Band 
Zweyter Theil. Bi - C.
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dich , AdüS-briefe, geschencke und beguadigunden,

Köniae'Wma, fast alle wichtige öffentliche Handlungen. DerRechnn»^ Uanckreich kinder haben die macht , eine dergleichenUten - Jammer in der Haupt-stadt ihrer appanage aufzu-WtM^Eln, wenn sie keine männliche erben hinterlassen/der Crvne wieder zu, und insgemein müssen ihres>NE"",ler ihre rechnung ebenfalls m der Cammer zu Paris'»»ge ^ Mitglieder dieser grossen verfammlung tragen

^chdew ir?^.kocke, etliche von sammet, andere von atläs,

* ssk ^ tvurde ist. Oavrr--, äs In krancs.

(Johannes) ein Lnnonicus zuWindfor ausk»d zn^ke gebürtig, war in dem Griechischen, der AstronomieU hz^ ktcu, wohl erfahren, und starb an. 1604. Er hat 8cbolia

lssonaslii llvWitisam Mrononiinm; ^itronomiss

Dtvivai?' - .und in Englischer spräche ein werck wider dieoen geschrieben, welches letztere von Christophorv Hey-

* kget worden, l^oo^.

e>nsoj^Mre, (PMppusäe In) Cardinal von Boulogne,Bvii, ^igs des Grafen äs In Chambre, und von AnnaZertzva-ogne, welche zum ersten mit Maria Smart, dember-n^ oon Albanien vermählet war. Dieser Prälat, wel--u.St ^em Benedictiner-Mönch gewesen, ward hernach AbtMd^Mer von Corbia, und endlich Cardinal, zu welcherW ig " Dapst Clemens VII. an. i?;;. erhoben. Er fandWch.^owghlen Julii III. und Pauli III. mit darbey, und^-Iv an. l;;c>. H« LUe, biltoirs äs Lourgogns,

lib. III. , biüoire 6s In Tour ä'äu-tuüolrs äes Lniälnsux.

!^r>,,WkL8 oder brennende Cam-

man in Franckreich gewisse ausserordentliche Ge-Att zu nennen Pflegen , welche vermittelst Königli-

'°>chen ""Monen nur auf eine zeitlang aufgerichtet worden,°ber>v Msoneii, welche wider den Staat etwas verbrochen,Mß mit den finantzen nicht gebührend umgegangen, den^>nk ' Machen. Dergleichen Gerichts-Cammern haben auchluttlLL geheißen. Insonderheit hat man dasAeinei^mbrs Aräems gebraucht, als König Francifcus II.U>llk!i°u 70m Parlement feines Königreichs eine absonderlichee ben^-Äke, alle diejenige, so des Lutheri oder des CalviniA, zu lichteten, oder welche sonst nicht gut Catholisch wa-AMjg feuer zu verdammen. An. 1679. verordnete derl»?bKlqek^.Mtus XIV. eine Lhambre aräente, welche widerK q-,Mahren muste, die mit gift-mischen andern nach dem.ollw:-?«nden. Die ursach, warum man diesen Gerichts-

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tuch bVzogem^und mit kertze'n erleu'ch'tet°gewesen.. äe krsnce t°m. II. x. 98r-

OK8 KXWe l K8 , lat. LoIleZia Inguist-Gexj^./"gull>rloni8 luäicisriL, werden in FranckreichCammern oder Iribunslia desParlementsge-h^lchMi^ ^kn man streitige bürgerliche fachen erster in-d^vn ""ch abhandelt und entscheidet. Der nähme kömmt' welches einen gerichtlich auferlegten undka Aenm "Muhrten beweis andeutet, dergleichen bey denEhe», va-TM^Cammern ordentlich vor dem end-urtheil Her-tz.^ .Bey der ersten einsetzung des Parlements zuselbst nicht mehr, als eine einzige Lbambre äs«Rathe oder Beysitzer den titul Importeurs

,E,. SÄ an. 1588. befinden sich m dem^Aarkmerck ^

Ldamdrss äes Mguedes, d .. -bargen der letztemand Präsidenten hat » wiewol 1 ^ den übrigen

