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Anhältischer feite einwendete, daß solches den Reichs - constitu-tionen und Fürstlichen regalren zuwider liesse. Unterdessen, alsdie zwey meuchel-morder an.iäo;. den 29. ja«, zu Dreßden An-gerichtet wurden, schickte voRor Biedermann und der von Du-
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jebennoch anbey diese stadt einen jeweiligen Bischofs von Ba-sel für ihren weltlichen Oberherrn, dem sie auch huldiget, zwarmit beding und vorbehält ihrer freyheiten nach sage des tracratsEs hat also der Bischofs noch heutiges tagS
vertritt die stell eines Richters, führt das lUsMium vor Rath,hat aber darneben keine stimm, auch nicht den entscheid dergleich insrehenden stimmen, als welcher dem Groß - Weibei zu-steht. Der Meyer beruft beydes den kleinen, und auch dengrossen Rath, jedoch dieses letztere, auf vorhergehende erkännt-nis des kleinen Raths. Sonsten können Bürgermeister undRath sich auch , ihrer eignen und privat - fachen halber, in ab-wesenheit des Fürstl. Meyers versammle«. Um schulden, kauf,jchelt - wort, oder dergleichen, ist der, Meyer der- stadt Rich-ter-stab unterworffen; wo aber jemand, seiner amts - Verwal-tung wegen, wider ihn klage hat, muß man ihn vor dein Für-sten darum belangen. Er ist auch nicht befügt, jemand ge-sanglich einzulegen, m büße zu Verfällen, oder sonsten einigeerecution für sich allein vorzunehmen , es seye denn vorher vorRath erkennt worden. Der Meyer muß auch der stadt schwö-ren. Das Blut-Gmcht wird von dem kleinen Rath, in desFürsten auch des Bürgermeisters und Raths nahmen geführt.An denen in peinlichen fallen verwurcktm güthern, sowol alsdenen kriegs - und andern geld - bussen haben beydes der Fürstund die stadt ihren obwol ungleichen antheil. Hingegen fak-
l Nachgehends wurden auf beyden
settmschrlften gewechselt, und der beklagten ihre anverwandtenmachten diele lache nicht allein bey dem Cammer - Gerichte an-hangig, sondern es bemuheten sich auch viele Potentaten selbigeö» ende zu bringen; es war aber alles vergebens, bis der todA'E'" Aeit ein ende machte. Denn voüor Biedermann starbLee v-ntti seiner Verwahrung, nachdem er vor-»on s-'m., ?.'besagten jahrs eine bewegliche declaratwn-euae., ^ "Flchuld, in gegenwart zweyer Notarien und etlichersvmi hatte. Der von Dünau aber ward erst den 18.
Uz," ^09. von fernem arrest durch den tod entlediget. Alsält-L»r ^dermann in den letzten zügen lag, rüste er seinenwhil von 19. jähren, welcher zu Marpurg smdirte, zwey-diesen, werten: Nun Lorentz, mein söhn, schicke^-.AAtNussen fortles ist auch selbiger nicht lange hernachAi der hinfallenden kranckheit zu Marpurg verschieden. Er hat-„,mik des berühmten Matthai Wesenbecii tochter acht kinder ge-
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aern fällt, und kau da der Fürst keme steur, noch lchanungauflegen. In kriegsläuften muß die stadt der HvchwurdlgenStift Basel, inner dero marchen, mit ihrem panner, und
l Freyherrliche würde erlanget hat. Aus demselben warLaurentius, Cantzler zu Dessau, entsprossen, von dem der vor-hergehende artrckul handelt. Johann Gottfried von Bieder-mann, Herr auf Gulau, Kapat-Schütz und Schmoltz,Ober - Amts - Rath in Dchlesien, war an. 1676. KaystrlichereommlÜLrMs bey Der Huldigung des Fürstenthums Liegnitz.Sein söhn, Rudolphus Ferdinandus, Freyherr von Bieder-mann aufWeissenleipe, vertrat an. 1727. die stelle eines Regie-rungs - Raths in dem Furstenthum Liegnitz. Er hat sich zwey-ma! vermahlt gehabt, erstlich mit einer Baronesse von Tha-^oul, hernach mit einer Freyin von Sternbach, welche letzterean. 172;. gestorben. Seme kinder sind alle in zartem alter to-ves verbuchen, ausser einer einzigen rechter, die an einen vonSchiemonski vermählt worden. Schles. curivk. rom. ll.
xgZ. zu.
