Band 
Zweiter Theil.
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Südamerika.

jagt, um sie als Sklaven wegzuführen, und unter solchen Umstandenkonnten freilich die Missionen wohl wenig auf die Wilden wirken.Bemerkenswerth ist es, daß der Genuß einer Art fetten Lehms vonden Anwohnern des Maranhon so gut, wie denen am Orenoco bekanntist und keineswegs durch Mangel veranlaßt wird. — Brasilien wurde1500 vom Portugiesen Cabral, der in Porto Seguro landete,entdeckt, aber erst 1540 wurde die erste Portugiesische Colonie auf derInsel St. Vincent gegründet, 1548 aus Madeira Zuckerrohr ein-geführt , der erste Statthalter über daS feste Land gesetzt und 1549Sän Salvador gegründet und in der zweiten Hälfte des XVII.Jahrh. daS golb- und diamantenreiche Innere aufgefunden. Seit derZeit vermehrte sich schnell die Bevölkerung, besonders durch Neger-sklaven, deren man schon in einem Jahre über 100,000 einführte.Da das Land 1580 unter Spanische Herrschaft gerathen war, er-oberten die Niederländer seit 1624 einen großen Theil der Küsten-prooinzen, der ihnen 1630 von den Portugiesen förmlich abgetretenwurde, gaben aber diese Besitzungen 1654 wieder auf. Brasilien warbloße Colonie und zwar unter den drückendsten Verhältnissen. Diesänderte sich, als die Portugiesische Königsfamilie 1807 hierher flüchtete;der Handel ward 1803 auch fremden Nationen freigegeben, Ein-wanderungen der Ausländer, die sich seitdem besonders aus Deutsch-land und Irland in Menge cinfanden, wurden befördert und 1815das Land zu einem K ön i g r e i ch e erhoben. Als der König IohaIInVs.1821 nach Europa zurückging, wurde der Kronprinz Regent. Esbrachen Unruhen aus, die den Regenten zwangen, 9. Januar 1822Brasilien zu einem unabhängigen Staate mit repräsentati-ver Verfassung und sich 13. Mai 1322 zum Vertheidiger,späterhin, 12. October, zum Kaiser unter dem Namen Peter I. zuerklären. Erst 1825 ward er als solcher vom Könige von Portugalanerkannt. Die erste von den Cortes entworfene Verfassung nahmder Kaiser nicht an, gab dagegen eine andere 11. December 1823, die1824 beschworen wurde; jedoch dauert Unzufriedenheit in den nördlichenProvinzen fort. Die gesetzgebende Gewalt hat eine Generalver-sammlung, die aus dem Senate, den der Kaiser wählt, und derKammer der Deputirten besteht. Der Kaiser hat die voll-ziehende Gewalt, aber nicht das absolute Veto. Jede Reli-gion genießt Duldung, aber die katholische ist Staatsreligion unddarf allein öffentlich geübt werden, aber der Cölibat der Geistlichen ist1827 aufgehoben. Schon sind über 21 Will. Rthlr. Schulden contra-hirt. Die Landmacht soll aus 23,000 Mann regelmäßiger Truppen(unter denen sonst etwa 2400 Deutsche und noch mehr Jrländer) und46,600 Mann Miliz bestehen, ist indeß nie so stark gewesen. DieSeemacht besteht aus 8 Fregatten und 46 keineren Schiffen. Einthei-luiig des ganzen StaateS in 19 Provinzen. Nach einer am 7. April1831 ausgebrochenen Revolution hat der Kaiser freiwillig die Re-gierung an seinen Sohn Peter von Alcantara abgetreten, indessen Namen eine Regentschaft die Verwaltung des Landesleitet.