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een wollte, und man ihm eine armee bey Zeiten auf den halsschickte, muste er die waffen niederlegen, und der Graf Fran-cifcus von Dunois, der ihm bisher die meisten anschlage bey-gebracht , muste nach Asti in Italien, so dem Hause Orleansgehörte, ins exilium gehen, wiewol ihm hernach zugelassenwurde, nach Dauphins zu kommen. Damit auch weder derErtz-Hertzog Maximilian, mit welchem die Printzeßin allbe-reit verlobt war, .noch der Hertzog von Bretvgne, die Unru-hen vergrössern mochten, machte Anna sowol mit den städ-ten in Flandern als mit den Botanischen von Adel, die we-gen des favoriten des Hertzogs, Landois, sich nach Franckreichretiriren müssen, krafft dessen unter andern der König auf dasHertzogthum Bretagne nach dem tode des Hertzogs FrancisciII. der keine männliche erben hatte» ein recht zu haben be-hauptete. Dieser punct aber verdroß den Hertzog sehr, weildie erbschafft von Bretagne nach allenRechten seinen töchtern ge-hörte ; daher als der Hertzog von Orleans bald hernach seineintriguen von neuem angefangen, und in Franckreich keine si-cherheit mehr gefunden, ward er an dem Hofe zu Bretagne nebstandern von seinen anhängern willig angenommen. Der Königaber brachte an. 1486. durch die schleunige eroderung von Gui-enne die meisten Partisans, so der Hertzog von Orleans inFranckreich hatte, dahin, daß sie stille seyn musten; er hat-te auch eine starcke partey unter dem Adel von Bretagne, diesich durch einen tractat verbunden, wider die Oceanische fa-ction die Waffen zu ergreiffen. Der Römische König Maxi-milian , der sich inzwischen mit den Ständen von Flandernverglichen hatte, und an dem Französischen Hofe wegen desobigen bündniffes rächen wollte, hatte ausser der eroberungvon Terouanne, so er doch in folgendem jähre wieder verloh-ren, nichts ausgerichtet, und endlich nahm der Konig an.1487. Ploermel, Vannes, Clison, Vitrs, und viele anderePlätze weg, wiewol er Nantes vergeblich belagerte. Es wur-de hierauf etlichemal am frieden tractiret, aber vergebens, bisendlich an. 1488. den 28. jul. ohnweit St. Aubin zwischen derarmee des Königs, und der, so der Hertzog von Bretagne, dervon Orleans, und der Römische König zusammen gebracht, ei-ne schlecht vorgieng, darinn der sieg auf des Königs feite blieb,und der Hertzog von Orleans gefangen wurde. Hierauf kames den 28. aug. 1488. zu Säble zwischen dem Könige und demHertzog von Bretagne zu einem frieden, krafft dessen der an-sprach des Königs aufBretagne nach Francisci II: tode auf eineandere zeit ausgesetzet wurde, und der Hertzog versprechen mu-ste , keine von seinen beyden töchtern ohne des Königs einwilli-gung zu verheurathen; welchen letztem punct das gantze landbestätigte, und deswegen auch der König die platze, so erwurcklrch in Bretagne erobert, zur Versicherung behielte. Alsaber der Hertzog wenig Wochen hernach starb, und ihm auchseine jüngste töchter nachfolgete, veränderte sich alles wiederum.Denn der König nahm hierauf alsobald einen platz nach demandern in Bretagne weg, und obgleich der König in Engel-land Henrtcus VII. der Printzeßin von Bretagne Annä 6000.mann zu hülffe schickte, konnten diese doch wegen der uneinig,keilen der Minister an dem Hofe von Bretagne, so von denunterschiedenen ablichten wegen der Heurath der Printzeßin her-kamen , nichts ausrichten, und weil man ihnen keine veste stadteinräumen wollte, wurden sie genöthiget, wieder unverrich-teter fachen nach Engelland zu kehren. Inzwischen weil derKönig noch grosse schwierigkcit sahe, Bretagne mit gewalt ein-zunehmen , indem