Band 
Zweyter Theil. Bi - C.
Seite
341
JPEG-Download
 

cae

cae 941

An Franckreich ist die charge eines Groß-Lammerers, gmnäLksmbellsin, noch jetzo eine von den wichtigsten. Er hat allenbedienten der Königlichen Lämmer und Zsräeroke zu befehlen,Und reichet dem König das Hemde, und in dieser ehre weichet erNiemanden, ausser den Königlichen Andern, und den fürnehm-sten Fürsten von gedlüte. Wenn der König im Parlement oderauf dem staats-stuhle sitzet, hat er seinen platz zu dessen füssen,M einem violet sammet-küffen mit göldenen lilien beworffen.Wenn der König den fremden Ambassadoren audientz ertheilet,stehet er hinter dessen lehn-stuhl, der vornehmste Cammer-Jun-eker zur rechten, und der Lrsnä-Nsicre äs Is Mräeroke zur«ncken. Er ist der nächste jederzeit bey des Königs perfon imjeden, und begrübet ihn nach dem tobe. Er wohnet den Hul-digungen und pßicht-ablegungen bey, welche die Hertzoge undandere grosse Vasallen des Königs, gleichwie auch andere vor-nehme Wnillri verrichten. Unter ihm stehen die vier vornehm-sten Cammer-Iuncker, welche dem König aufwarten, wenn erauf der servierte speiset, und der Groß-Cammerer nicht zuge-ben ist. An dem Kayserl. Königl. und anderer souverainenMintzen Höfen, werden auch diejenigen vornehme Cavaliers,w bey der perfon des Herrn den dienst haben, und ihm sowolaey öffentlichen functionen, als auch in seinem audientz-tafel-st"d schlaf-zimmer aufwarten, Cämmerer , oder Cammer-Herren, lat. Lsnisrsrü oder s LublLulls, bey den FranzosenLksmkell-W genennet, und tragen zum zeichen ihrer würbeAnen güldenen schlüssel an sich hangend. Sie werden nur ausMnehmen stände und alten Adel erwehlet. Derjenige, so°le oberste inspection hat, wird Ober- oder auch obrister Cäm-"strer betitelt. comm. sä sur. bull. O« in

kiollsr. , in den Reichs-Handl. cls olkcisl.

ilvp. ^ fegg. Iu8pukl. c. II. 12. 14.

'N Virrirnio illuür. p. Z ly. ?. kiK. äs8 grsncls OK-

cisrz äs Is Louronne. , oriZin. äe8 äi§nice8 cle Vrsnss

k- ;r. 5sq<i. Souverainen von Europa. Europäischer Herold,^ H- k- 4;.

. Cämmerer von Worms, Freyherren von Dalberg, sollen°dn Cajo Marcello, welchen Quintilius Varus zu einem Com-mandeur der Römischen besatzung in Worms verordnet, ihren"Sprung haben. Conrad, Cämmerer von Worms, hat an.^9. gelebet, dessen älterer söhn, Heribertus, Ertz-Bischoff undMer Churfürst zu Cöln, ist an. 1021. gestorben, und nachge-Mds canonisiret worden. Siehe Heribertus. Eckendertus,U ietztgedachten Conradi urenckel, hat nebst seiner gemahlin,Mchelinde Rüdigerin, seine güther verkauft, und die kloster Möl-, M Hagen, Lobenfeld und Franckenthal gestiftet, in welchemWer» er an. n;r. als der andre Probst, das zeitliche gesegnet.Mne söhne waren Wolfram und Cuno. Dieser hinterließMckardum, Azonem und Rugilam, welche an. ngo. demKlchs-tage zu Regenspurg mit beygewohnet; jener aber zeugteFriedrichen, der an. 1165. auf dem turnier zu Zürich erschie-N- Von dessen nachkommen ist Gerhard an. izz;. mit todeMegangen, nachdem er das schloß Dalberg, mit seiner gemah-W der letzter» ihres geschlechts, auf seine gemahlin gebracht.Abgang, Cämmerer von Worms, genannt Dalberg, wurdeA 1446. in Rom zum Ritter geschlagen, dessen ältester söhn,M)ann, der Rechten voSor, hat an. 1482. das BißthumAvrms erlanget, und äs kilonets, äs Vita Lgricolre, Lpillols8u. a. m. geschrieben. Wolfgang war von an. i;82. bis^1. Ertz-Bischoff und Churfürst zu Mayntz. Wolfgang Hart-uann, der an. 16)4. bey Chur-Mayny Rath und Ober-Amt-y'M zu Höchst gewesen, hat zuerst den Freyherrlichen chäracterAn. 170?. giena Friedrich Anton, Chur-Mayntzischer

