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- ü, Grast« von Mätsch um -;oo. pf. Merämr mäntz«."..Nahrung erkauffet. Er ist an. 1408. mit in der bela-vor Altstetten im Rheinthal wider die Appenzeller, und an. 1414. auf das Loncilium zu Constantz, endlich an. 1416. den 6. sept. auf dem schloß Son-L) ^crg gestorben.
Johannes Abundius Naso, erwehlt an. 1417. Er hatu der stadt Zürich ein bürgerrecht auf;i. jahrangenom-Ck,w H^nach geriethe er in schweren streit mit der stadtalso daß die bürger an. 1422. das Bischöfflichede ^ Marsoil belagert/ erobert und geplündert. Es wur-^schljchtet^er durch dreyzehen schiedrichter hernach
-°vradus von Rechberg / resignirte an. 144?.lu Freyherr von Heuwen. Er war auch Bischoffsta^mntz, ward hernach zu Chur abgesetzt an. 1452. und7 °. r, ^ Costnitz an. 1472.
ä^Wardus Weyßmeyer, erwehlt an. 12 §2. vorher Oe-tz^chlscher Cantzler; er hat die Grafschafft Vatz undnn sich erkauft / da die Unterthanen das geld selbstkaMdhossen an. 1455. Kayser Friedrich III. hat solchen7 l. Ävud verkauf bestätiget, starb an. 1459.ten ^ > d, Freyherr von Brandts; er hat die Herrschaff-don «»^"berg , Tschapin und Thusis von Graf Georgan. ddenberg und Sargans erkauft an. 147;. starb
)r.
EÜ^dus VI. Freyherr von Heuwen, resignirte nach 12.7 ;. und starb an. 1570.
an , s Ziegler von Zieglerberg, Herr zu Barr. Er hater die Herrschafft Meyenfeld an sich erkauft. WeilNxu ^.M. 1^26. nach damals in diesen landen vorgcgange-ßcb ^Wons-änderung nicht allzu sicher achtete, begab erin das Tyrol, allwo er auf dem schloß7 ». ol^derg an. 1541. gestorben.
inn, M Aer, vorher Dom-Propst, er ward vom Papst7 ;. »^unrio Apoüolico ernennet an. 1546.
7 r. Uvmas Planta, starb an. 156;.
7 ). Mtus ü Porta, resignirte an. 1581. und starb an. r;yo.78 . Wus Rascher, starb an. 1601.
7 s. UM« Flug von Aspermont, starb an. 1627.
Mohr, starb an. 16;;.
Wannes Flug von Aspermont, erwehlt an. i6;S.ZMnnes, Herr von Groß-Enstringen.
^ Monte, starb an. 1692.
splej ^s aus dem Graubündtischen geschlecht von Feder-° °ct erwehlt den 28. apr. an. 1692. starb den 1;.
an. 1723.
Benedictus, Freyherr von Rost, zu Aufhofen,und Schrattwinckel, gebohren den 7. febr. an.
, den, Tvurde als Dom-8LbolLlücus zum Bischoff erwehltdec. 1728.
p. zo. L z i. Schwei-
Sr/ceK«/, Mrei. 6c Lerman. sssm-
6erm. c. ;c. 17. leg. L
' ^ !id 717 , cie ftÜLtia antigua L slxlna.
I <hi, a. rc>. *
eine Engelländische familie, welche schon vonK her zu Minthorne in Wiltshire ihren sitz, und we-Äx' der Cron geleisteten dienste ein gut lob ge-
hc Mn^aals aber zu ausgange des XVII. und zu anfangetz-,.'indxs sonderlich berühmt worden, und zwar durch
rj^chjl / welche der an. 1639. gestorbene Ritter Winstan»A,tvchle??a Wooten Bassct in Wiltshire mit Elisabeth,h» dire, Baronets, Wilhelm Drake von Ash in De-r.?L». iz.Wget. Selbige waren 1.) Johann Churchil, geboh-^vtqius DheMarlborough, (Johannes Hertzog von)«, y^°.Churchil, Ritter, Vice-Admiral von der rothenV^l vo« v ^ von den Admiralitäts-RäthenH vey ig^der blauen flagge. ^ «nn-
. , auch letztlich
, ... man Er starb unvermählt zu Lon-
ljL ^ ^o. und ließ einen natürlichen söhn nach
^ Njn v trvnnn-^hurchü , General-Lieutenant unter denwelcher sich mit einer tochter und erbinAZ 5 «rand^ verheurathet. 4.) N. Churchil, welcher den' welch^ölte, und an. 1634. starb. ;.) Arabellan. ?gt, oem aufnehmen ihrer familie gleichsam denVde, n'd nachAfM ^ eine maitresse Jacobi II. Hertzogs vonMva^IichMlgen Königs worden, und demselben zweyNa,n dorr Hertzog von Berwick, und Henricum,
tin ^e ,'/we k Wachen zwey töchter, nemlich Hen-/.so m Mahlm des Lords Henrici Waldgrave, und einer gegangen, gebohren; worauf sie mit
^*>ZÄ»^?^ens Geofrey, sich verheurathet.