Engelland, Castilien und der Römische Kö-nig Maximilian zu Vertheidigung desselben ein bündnis ge-schlossen; der König auch auf eine andere art, nemlich ver-mittelst- der Heurath der Printzeßin von Bretagne zu seinemzweck zu gelangen suchte, wiewol er dieses sehr geheim hielte; unddann endlich der Römische König , der sich bereits vor demtode des letzten Hertzogs von Bretagne mit dessen vorwissenmit dessen tochter, wiewol in geheim, verlobet, sich zu ei-nem frieden nicht ungeneigt fand; schlug der König demfelbensolchen vor, welcher den 22. jul. an. 1489. zu Franckfurt amMayn mit diesen bedingungen geschlossen wurde, daß beydeKönige nächstens eine persönliche zusammenkunft halten, undalle ihre streitigkeiten beylegen wollten; daß inzwischen die Prin-tzeßin Anna von Bretagne in den besitz ihres vätterlichen Her-tzogthums gesetzet, und die vor dem tode des Hertzogs einge-nommene platze rn sequestration gegeben werden sollten, jedochmit dem beding, daß die Printzeßin die Englischen trouppenzurück schicken sollte. Die Printzeßin selbst schickte auch eineGesandtschafft nach Ambosse zu dem Könige, welcher ihr ver-sprach , zu Tournai wegen eines friedens tractiren zu lassen.Allein weil die Printzeßin nur einen theil der Englischen troup-pen nach Hause geschickt, und die übrigen nicht ehe von sichlassen wollte, bis der König gleichfalls einige städte evacuiret,nahm dieser gelegenheit, sie zu beschuldigen , daß sie den frie-den nicht erfüllen wolle, und ließ die femdseligkeiten wiederanfangen. Der Römische König ließ inzwischen an. 1490. diePrintzeßin von Bretagne sich würcklich durch seine Gesandtenantrauen, welches den Grafen von Albret, der sich bisher ge-wisse Hoffnung zu dieser Heurath gemacht, dergestalt verdroß,daß er dem Könige Carolo VIII. der bisher sein groster feindgewesen , die Haupt-stadt Nantes, davon er damals Meisterwar, einraumete. Endlich aber machte der König dem gan-zen krieg ein ende durch den letzten entschluß, so er faßte, dieErb-Prmtzeßln von Bretagne zu heurathen. Es war ihm zwar
bereits an. 1482. durch den frieden zu Arras des Ertz-HEA,Maximiliani tochter, Margaretha , zur gemahlin bestimme«/und seit derselben zeit bis dato am Französischen Hofe,<MUzogen worden, in der vesten meynung, so bald der Konigdie Printzeßin das rechte alter erreichet, die Heurath zu völlighen ; wie dann der König den Ertz-Hertzog oftmals sth?n Unen schwieger-vatter tituliret, und die Printzeßin sich wurcr"^la Dauphine genennt. Es hatte-auch anderseits Anna voBretagne wegen ihrer antrauung durch Bevollmächtigte tz'Maximilianum sich schon den titul Römische Königin beM^get, und hatte einen grossen haß wider die Franzosen.ohngeachtet brachte es der König durch hülffe des Grast»Dunois, des Printzen von Oranien , und zweyer der vvnehmsten Minister der Printzeßin, davon er jene durchlassung des Hertzogs von Orleans, diese durch grosse verst»^chen, in seine partey gezogen, dahin, daß diese die fachePrintzeßin vortrugen, und als solche nicht gleich einwilligewollte, gieng er mit einer starcken armee in Bretagne,auf endlich die Printzeßin auf einrathen ihrer geheimen Ra«^darunter die abgedachte vier die vornehmste waren, wie au ^des Hertzogs von Orleans selbst, der seine danckbarkeit weg^seiner loslassung dardurch bezeugen wollen, in die HELwilligte, und in dem contract das Hertzogthum Bretagne dMHeine schenckung an den König und seine Nachfolger, rmt«auch gleich aus ihrer ehe mit dem König keine erben erfolg«'sollten , abtrat, auch versprach , falls der König vor ihr ov>'kinder abgehen sollte, niemand anders, als den stMLKonig, oder wenn derselbe bereits verheurathet, den naE«Cron-erben zu heurathen. Dieser contract ward an. i49«^m. dec. zu Lange» in Touraine unterzeichnet, und gleich ' ,.