na^tzlar, mit tode ab; welcher letztere unter andern söhnen^Melassen 1.) Frantz Eckenbertum, Chur - Trierischen undAurtzburgischen geheimen Rath und Ober-Amtmann zu Kir-rni'S und Deudesheim, in dem Bißthum Speyer. 2.) Da-tenü ?^stmir, Comturn zu Aachen, Obristen und Commendan-Kane-..Hoch-Teutschmeisterischen regiments, der an. 1717. zumMolchen General-Wachtmeister erkläret ward, aber noch mjähre vor Belgrad sein leben einbüssete. z.) Wolf Eber«

Trank HlnInn.K'siiiks

dessen

svbn c^^er Reichs-fteyen Rheinischen Ritterschaft;

Johann Friedrich ward bey der Kayserlichen cronung an.sie Ritter geschlagen, und war in der ordnung der er-Q..- weil -^rivilsgil, die erste

stell- diese familie, vermöge eines alten vrivile^ pch^dieser solennität hat. Humbr.^R. i

Adel tab. i z.

vir. illullr. k. II. P.467. Spangenb. Adelst).

lle e^^Acherer von Gnannenftein, oder Gnannftein, ei-dg^'Uaüge adeliche familie in Meisten, welche bey dendvn s" Marggrafen das Erb-Cammerer-amt vertreten, wo-KaraaM^. diesen nahmen angenommen. Conrad wird inüber Heinrichs des erleuchteten bestatlgung , welche erSe aAIHufen zu Leine dem kloster Altenzell ertheilet, alszeu-^8. pro^r. iriÄUL. LN. 1726-pl. ö. L. not.

üipIoi?A"'''ich, Cämmerer von Gnannenstein,wird öfters m denäe ous von an. 1242. bis 84. gefunden. chir.

k,I. 8.x. in lir. «. III. x. 12. O- Ludewtg,distor. //. Theil.

relig. manuscript. tom. I. p. 77. HokNS Henrik. IN. p. Z4o.Schöttgcns beschreibung von Wurtzen x. 707- Noch einHeinrich von Gnannstein, doch ohne Cämmerer-titul, kommtvor in einem briefe Landgraf Dieterichs, des lungern, welchener den brüdern zu Doderlug gegeben. Ls Ludewig I. c.x. 16;.

* Cämmerer von Mühlhausen, oder Mulhausen, Mol«Hausen, eine alte adeliche familie in Thüringen, welche wolnicht das Erb-Cämmerer-amt bey den Landgrafen in Thü-ringen kan verwaltet haben, da solches die Vanre oder Fah-ner, wie hernach zu sehen, besessen. Es ist demnach diesesohnfehlbar gewiß , daß sie bey des Kaysers aufenthalt in Thü-ringen dasselbe amt verwaltet haben, wie denn die Kayserehemals, da sie noch keinen gewissen sitz gehabt, sondern inTeutschland bald an diesem, bald an jenem orte ihre resi-dent; aufschlugen, auch in jeder provintz ihre besondern Erd-beamten hatten. Eilafez?, somm. äs ver. Mnilier. inä.Ilb. I. p. 9. k II. p. z z i. lsq. Daß nun diese familie gleich-falls darunter begriffen gewesen, zeigt das LKroMcon Aon-ti8 8ersn. gar deutlich , wenn es einen Dieterich von Mühl-hausen als des Kaysers Henri« VI. Cämmerer anführet, durchdessen hülffe Abt Siegfried zu Pegau des aus ihn erzörnten Kay-sers gunst wieder erlanget. Ein Dieterich, welches vielleichtjenes söhn ist, wird in der schenckung des Tambuchs von Land-graf Heinrich Raspen in Thüringen an das kloster Georgen-thal an. 1242. und in einem briefe des ordens St. Lazari überdie Arche zu Breitenbach an. 12;;. angemercket. Hahn , Ooll.Nom. ver. rom. I. v. 94. Rudolp, Lords äipl. L. II. p. 249.

Kill. Lock. p. 217. eoll. , luppl. II. p. 64.

