 1512 zu einemKreise des Deutschen Reichs, dem Karl V. 1548 die späterhinerworbenen Gebiete hinzufügte und in 17 Provinzen theilte. Nachseinem Zurücktritt von der Regierung 1555 siel der ganze Kreisan Philipp II. von Spanien, der,, die Vorrechte der Einwohnernicht achtend und voll Haß gegen den sich immer mehr verbreitendenProtestantismus, durch den harten Druck seiner Statthalter Granvcllaund Alba das gemißhandelte Land zur Empörung zwang. Im Jahre1579 erklärten sich in der Utrecht er Union die 7 nördlichen Pro-vinzen Holland, Seeland, Utrecht, Geldern, Overyssel,Groningen und Friesland für unabhängig, und behaupteten nachlangem blutigen seit 1566 unter Leitung der beiden Prinzen von Na s-sauOranien, Wilhelm (-H 1583) und Moritz (st 1625), geführ-ten Kampfe im Frieden zu Antwerpen (1609) und Münster(1648) ihre Unabhängigkeit. Immer blühender ward durch die Er-oberung der Portugiesischen Eolonien in Indien ihr Handel, immergrößer ihre Seemacht. Hernach entstanden aber innere Unruhen. DasHaus Oranicn machte allmahlig seine Statthalterwürde inallen Propinzen erblich, erbitterte zuletzt durch Preußens bewaffneteEinmischung (1736) die Gegenpartei, und erleichterte den Franzosendie Eroberung des Landes 1794. Es entstand die Botanische Re-publik, die endlich nach verschiedenen Vecfaffungsvcrändcrungen 18VKin das Königreich Holland verwandelt wurde, und BonapartesBruder, Ludwig, zum Regenten erhielt. Längst schon waren dieEolonien von England erobert, die Seemacht vernichtet und der Han-del gänzlich zu Grunde gegangen. Ludwig legte 1819 die Regierungzu Gunsten seines Sohnes nieder, aber der Französische Kaiser ver-einigte wenige Wochen hernach ganz Holland mit Frankreich. Soblieb es, bis 1813 die Verbündeten eindrangen. Der Sohn des ver-triebenen Erbstatthaltcrs kehrte als souvcrainer Fürst der Nie-derlande zurück, und ward 1815 vom Wiener Congrcffe als Königanerkannt. Die S. Provinzen, welche der Spanischen Herrschaft fort-während unterworfen gewesen waren, sielen, nachdem Artois und an-dere Theile derselben an Frankreich abgetreten waren, durch den Utrcch-ter Frieden 1713 an Österreich, wurden im LunevillcrFrieden 1891an Frankreich abgetreten, 1815 aber mit den N. Provinzen zu einemReiche vereinigt, und demselben dasBisthum Lütt ich hinzugefügt,so daß die alten Niederlande, bis auf einige an Frankreich abgetreteneDistrikte, wieder einen Staat bildeten, der eine zeitgemäße ständischeVerfassung erhielt. Der alte durch Verschiedenheit der Sitten, Spracheund Religion hervorgebrachte Haß zwischen den südlichen und nördlichenStaaten wurde indeß durch die Gleichheit der Verfassung und Gesetzenicht gehoben und brach im August 1839 in offene Empörung derBelgier aus. Nach vergeblicher Vermittlung der fünf großen Mächteward im Jan. 1831 die Unabhängigkeit BclgienS anerkannt; aber bisdiesen Augenblick (Novbr. 1832) sind noch nicht alle Verhältnisse ge-ordnet, selbst die Gränzen zwischen beiden Staaten noch nicht einmal