^i^khts als blosse ^ommlikones sind. -? drey solche«'mlen in Franckreich findet man

* s>?kN. OrKro»»arre ä

NIk^^'slss 8 , °der . 2 Heinrich IV.also wurden die Gerichte genmnet, die fachen

d^Mckreich «n. 1-198. aufgerichtet hat - um des

^ Wanten zu mtheilen. Zufolge dem Cam-

per ,-bvn Nantes, musten zwey Präsiden " ^ aber, wovon der eine der Catholsschen ^^gores ode^gih^mrenden religivn anhrenge; chre; ^ ^chs auS?edeauch beyder religion , / se.M uno i Die-

und deswegen wurde sie därpa Parlementen zu

wurden besonders in ben ^ v Man

^t-ach ' Bvurdeaux und Grenoble amge ^ welche auszu Paris aufzubringen Beysitzern befieNN

T?Wen und sechs Protestantischen platz A

^vdry aber nach der Hand drests vorha en^^ ^ einziger

HuUM.Ach wurde eine ausgerichtet» aber so dar.

Rath darzu genommen, diefunt n

dMlhein > w wurden in die sogenannte b erlaubet '

^eje^beut. doch wurde den Protestanten d ^Men, zu

^ser §"°"den Latholischen Richtern, welche Bre "-

waxW k zu ernennen. In dem Paricmeni ^,^lgedergleichen Cammer» s^er bort

dorten gewesen; man erlaubte "ve ^^,ementen

d-^vuenWkn, wie auch denen, ss tku^r mtweders beyg^Men E Dston gestanden , ihre kwgden m ^ ^^ssen,^iUbrst^chken eigenen Parlementen,

E' »der an die nächst gelegene ^nmuvr. Theil.

zu provociren. Das Parlement von Rouen, welches wohlsahe, daß auf diest weise die meisten streitigkeiten und Processevor die Edict-Cammer zu Parts gebracht würden, und folglichihrem gerichts-zwang vieles entzogen würde, erhielte von demKönig, daß auch bey ihnen eine Edict - Cammer aufgerichtetwurde. An. 1669. schaffte Ludovicus , auf vielfältiges anhal-ten der Geistlichkeit, durch ein deswegen im jenner ausgeschrie-benes gebot die Edict-Cammern zu Paris und zu Rouen gantz-ltch ab. Hingegen erforderten die Reformations-sachen in Bear»an. 1670. eine dergleichen Edict-Cammer; es wurde aber denen,so sie begehrten , abgeschlagen. Die von Castres wurde auf ei-nen Konigl. befehl vom 20. octvbr. an. 1670. nach Castelnaudariübergetragen. Endlich wurden alle zumaien an. 1679. abgethanUNd gantzlich unterdrücket. Le»»Ä , IMoirs

cke , rnm. I. 2; 6. tom. III. 2. Partie.

LUllNöXILK. OK , war einer der vornehm-

sten bedienten am Französischen Hofe, welcher die Königlichenpatente unterschrieb. Es wurde aber an. 1545. dieses aint cas--strrt. , biü. äes Zrancls OiliL. äe lit Lour.