Heinrich lebte an. 1272. Unschuld. Nachricht, von an.1720.p- 702. An. 1414. belehnte Landgraf Friedrich der jüngereLudwigen und Dithern von Molhausen, gebrüdere, mit etli-chen güthern zu Laubingen, Scherndorf, und anderwärts.Dieterich wird in einem vergleich des Stifts Halberstadt mitden benachbarten Fürsten angezogen. O« Ludewtg, reim.mamilcnpc. wm. VII. x. 458- welcher zwar in der jahrzahl ir-ret. Den gefchlechts-nahmen Mühlhausen mag sie aber ohneZweifel von der auf Thüringischem boden gelegenen stadt diesesnahmens haben, weil sie sich in dasiger gegend aufgehalten,um gleich zugegen zu seyn, weil die Kayser gemeiniglich, wennsie in Thüringen gewesen, in selbiger stadt residiret. Hornshand-bidlioth. von Sachstn und dessen incorp. land. k. I.

Z. 4;. p. 102.

* Cämmerer von vanre, oder Fahner, eine alte ade-liche familie in Thüringen. Den nahmen Vanre oder Fah-ner führet sie von ihren stamm-häusern Grossen-Kleinen-undWenigen-Vanre oder Fahner; den zunahmen Cämmerer aber,weil sie bey den Landgrafen in Thüringen die Erb-Cäm-merer-stelle bekleidet. Dieterich Cämmerer wird in einem briefLandgrafLudwigs in Thüringen von an. 122;. erwehnet, Rud.Locks äipl. k. III. x. 270. gleichwie Heinrichs von Fah-ner zweymal in den briefen dieses Landgrafens gedachtwird, mit welchem er auch in das gelobte land gezogen. VonGleichensteitt V. Lotks äipl. RUd. in säp. p. 19;. Vcöa»-«ar. vinä. litt. ooll. I. p. 120. äs Lsnägr.

Tkurinx. Spangenbergs Adel-spiegel, ?. II. p. 209. Ebenderselbe wird auch in den äiplomscikus Landgraf HeinrichRafpens von an. 12; 1. nebst feinem bruder Hermann, undder Grafen zu Henneberg vom jahr 1255. und zü. als zeugenangeführet. bericht V. L. Heinr. Rasp. Königs-wahl,

csp. 4. I. c. p. 122. v>»2. bist. Lock. luppl.

II. 1sÄ. I. p. 60;. Arnold wird an. 1242. in einem vonLandgraf Raspen dem kloster Georgentbal gegebenen consens,und Beringer, wie auch Künenmund über einige dem klosterzum H. Creutz in Gotha von Graf Günthern von Schwartz-burg an. 126;. geschenckten Hufen landes als zeuge benähmet.Rud. I. L. k. II. p. 249. kill. Lock. p. 70. Gün-ther war an. 1272. kürzer zu Arnstadt. ev. äe niim-

mo Lom. Llslickenk. pl. L. I. 6. not. Zwey gebrüdere Camsmerer von Vanre werden im recognitions-schein Landgraf Al-brechts des unartigen wegen einiger güther des klosters zu St.Petri in Erfurt angeführet, welche auch schon vorher an. 1271.eine wiese dem kloster Pforte zum besten resigniert hatten. Ei-ner von diesen erscheinet wiederum an. 1277. in Graf Al-brechts zu Gleichen bekänntnis wegen angetragenen burger-rechts zu Erfurt, an. 1282. in Landgraf Albrechts Verleihungder Vogtey Coderitsch an die Mönche zu Reinhards-Brunn,und an. 1286. in einem äiplomsts gedachten Landgrafens,darinnen er dem kloster zum H. Creutz m.Gotha eine halbeHufe zu Warza schencket. Hermann der lungere verpfändetan. 1292. gedachtem kloster seme gucher zu Uffhauftn, und füh-ret daselbst seinen bruder Heinrichen , LanomLum U. L. F. inErfurt, als zeugen an , welcher auch nochmals an. 1^17. mLandgraf Friedrichs dcs freudigen dem erwehnten kloster zumH. Creutz wegen einiger güther gegebenen brief gelesen wird«

I. c. soll. I. x. 126. L II. p. 124. I. L. p.

90. L118. leg., Rud. I. c. k. III p. Y4. Otto kommt unter-schiedene mal m den ärplomstiku8 von an. 1124. bis 27.vor. K-K. Vsn- ?^76. Heinrich und Otto, Ritter-

Herren in Vanre, überliessen an. 1142. vem kloster ;um H«Creutz l» Gotha einige Hufen feldes; und letzterer wurde an.r z7«. nebst fernem bruder Caspar von dem Landgrafen mit

Ff; dem