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Zweyter Theil. Bi - C.
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wie andere Christen neue nahmen bekommen. Des Königsvon Congo einkünftc bestehen in einem gewissen jährlichen tri-bute, welchen ihm die Hertzoge von Bamba, Batta und Sun-da, die Grafen von Pemba und Pango und seine andern Va-sallen an viche, nullet, flmbos (welches gewisse kleine schalensind, die sie an statt der muntze gebrauchen) ingleichen vonwein, palm-und dattel-öl und andern fruchten bezahlen. Dieausrüstung ihrer soldaten ist gantz sonderbar. Ihre Lapitainstragen viereckigte mützen, welche mit pfauen-und strauß-federnausgezieret sind. Das ober-theil ihres leibes ist nacket, hinge-gen haben sie eiserne ketten auf ihren brüsten und rücken. IhreWaffen bestehen aus bogen, pseilen, ärten und Lolchen. Dar-neben haben sie auch Hilde, welche aus baum-rinden gemachtund mit büffel-haut überzogen sind, andere brauchen auch buch-sen und musqueten. Ihre gantze armee bestehet aus lauter fuß-volck, weil es ihnen an Pferden mangelt. Diejenigen, welcheden feind zuerst angreiffen, tragen schellen um ihre wehr-gehen-cke herum , damit sie durch deren klang die übrige mannschafftbeherßt machen mögen. Die Gouverneurs führen den titulMani samt den nahmen der provintz, darüber sie commandiren,so, daß der Gouverneur von CongoKenennet wird, Mani-Con-go, der Herr von Vamma Mani-Vamma, rc. Nebst densel-ben giebts auch einige Herren, welche Hertzoge, und andere,welche Grafen tituliret werden. Die übrigen geringern Herrenaber werden schlechtweg Mani genennet. Die Portugiesennennen sie allesamt Souas. Die Königin wird Mani-Monban-da genannt, das isi : die vornehmste unter den Weibern. Dennobschon dieser König ein Christ ist, so hält er sich doch noch im-merfort seine concubinen. Am tage seiner Vermählung laßt eraller seiner Unterthanen bethen messen, wofür sie ihm, nachdemdie bethen groß sind, eine gewisse summa gelbes bezahlen müssen,welches der Printzeßin gehöret. Vor reiten war der Hertzogvon BaMba der fast gewisseste und gewöhnliche Cron-erbe.Allein anjetzo geschicht die wähl nach her Vielheit der stimmen,und stehet bey den vornehmsten Herren und Portugiesen. DerGras von Songo ist der mächtigste unter allen Vasallen, welcheder König von Congo hat; wannenhero er sich gar leichte sei-nem gehorsam entziehen könnte, weil zumal grosse armeen garschwerlich in sein land kommen können. An. isog. schickte derKönig von Congo einen Abgesandten an den Papst Paulum V.An. 1644. und 47. sendete Innocentius X. dem Könige vonCongo, aus dessen ansuchen, einige Capuciner, welche von ge-dachtem Grafen sehr gnädig empfangen wurden, und sich ge-schwinde über unterschiedliche provintzen des Königreichs aus-breiteten. tie lib. III. L. liiü. Inä. üb. I.

lib. IX. c. 2.4. 25. »n. 1484- DappevS

ckclcr. Lkric-e, Lc.