-selbigen tag geschahe die würckliche Vermählung und das bey«ger, worauf die neue Königin zu St. Denis gecrönetDer Römische König, welcher aus der Massen hierüber e«» ^net war, machte sogleich hierauf mit Henrico VII. von ^land eine alliantz, welche aber dieser blos um das Parlemem ^befriedigen , und wider seine neigung eingieng, daher ergantz unbequemer jahrs-zeit, nemlich im octobr. an. MCalais ländete, und nachdem er bereits io. wochen vv«^dem König eine conferentz wegen des friedens zugesagt, NUß-gedachtem monat seine Gesandten wegen des friedens aUMget, welcher auch den ;. nov. auf die bedingungen gEjäciiwurde, daß derselbe ein jähr lang nach dem tode desM'^von beyden, der den andern überleben würde, daure»/ ^Römischen König aber frey stehen follte, darunter besästzu seyn oder nicht, und daferne solcher Carolum VIN-angreiffen wurde, wollte Henricus VII. sich seiner nicht ü"' ^men. Dieser friede kostete den König 74;. tausend tlMr/^ßer Henrico VII. bezahlte, und ist noch dabey zu mercstn' «h,damals Carolo Vlli. von Henrico VII. der titul eine» fxqnigs in Franckreich beygelegt worden, welches seit der fie-dle Englische kriege in Franckreich angefangen, nichthen. Gleich etliche tage nach diesem frieden nahm ;
Arras mit list ein, welches zwar ein Verlust vor Franckreiwweil aber dardurch Maximilian Carolum VIII. angegrtist^Bsich hiemit der hülffe Henri« VII. krafft des vorherfriedens, verlustig gemacht, so hatte Carolus VIII. mw§ zlldie schönste gelegenheit gehabt, die grentzen seines Mversichern , zumal da Maximilian mit innerlichen unrv/^KFlandern verwickelt war, wenn ihn nicht die begiero^,^einem zug nach Neapel zu zwey nachtheiligen tractacengen hätte. Denn damit er solchen mit ruhe vornehme«' , sote, trat er Ferdinands LscholiLv Roußiüon und Cero^d §LudovicoXI. gegen zooooo. thlr. versetzt worden, 00 potzstattung dieser sumMe ab, wozu fein und der HE» >pocBourbon Beichr-vatter, die von Ferdinando bestE«den, viel geholffen, als welche denKönig beredet, o-v W«vicus XI. nicht eher aus dem fegfeuer kommen,. "»Mselig werden könnte, wenn er diese länder lange« ., vollDoch wurden der abtretung drey conditionen angeym 0 sMsich Ferdinand des Königs in Neapel nicht an nehm««kinder weder nach Engelland noch an den RörmM" E"oder andere feinde von Franckreich verheurathen, ss« ^n«Caroli VIII. Nachfolger ein recht auf Roußiüon erwen Eden, er solches restituiren wollte. Dieser tractat waro - ^ Mbonne an. 149z. den 18. jan. geschlossen, woraufjähr den 2;. may zu Senlis ein friede mit Maximm^M«te, mit diesen bedingungen: daß der König dieMargaretham ihrem vattcr alfobald wieder zürnn 0«und die Graffchafften Burgund, Artois, Charolo«^^ imHerrschafft Nogent restituiren, die städte HedM Heftes"Bcthune aber bis die Minderjährigkeit PhilipM von a«des sohns Maximiliani , ein ende haben wurde , " xd <m.1498. behalten sollte. Die Printzeßin Margarets' ver^ßbald mit grossen ehren nach Flandern gebrachtnig machte sich hierauf zu dem zug nach Neapel M!auch durch Leonard Baronnat seine rechte auf dl ^stundedurch eine schuft bekannt machen, welche 0
daß der Graf von Maine Carolus, der von ar n>otL^-letzten Grafen von Provence, zum erben «na« ? all^xcknebst Provence zugleich alle rechte des Hausespel, Sicilien und Jerusalem, welche es seit 0 ^ hekoM" ASchwäbischen Kaystr von dem Papst Elemente « netem Al-an die Crone Franckreich unter Ludovrco xi> « » m