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Zweiter Band.
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462
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462 Fünfte Gruppe. Die Nahrungsmittel betreffende u. landwirthfchastl. Gewerbe.

^ r>!. Gewicht und Volum mit Sicherheit bestimmt werden kann und stets den beiweitem größeren Theil des Werthes ausmacht. Für Branntwein derselbenS-nkw-g-.^Gattung steht der Werth immer im Verhältniß zum Alkoholgehalt; die Er-mittelung dieser Größe ist daher für den Handel der nächste und wichtigste An-haltspunkt. Sie laßt sich für die Praxis auf keine Weife mit mehr Einfach-heit, tnit größerer Leichtigkeit und zugleich mit mehr Genauigkeit bewerkstelli-gen, als durch Bestimmung des specifischen Gewichts mittelst der Senkwaage,wie denn in der Praxis allgemein üblich ist. In den gewöhnlichen Branntwei-nen und Weingeistarten ist nämlich der Betrag der fremden Beimischungen im-mer so gering, daß ihr Einfluß als verschwindend, daß diese geistigen Flüssig-keiten für den in Rede stehenden Zweck mit andern Worten als bloße Gemengevon Alkohol und Wasser angesehen werden können. Das specifische Gewichtdes Wassers (— 0,9991 bei 150,55 6.) vermindert sich nun durch Zusatz vonD-r-vm-d" Alkohol, so daß das specifische Gewicht eines solchen Gemenges dem des abso-' '' tuten Alkohols (— 0,7939 bei 15°,55 C.) um so näher kommt, je mehr esdavon enthält. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß Alkohol und Wasser, wennsie gemischt werden, sich zusammenziehen, daß also das Gemisch einen kleinerenRaum einnimmt, als Alkohol und Wasser zusammengenommen vor derschung; und mithin das specifische Gewicht der Mischung höher ist, als dasmittlere der Gemengtheile. So geben z. B. bei 150,55 C.

1 Litre Wasser oder 1 Litre Wasser

und 1 Litre absoluter Alkohol und 3 Litres absoluter Alkobol ^

nicht 2 Litr. Branntwein von 50 Proc., nicht 4 Litr. Weingeist von 75 Proc.,

sondern nur 1,9207 Litr. von 52 Proc. sondern nur3,8571 Litr. von 77,7 Proc.

Ferner wiegt bei 15,550 Q zwar

% Litre Wasser . —0,49955Kilogr. % Litre Wasser — 0 , 249775 Kilog.

r/gLit.absol. Alkohol—0,39695 » ; Lit.abs.Alkohol— 0,595425 » >

aber 1 Liter des Ge- aber 1 Liter des Ge-misches beider nicht 0,8965 Kilog., misches beider nicht 0,8452 Kilog-/

sondern .... 0,9335 » sondern .... 0,8765 "

oder, was ganz dasselbe besagt, das specifische Gewicht der ersten Mischung $nicht das mittlere von dem der Bestandtheile oder 0,8965, sondern 0,9335 >das spec. Gewicht der anderen Mischung nicht 0,8452, sondern 0,8765.Diese Zusammenziehung schreitet indessen keineswegs mit dem wachsenden Akoholgehalt in geradem Verhältniß fort; sie beträgt z. B-, wenn man 1 LitreWasser mit ebensoviel Alkohol mischt, 0,0793 Litres, wenn man es aber w>3 Litres Alkohol mischt, nicht 3 X 0,0793 — 0,2379, sondern nur 0,1429Litre. Es ist überhaupt das Gesetz, dem diese Zusammenziehung oder diesehöhung des specifischen Gewichtes folgt, ganz unbekannt, sie erscheint ganz un^regelmäßig. Aus diesem Grunde kann das specifische Gewicht, welches bei ^ner Mischung von Alkohol und Wasser erfolgt, nicht im Voraus, es kannandern Worten der Alkoholgehalt einer solchen Mischung aus dem specifisch^Gewicht nicht ohne weiteres berechnet werden. Um ein für allemal eine sichr