. /./äL' 7 ^^9- belp to Lnßl. kill.
^äb^elch^ ^ sind die vornehmsten glieder des H. Röm.Ät.knid^upt, d??s Ertz-amter verwalten, und, wenn des-eUwedex v Kaystr, gestorben, einen andern erwehlen.H ^ vdcr weltlich, und haben jene die
V" flewe4«^^ter zu verwalten. Ihrer sind vornc,öF ^ der aa?^' gerstlrche und vier weltliche, welchedenen bulle benennet worden. Was dieNqtivn a^^'"?^ Reiche zu dein Römischen Rei-"or. L.°»sehoret^ Teutschland/Italien und Arelat,
Theil.
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daher auch so viel Ertz-Cantzler bestellet worden, welche würdeanfangs unterschiedene Bischöffe besessen, bis sie endlich nachund nach bey etlichen gewissen geblieben. Also ist der Ertz-Bi-schoff von Mayntz von des Kayfers Ottonis I. zeiten an Ertz-Canyler in Teutschland; der Ertz-Bischoff von Cöln nachden zeiten des Kayfers Henrici IV. Ertz-Lantzler in Italienund Gicilien; und der Ertz-Bischoff von Trier nach dem Inter-regna Ertz-Cantzler durch Gallien und das RönigreichArelat. Der weltlichen Retchs-Ertz-ämter sind von den ältestenzetten an 4. gewesen, ein Truchftß, Marschall, Schenck undCammerer, wozu noch das Ober-Hofmeister-amt gekommen,welches aber manchmal zugleich von dem Truchfeß oder Scheu-chen verwaltet worden. Nach ausgange des Carolingischenstammes sind diese 4. Ertz-Reichs-ämter von den 4. Hertzogender 4. Teutschen lande allemal verwaltet worden. Denn wieCoccejus behaupten will, so sind in Deutschland fünf vornehmeprovintzen gewesen, Rheinland, Francken, Bayern, Schwa-ben und Sachsen, davon jegliche durch einen eigenen Hertzog re-gieret worden, welche die mächtigsten in Deutschland gewesen,und nach abgang des Carolingischen Hauses hat man jederzeit ei-nen aus ihnen zum Könige und Kayser erwehlet, bey welchemhernach die vier übrigen die vornehmsten ämter verwaltet haben.Als aber hernach mit Henrico V. an. 1125. das geschlecht derHertzoge von Francken ausgestorben, und dieses Hertzogthuman dre Schwaben gekommen, Bayern auch unter Lothario II.mit Sachsen vereiniget, und beyde provintzen dem Hertzoge Hen-rico Leoni gegeben worden; so sind nur z.Ertz-Reichs-Beamten,Pfaltz, Schwaben und Sachsen übrig, das Ertz-Cämmerer-amtaber vacant geblieben, wiewol solches den Marggrafen vonBrandenburg von rechtswegen zukam, weil Otto von Maniendas Hertzogthum der Vandalifchen provintzen von dem KayserHennco v. bekommen hatte, welche vorher Slavischen und nun-mehro Teutschen rechts waren. Als aber die Hertzoge vonSchwaben das Kayserthum erhalten, ist wiederum ein Ertz-Reichs-amt erlediget worden, welches bey der wähl des KaysersFriderici I. der Hertzog und hierauf König von Böhmen verwal-tet ; wobey es auch nach dem IlwsrrsZno verblieben, und ist dieseanzahl in der güldenen bulle von Carolo IV. bestätiget worden,daß nemlich der Ertz-Bischoff zu Mayntz des H. Reichs Ertz-Cantzler durch Teutschland; der Ertz-Bischoff zu Trier durchGallien und das Königreich Arelat; der Ertz - Bischoff zuColn in Welschen landen; der König in Böhmen des H. ReichsErb-Schencke; der Pfaltzgraf am Rhein Ertz-Truchftß; derHertzog