LONOKssOäHO VL LVXII.II8 , war diejenige Ver-sammlung gewisser Prälaten zu Rom, die unter Papst Elemen-te VIII. und Paulo V. die lehre des k. Molina, eines Spa-nischen Jesuiten, so er in einem buche äe Loncoräis OmriLL liberi Lrbicrii vorgetragen, und darüber ihn die Domini-caner zu Rom angeklagt, untersuchen sollte. Sie währte vondem 2. jan. des 1598. bis auf den 28. aug. des 1637. jahres.Und obschon Paulus V. bey antritt seiner regierung schwörenmüssen, die hierüber zwischen den Jesuiten und Dominicanernschwebende streitigkeiten durch einen endlichen entscheid beyzule-gen , so hat man doch, weil bey der letzten Versammlung , zuwelcher der Papst nur neun Cardinäle gezogen, nichts nieder ge-schrieben worden, nicht erfahren können, was in derselben aus-gemacht sey, ausser daß Paulus V. darauf den Superioren vonbeyden orden befehlen lassen, daß sie einander bis zu der völli-gen entscheidung des Päpstlichen stuhlS, die er zu seiner zeit eröf-nen würde, nicht verketzern sollten , wie er denn auch seinenNuntii« überall aufgetragen, daß sie bis zu Publication der bul-le den druck von solchen büchern, worinn diese Materie abge-handelt würde, verhinderten. Gleichwol ist diese bulle niemalserschienen, und weil die Dominicaner die säts der Kongrega-tion und eine bulle, die sie von Papst Paulo V. aufgesetzt zuseyn , vorgeben , und die den Jesuiten zuwider war, herausgegeben, fo verbot Innocentius X. an. 16^4. daß man diesevon den Dominicanern angegebene acten und bulle nicht vorächt halten, oder ein theil aus denselben wider den andern einigeVortheile nehmen sollte. eo7o»e/. krsvis elisrr-nio LÄorurnomnium. Journal clu k. cle Le/Msr, bib. univ. tom. XIV.x. 228.

* L 0 N 6 KL 6 L 1 I 0 LOXLIllI, hatte ihren Ursprungnach endigung des Loneilii zu Trident, da einigen Cardinälen,die demselbigen beygewohnet hatten, aufgetragen wurde, dierweifel, die sich bey erklärung dessen ereigneten, zu entscheiden.Sixtus V. ertheilte dieser Congregation macht, gegen die Über-treter der Müsse des gedachten Lonoilii zu verfahren. Sie ver-sammelt sich wöchentlich einmal in dem pallast des ältesten Car-dinals.

* LOXOKssOäHO 8. LOMHIL, ist eine Versamm-lung gewisser Personen, welcher die Vorsorge vor Verwaltungdes reglments im Kirchen-Staat obliegt, und es müssen, einigewenige ausgenommen, alle Vice-Legaten, Gubernatoren undandere cwtl-dedlenten in Rom, und andern städten des Kirchen-Staats, von dem, was in ihrem gouverno vorgefallen, Nach-richt ertheilen, worüber sie berathschlaget und betreten abfasset.

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* cONOMOäl'IO LWLOkOMU L

ward von Sipto V. gestiftet, und bestehet aus eineranzahl der Cärdinäle , die der Papst nach stmem ^ ^

ernennet. Sie hat mit Untersuchung der streitigkeiten» j„,

die sich zwischen den Bischöffen und derselben gemenw^gleichen den Bischöffen und Regulären, die unterhcn , ereignen. Sie kommt wöchentlich einmal

Lenzes». ßt

* eONLKLOKUO LXLMXI8 KMLOstOMlN'von Gregorio XIV. angeordnet, und wird allezeit m or; M„l,gegenwart selbst gehalten, da die Candidaten zu den an-sehen Bißthümmern vor desselben füssen kniende, vonwesenden Cardinälen, Prälaten und andern GotW „Br-auch Canonisten examiniret, und, ob sie zur BifctM"u/.de tüchtig seyen, geprüft werden. Sie wird wochem»^,, ermal gehalten. Wer einmal eramintrt worden, daw' ch ei»ein ander Bißthum oder Ertz-Bißthum erhalten, "E'

exsmen ausstehen, gleichwie auch die Cardinäle davon

befreyet sind. Papst Jnnxcentius XI. hat noch eine d^Congregation gestiftet, die der Candidaten leben UMuntersuchen sollen, die aber seit dieses Papsts tobe aus vegekommen. Lenze.