Biedersee, eine adeliche familie in dem Fürstenthum An-halt , welche vor zeiten, wie man vorgiebt, ihren sitz an einemsee gehabt, daher» sie sich by der see, oder bey der see genen-uet, worauf deren erster geschlechts - nähme mit der zeit ver-gessen worden. Friedrich hat des Ertz - Bischoffs zu Magde-burg revers an Fürst Bernharden zu Anhalt, wegen der Mag-deburgischen lehnschafft, an. 1466. als zeuge unterschrieben.Martin von Biederste, Fürstlicher Anhältischer Rath undHofmeister, starb 1707. und hinterließ zwey söhne, die sich indie Ritter - sitze Jlberstädt und Ballenstädt vertheilten. Beck-manns Anhalt, hist. Uk>. VII.
* Biegeisen, (Johannes) ein Iesuite von Altkirchen in -dem Sundgau, gebohren an.1^87. hat die Philosophie zu Mols-heim , und die Theologie zu Mayntz gelehret, worauf er Victor'iüeolvtziT, und tteäor des Lollegii zu Würtzbl'.rg worden.Er schrieb von dem auswandern der Heidelbergischen Predi-ger , wiewol ohne Vorsehung seines nahmens, und starb an.i6;6. den 19. febr. im 49. jähre seines alters.
älar.
Biet, ist eine uralte Eydgenoßische stadt, an dem ivaffevSchütz, etliche hundert schritt ob dessen einfluß in den mit scho-nen Weinbergen umgebenen Bieler-see bey Nvdau, zwischen So-tvthurn und Neufchatel gelegen. Sie gehöret unter die zuge-wandten Ort der Eydgenotzschafft. Den nahmen soll sie .habenvon ihrer fiaur, die einem best oder zimmer-art nicht unähnlichist- tcho erster Ursprung ist ungewiß. Schon an. 127z. hat Kay-ser Rudolph I. von Habspurg, diese stadt mit allen denen fteyher-ten begnadet, welche, damals die grosse stadt Basel genossen.Gleiche freyhetts-bestatigungen hat sie auch von den KaystrnAdolpho, Heinrich VII. wie auch hernach vom Kaystr Steg-mund, an. 1417. und 1414 . erlanget. Sie stehet schon mehrals 400. jähr in bnndnis mit Bern, Freyburg und Solothurn.An. 1297. wurde der bund und freundschafft mit Bern erneuert,welches nach der Hand von zeit zu zeit wiederholet worden, alsan. izoz. i;o6. iz;6.1,44. und izz2. ward endlich der bundauf ewig getroffen. Mir Freyburg ist Viel in bündnis getreten,erstmals an. izn. erneuert an. 1^22. i;4;. 1407. und endlichfür ewig an. 1496. dessen völliger innhalt bey Waldkirchio al zulesen. Mit Solothurn wurde der erste bund getroffen an. 1 n 4.erneuert an. i;?4. auf ewig gestellt an ^82. Das instrumenthat gleichfalls Waldkirch. K j Mit ihrem benachbarten Gra-fen von Neuenburg hat sie an.i zc>6. eine besondere freundschafftund bünonts aufgerichtet, welche hernach an. i;;6. erneuertworden. Diese hülfliche und schrrmliche bundmffen vermögen,baß ein theil dem andern mit leib und guth beholffen stynsolle, sovft ein jeder bunds-genoß ermähnt wird. Es M auch die stadt,Ä ckrafft dieser bundniffen bey allen und jeden kriegen undschlachte,, der Eydgenossen mit gewesen, und der stadl Bern von1291. bis 1712. jedesmal hülflich zugezogen. Es erkennet
HiKyy. /-es-ics» /I. Theil.
