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Zweiter Band.
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Geistige Getränke. Branntweinbrennerei. Alkoholometrie. 461

ren Gegend und in trockenen Jahren weniger Rohstoff, sie werden in nassenlegenden und Jahrgängen mehr Rohstoff versteuern, als sie wirklich verarbeiten.Dieser Fehler dürste jedoch theils durch die Zeit, theils durch Verbesserungs-ttiaaßregeln, wie z. B. Berücksichtigung des specifischen Gewichtes der Kartos-seln, ziemlich ausgleichbar sein. Demungcachtet wird es stets nothwendig blei-bn, wenigstens den Maischproceß in strenger Äufsicht zu behalten, damit manstcher ist, daß kein unversteuerter Rohstoff verarbeitet wird.

Den Rohstoff, oder das fertige Gut mehr oder weniger dem Auge derBehörde zu entziehen, ist verhaltnißmaßig leicht; dagegen ist es mit großenUmstanden und viel Risico verknüpft, mit dem Rohstoff im Zustande der zäh-lenden Maische eine Desraudation vorzuehmen, weil die Gahrung viel Zeit,viel Raum und bestimmte Bedingungen verlangt. Auf diesen unbestreitbarenErfahrungssatz beruht die Besteuerungsweise, welche fast in ganz Deutschland^»geführt ist und die gahrende Maische zum Ausgangspunkt nimmt. Dage-8m laßt sich an und für sich nichts Erhebliches einwenden, wohl aber gegen dieinseitige Art, wie man die gahrende Maische als Maaßstab gebraucht. Es ist*tairilich im Vorhergehenden schon erwähnt worden, daß die Steuer lediglich^ach dem Volum (nach Quarten, Maaßen) der gahrende» Maische, ohne alleRücksicht auf ihren Gehalt, berechnet wird. Die Folgen davon sind bereitsS- 386 entwickelt worden; die Besteuerung des Gahrraums hat begreiflicher^ßeife wie eine Prämie auf die möglichste Benutzung dieses Raumes gewirkt,k* e Methode des Dickmaischens hervorgerufen, mittelst dieser auf die Einrich-der Destillirapparate Einfluß genommen und im Ganzen sehr wesentlich.e"^rbefserungen und Fortschritte nach sich gezogen — aber in einer Richtung,^lche der Natur der Sache fremd ist. Statt der natürlichen Aufgabe, aus""em gegebenen Gewicht Rohstoff als trockene Substanz den möglichst hohen^"rag von Alkohol zu erzielen, hat jene Besteuerung dem Brennereibetcieb die^fgabe gestellt, dem gegebenen Gührraum die höchste Ausbeute abzugewinnen.Mr durch die Verbindung der Brennerei mit der Viehmast ist es möglich,e *y* daraus entspringenden Verlust wieder beizukommen. Dazu kommen dieMeren Eingriffe der Steuerbehörde in den Betrieb, in die Zeiteintheilung,^hrdauer, Brenndauer, Dimensionen der Gefäße u. s. f.

Es dürfte demnach für die Branntweinbrennerei ein ähnliches Besteue-^"gssystem, wie die Malzsteuer in der Bierbrauerei, eine Zukunft haben.

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Die Alkoholometrie.

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