* Chambrun, (IaquesPineton äs) JacobPinetons vonChambrun söhn, Prediger in der Reformirten kirche zu Oran-ge , kam allda auf die Welt an. iS;?. Sein vatter, ein wohl-verdienter mann in dieser stadt, wiedmete ihn von jugend aufzur Theologie. Er wurde an. 1658. in das amt aufgenommen,und opferte seine dienste dieser kirche gäntzlich auf, in welcherer doch viel Widerwärtigkeiten auszustehen hatte. Beneben fer-nem Predigt-amt, versähe er auch eine theologische kEHIon.Ludovicus XIV. König in Franckreich, nachdem er an. 1660.sich des Fürstenthums Orange bemeiftert, ließ die schantzen undaussenwercke der Haupt-stadt , welche Mauritius aufgeführethatte, niedcrwerffen. Von dieser zeit an begunten die Catho-lischen den Reformirten öffentlichen üderdrang zu thun. DieJesuiten fielen sonderlich auf Jacob Chambrun , und griffenihn auf vielerley weise an, welcher sich doch wider ihre anfallemit sonderbarer klugheit zu beschützen wüste. An. 1673. predig-te ein Jesuite über das Sacrament der Messe, und forderte denHerrn Chambrun aus, ob er ihm wol auf seine gründe, so erfür die würcklichkeit des leides Christi in der Messe, und für dieanbätung der Hostien, anbringen würde, antworten, oder die-selben widerlegen möchte ? Jacob Chambrun nahm diesen an-gebotenen zweykampf an, und hielte in gegenwart des k. Je-suiten eine predigt von vier stunden, wo er alle von dem katerangeführte gründe wiederholet und darauf geantwortet hat.Der Jesuit fände sich in seinem gewissen so knrtz gefastet und indie enge getrieben, daß er im Hinausgehen zu einem Catholi-fchen Edelmann ausbrach und sagte: Mein GOtt! ich weißnicht, wo ich bin! wie werde ich wol auf so viele wtdeemich angezogene stellen antworten ? Doch schwieg ernicht, und behielte dennoch das letzte Wort. Aber anstatt zuantworten, gieng er von den gründen ab, und vergnügte sich,nur durch starcke Versicherungen, prächtig gefaßte und wohlausdrückende betheurungen, und einen ansehnlichen und beherz-ten vertrag die Wahrheit seiner Meynung zu bekräfftigen und zuschützen; unter andern Redners - streichen war auch dieser: erkehrte sich einsten gegen dem grossen altar, und redte auf einmalJEsum Christum selbsten also an: Ja, ja mein Heiland,Mach er, ich wende mich zu dir, und bitte dich unsernstreit durch ein wunderwerck zu.entscheiden. So wir,die dein heiliges Sacrament anbaten, deswegen götzen-diener sind, so mache, daß das feuer vom Himmel falle,und uns verzehre , wie du zu Ellas Zeiten mit denBaals-Pfaffen gethan hast. Rühre unsere altäre mitdeinem stral , und reiste uns aus unserm irrthum.So du dieses thust, grosser GOtt! so wollen wir er-kennen , daß wir abgötter sind. Diese betheurungen ge-schahen den 19. jun. und den 29. darauf, allweilen der k. Cau-let Messe hielte, geschahe, daß durch eine verwunderliche schi-ckung ein erschröckliches gewitter entstünde, und der donner-stral gerad an dem fuß des nemlichen altars, gegen welchem sichder kawr gekehrt und Christum apostrvphiret hatte, in die erdeschlug. Der Meß-Haltende Priester wurde dadurch zu bodengeschlagen, und Madame äs 1s Pife, eine Edel - Dame, dienahe dabey auf den knien bätete, ziemlich verwundet. An. 1665.wurde das Fürstenthum Orange ihren Printzen wieder gege-ben. Der Herr von Änlichem, welcher bey vier jähren diesefache zu Paris an dem Hofe getrieben hat, kam in dem nahmenseines Durchläuchtigen Herrn Principalen dahin, um für ihnposseßion zu nehmen. Da man den 6. may des nemlichen jah-res auf dem grossen platz eine general - amnestie ausriefe, unddas qantze Parlement deswegen versammlet war, und Änlichemdort präsidirte, formirte sich in der luft eme gattung crvne,welche sich gerad über den thron (welcher für den Fürsten dahinaestellet worden) eine gute welle stille hielte, und hernach wie-der verschwunden ist. Dieses gesicht aber ist von allem umste-henden volcke, dessen zahl sich bis auf achttausend seclcn beliefe,in acht genommen worden, und gab dem bemeldten grossenklenipocemmrio anlas, noch den nemlichen tag folgendes epi«Aramma auszusetzen i

Vum ltsc, LraustasD, consirinawrs, cvroneeüimquam, kopuli IsM corona, käsm,

Xon äubis, Lcelo plssuit; guoä utrigus soronssTsrüs äs Lcslo millä, coronar opus.

Ggg ; Jacob