zwar in eigenem kosten zuziehen. Sie kan auch mit niemandfernere bündnis machen oder annehmen ohne consens des Für-sten. Es gehören aber zu der stadt die dörfer Läumbrrngen,Vingels, Bätzingen und Mett. Ferners gehöret zu dem Vie-ler - panner die mannschafft in der Bischöfflichen HerrschafftErguel; dahero so oft zu Viel ein neuer Nenner erwehlt wor-den , ist die baursame aus dem Erguel verbunden in die stadt z«rkommen, und dem neuen Nenner zum panner zu schwören.Endlich ist dieser stadt zugehörig die halbe mannschafft in der»Bettlerischen dem Vieler - see nahe gelegenen dörfern Ligertz,Twan rc. Das Regiment der stadt bestehet aus dem kleinenund grossen Rath. Das Haupt der bürgerschafft ist derBürgermeister, nach diesem kommt der Gtadtvenner,Geckelmerfter, Gtadtschreiber, rc. Diese werden allejähr an dem sogenannten Leyd-tag, von Rath und Ausschütz(welche sind 12. glieder des grossen Raths, als nemlich voniesder der 6. Zünften zwey! bestätiget, oder aber auf geschworneneyd entlassen, auch die ledigen stellen ersetzet. In ehe - und Ar-chen - fachen hat die stadt ihr eigen Chor - Gericht, darinnen einRaths-glied, als Chor-Richter präsidirt. Die Anwohner die-ser stadt sind Reformirter religion, wie sie denn in dem, unterden Evangelisch - Eydgenoßlschen städlen an. 1-129. gemachten,Christlichen bürger - recht auch mit begriffen sind. In civil-sachen geht die appellatwn seit dem tractat von an. 1610. vomRath für Räth und Bürger, und von diesem nicht weiters.An. izi6. als Graf Eberhard von Kyburg mit dem BischofsGerhard zu Basel in streit gefallen, und deswegen die stadt Vielbelagerte, erwiesen sich die Vieler in ihrer gegenwehr so getreuund tapfer, daß der Graf genöthiget worden die betagerungaufzuheben, und die flucht auf Solothurn zu nehmen , bis da-hin er auch von den Vielem verfolget worden, c) An.i;6?. hat-te die gute stadt ein klägliches schicksal. Denn weilen sie an.iz 52.mit der stadt Bern einen ewigen bund eingegangen hatte, warder damalige Bischofs, Johannes cie Vienna, sehr übel darauf Msprechen, so gar, daß er eine anzahl renter versammleteda-mit am Allerheiligen abend die sichere stadt unversehens über-rumpelte , alles was sich zur gegenwehr stellte, niedermachte,die furnehmsten bürger gefangen in das schloß zu Viel legte, et-liche aber hinweg führte, die stadt ausplünderte und mit feueeansteckte, ä) Es blieb auch nachwärls die brandstätte eine lan-ge zeit ode und unbewohnet, inmassen die übrigen bürger vovder stadt, an dem see, Hütten und höltzerne häuslem zurichte-ten , darunter sie sich über die zehen jähr lang armselig aufgehal-ten , bis sie endlich vermittelst der benachbarten hulss, nach undnach die stadt wiederum anbauen und bewohnen können. Jssdiesem Unfall ist unter andern auch das stadt-archiv mit allenbriefschafften durch die flammen verzehret worden. Zu anfanades vorigen Lauli entstund ein streu-Handel, sowol wegen-es dainaligen Bischoffs Jacob Christophs von Wartensee undder stadt Viel, beyderseits pratendirenden rechten, als auchwegen dem zwischen gedachtem Bischofs und dem Canton Bernabgeredten tauschhandel, a s worüber sie sich zu Neuenstadtan. 1598. den 2°. octobr. a so verglichen: Es sollte nemlichAr Blschoss der stadt MM einräumen und übergeben, die stadtViel mit ihrer zvgehord und Meyer - amt; hingegen solle ihmdie stadt Bem Meilen etliche nahmhaffte zehnden auf dem Testsenberg, wie auch von dem mit den Stift-leuthen im Münster-thal gemachen bürger- recht abstehen, und diese dein Bischofs
Es beschwerten sich aber hierüberAvM die Munfterlhaler, und die stadt Biet, welche letztere be-forchtete, ihres sitzeö auf den Eydgenoßischen Tagleistungen
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