* MNIMIILIIS asvie-

ward vom Papst Urbano VIII. angeordnet, und besteh^ per-len Cardinälen, einem lluäirore äi kuors., einem ^Llerico , einem votirenden Prälaten aus beyden Stg fo Nund einem 8ecretsrio. Sie urtheilet von allen sacyk''/^,kirchen-fteyheit und Immunität, und dieeingriffeE

in dieselbe entweder durch die weltlichen Richter, oder EBifchöffe selbst, zu geschehen pflegen. Sie versamme»chentlich einmal. Der kr^ke-stus derselben bekomm^

2000. scudi tafel-gelder. l/»zr>. Lenze. , ^0 ves

* coxost^ 0/1110 IXVILI8, ist eine versammln ^ ze-Cardinälen, Prälaten und andern kkeologi«, und 'cretsrio, welcher allemal ein Dominicaner seyn MUV'^MNdie Untersuchung aller derjenigen bücher aufgetragen,AEetwas wider die lehre der Römischen kirche enthalten- ^cb! .macht, derer lefung entweder gantz zu verbieten,. 00^ „„Wbefehlen, daß dasjenige, was darmnen verdächtig m^oyv''lassen, und nicht gelesen werde. Von dieser CongE^ jhre»

den die InäiLL« sibrorum prollibitorum L expurgsto ^„pi>>

Ursprung , die auf ihre Veranlassung gewachst werdenVerzeichnisse dergleichen verbotener bücher enthalten-

F,/-Lenzes«. N.

E 0 N 6 KL(^H 0 8MLH OkklLII,wisser macht begabtes Lollegium zu Rom ,

Cardinälen und verschiedenen Prälaten, welche ^genennet werden, bestehet. Selbiges untersuch" hsoEquisitions-sachen, was ketzereyen beirift, und hatlich kalstium, einige bediente und gesängnisse. oflaste saation kömmt gemeiniglich des Mittwochs in dem pste i-altesten Cardinals, und des donnerstags vor dem ^sammen.

von Gregorio XV. zu sortpflantzunq des CathollschM^E^errichtet, und versammelte sich wöchentlich einmal m »des Papsts, in einem besondern pallast, der von » „„vGregorio vor diese Congregation aufgeführet woro» §-tyo.'welchen diejenigen Personen, so nach annehmung ^schen religion nach Rom kommen, die heiligthummr AAMchen, ingleichen vertriebene Bischöffe, und prl>"

aufgenommen und verpfleget werden. Es ist aUAKc- »

rey daselbst befindlich, in welcher krevlsria, lau . jfl,Y>

druckt, und von daraus an die örter, wo es no»,gesendet werden. /.emc-. „ist e-

* 60 X 1 XMlMMS' ^„pesLkOolixreMtilwe 8. LoniuIlX fast gleiche Verrichtung, ^1,, Po,den bey ihr die beschwerden der Unterthanen emM

sie auch Longregstione äsZIi 8grsvü genennet w> ' M0>^

cO^Ok<L6^lO XHHM. ist ein LolleA-welches aus Cardinälen bestehet, und von dem ^W M

ist, die kirchen-ceremonien zu beobachten; die

äußerlichen gottesdienst, desgleichen auf die sa" ^reHeiligen, die präcedentz der Abgesandten und « mw ^chen dinge mehr zu haben. Diese Congregacwn , ^nigsten dre Woche einmal in dem pallaste des jfl

gehalten.

* VI8HLIIOXL8 ^ ^

zuerst von Sixto V. gestiftet, von Urbano Mt. „erE„Mrichtigen fuß gesetzet worden. Sie besteht au» SEyB,Cardinälen, dem ViLsrio von Rom, und demmund hat die Vorsorge vor die Visitation dergund deren, so dahin gehören, vor die besteM'^chen wdiensts, vor Verwaltung der einkünfte, uns u

^ ein» ,kpc>l

* ^olMEsselbe" T

orden, in Franckreich bekannt. Die FrauUM zskille« cle ls LongreMtion genennet, ch stl ' Pfgrrhee j^,„.XVII. Lculo durch Petrum Foumer den

durch Petrum .

Mathaincourt in Lothringen gestiftet,ge Fräulein von. Miremont, sagte den

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