von Sachsen Ertz-Marschall; der Marggrafvon Bran-denburg Ertz-Cämmerer seyn solle. Als aber in dem; jähri-gen kriege der Kayser Ferdinandus II. den Pfaltzgrafen Frideri-cum V. der sich zum Könige in Böhmen wehten lassen, der Chur-würde entsetzet, und selbige dem Hertzoge von Bayern Maximi-lians gegeben, so wurde endlich auf dem Ojnabrückischen frie-dens-schlusse an. 1643. und hernach 1651. es dahin verglichen,daß zwar Bayern das Churfürsten-und Ertz-Truchsessen-amt be-halten, Chur-Pfaltz aber eine neue und die ächte Chur-stelle nebstdem Ertz-Schatzmeister-amt bekommen sollte. Nachgehends istauch dem Hertzoge von Braunschweig-Lüneburg Ernesto Augu-sts an. 1692. wieder eine neue und zwar die 9. Chur-würde zuge-eignet worden. Der grvste vorzug, den die Churfürsten vor an-dern Fürsten haben, ist, daß sie einen Römischen König undKayser erwehlen; daher ihnen auch der nähme Churfürst oderKöhr-Fürst, beygeleget worden, weil sie die Fürsten sind, so ei-nen Kayser köhren oder erwehlen. Vor diesem haben die ge-samten Fürsten und Stände einen Römischen König ernennet,welchen hernach die Churfürsten erwehlet, wie solches Welber-tus, Conradi III. Capclan, in beschreibung der wähl Lothar» II.angemercket, womit der Sachsenspiegel überein stimmet, üb. III.art. 57- bis endlich nach und nach die andern Fürsten auchnichts mehr mit der ernennung zu thun gehabt, sondern selbigenebst der wähl von den Ertz-Reichs-Beamten allein verrichtetworden. Daher man keine gewisse zeit von dem Ursprünge derChurfürsten setzen kan. Es haben zwar viele scribenten fast be-haupten wollen, daß sie von dem Kayser Ottone III. eingesetzetworden , allein diese finden nunmehro bey niemanden mehr bey-fall, indem noch etliche ioc>. jähr nach Ottonis III. zeiten alleFürsten des Reichs bey der Wahl concurriret. Zu geschweige»,daß auch die rechte Lonllirurio Ottonis III. hierüber nicht kanausgewiesen werden. Andere schreiben den Ursprung der Chur-fürsten Ottoni IV. andere Friderico II. zu. Andere meynen, siewären zu Friderici II. zeiten aus freywilligem consens der Für-sten und auf Veranlassung des Papsts Jnnocentii IV. entstanden:andere haben noch andere meynungen, welche aber ohne gründsind. Unter die übrigen vorzüge und privileZis der Churfürstenwerden vornemlich diese gerechnet: daß sie ein eigenes Lollegiunrvor sich constituiren, worauf sich das kaÄum llnioms oderLmcws Lleüorium die Churfürstliche brüderliche Vereinigungvon an. 1478. und i?2i. gründet; daß sie Churfursten-und Col.legial-tage halten mögen; daß keine wichtige Reichs-gefchäffteohne sie, unterschiedene aber durch sie allein, ohne zuziehunader andern Stande, tramret werden, und dergleichen mehr.Sie werden auch den Konigen gleich geachtet, und haben ihreGesandten die freyheit, sich vor dem Kayser zu bedecken , undso weiter. LonüiMUo Larvli LrM cum Iwriz spuä
toin. I, Lonli. 3 (l an. 88 7 . §- 6. c apucl Oeial-äum äe leptemviraw c. 6. Lures Lulls rir. 12. 29. Lc. S«ch-fen-spiessel, üb. III, srt, 57 - in «jvon. In Ol-
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